ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Wenn o2 Einträge bei der Schufa, Bügel und Co. veranlasst hat, bekommst du jetzt nicht nur keinen o2 Vertrag mehr, sondern auch keine Verträge bei der Konkurrenz, Kreditkarten, Finanzierungen, ... mehr. Sowas sollte man sich überlegen.
Wenn o2 die bestrittenen 10,- EUR (plus 490,- Mahnkosten, wenn ich das richtig verstanden habe) an die Schufa o.ä. meldet, wäre das genauso rechtswidrig, und die Auskunftei müsste den Eintrag sofort wieder löschen, wenn man sie darauf hinweist. Diese Einträge sollen dazu dienen, andere Anbieter vor zahlungsunfähigen oder betrügerischen Kunden zu schützen. Aber wenn man einzelne Rechnungsposten bestreitet, ist dass so lange kein Grund für eine Schufa- oder Bürgel-Meldung, bis O2 einen rechtskräftigen gerichtlichen Titel hat (und man dann trotzdem immer noch nicht zahlt).
ZitatOriginal geschrieben von Martyn
Entweder zahlt man, oder man geht gerichtlich gegen die Forderung vor ... aber einfach nichts tun geht oft nach hinten los.
Wenn jemand Geld von einem haben will, ist es dessen Sache, die Gerichte anzurufen. Eine "negative Zahlungsklage" gibt es nicht. Aber man muss natürlich die Gegenseite immer schön darauf hinweisen, weshalb seiner Meinung nach die Forderung nicht besteht.