Den Nachweis für eine Tatsache muss im Regenfall derjenige erbringen, dem selbige einen Vorteil bringt. Hat o2 also den Vorteil, wenn der Kunde mißbräuchlich gehandelt hat (z.B. ein evtl. Kündigungsrecht), müsste o2 das beweisen.
In einem Mehrpersonenhaushalt halte ich mehrere Stunden pro Tag nicht außerhalb eines üblichen Rahmens.