Erzwungener Weihnachtsurlaub

  • Zitat

    Original geschrieben von teddy3
    Falsch. Der AG hat das Recht zuzustimmen oder die Zustimmung zu verweigern. Und das hängt ganz allein vom rechtlichen Rahmen ab. Und das sind: 1. BUrlG, 2. Arbeitsvertrag, 3. innerbetriebliche Vereinbarung zwischen BR und AG. Hiergegen kann kein AG verstoßen und somit ist das Direktionsrecht vom Tisch.


    Sorry, aber das ist Unsinn. Lies Dir das Posting von DeusExMachina nochmal durch, anschliessend das BUrlG. Dann dürften eigentlich keine Fragen offensein.

    Zitat

    Original geschrieben von teddy3
    Realität hin oder her. Hier wird nicht diskutiert, wie was wo gehandhat wird, sondern was erlaubt ist und was man evtl. dagegen machen kann.


    Klar, die Diskussion dreht sich doch um nix anderes, oder? Auslegung oder/Handhabung hin oder her - es ist erlaubt und man kann nix dagegen machen (rein rechtlich). Begründung: siehe oben!


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Wenn ich mir den § 7 BUrlG durchlese, steht da, dass Urlaub zu gewähren ist, außer....und dann die Aufzählung von Ausnahmen. Da steht nirgends "Der Arbeitgeber hat zu entscheiden, wann und in welchem Umfang der Arbeitnehmer Urlaub gestattet bekommt".



    Und da in erster Linie nun mal dieses Gesetz gilt, verstehe ich nicht, was daran schwer ist zu begreifen, dass nicht der AG bestimmt, wann ich meinen Urlaub nehme, sondern ich selbst als AN. Ich beantrage den Urlaub und kann höchstens gesagt bekommen, es geht oder es geht nicht.


    Die einzige Ausnahme, wo dies nicht zu beachten ist, ist entweder eine vertragliche oder innerbetriebliche Vereinbarung.


    Was bitte ist daran falsch :confused:

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

  • Zitat

    Original geschrieben von teddy3
    Und da in erster Linie nun mal dieses Gesetz gilt, verstehe ich nicht, was daran schwer ist zu begreifen, dass nicht der AG bestimmt, wann ich meinen Urlaub nehme, sondern ich selbst als AN. Ich beantrage den Urlaub und kann höchstens gesagt bekommen, es geht oder es geht nicht.


    Die einzige Ausnahme, wo dies nicht zu beachten ist, ist entweder eine vertragliche oder innerbetriebliche Vereinbarung.


    Also, erstmal nimmt der AN keinen Urlaub, der AG gewährt ihn. Die Initiative dazu (der Urlaubsantrag) geht i.d.R. vom AN aus.
    So wie jetzt in diesem Falle gewährt der AG auf eigene Initiative Urlaub, der AN kann zwar dagegen votieren, stehen dem aber Betriebliche Gründe entgegen kann der AG den Urlaub trotzdem gewähren.


    Btw: Ob das Gesetz per Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag auszuhebeln ist, darüber sind sich die Gerichte noch nicht so wirklich einig.


    Es gibt derzeit ein paar nette Präzedenzfälle gerade im Hinblick auf das BUrlG was Schnittlohn bei Urlaub betrifft. Das Gesetz sagt aus, dass der Schnittlohn der letzten 13 Wochen zu zahlen ist, viele Tarifverträge allerdings ersetzen dies durch pauschal 7 Stunden. Die Anwälte der Tarifgemeinschaften sehen sich im Recht, die Anwälte der Klagenden logischerweise auch.
    Man wird sehen, wie das ausgeht...


    Charlie

    --
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  • In unserer "Schweinebude", waren sie ganz clever. Bezahlte Überstunden wurden abgeschafft (es gibt nicht mal mehr die Zuschläge) und dafür gibt es nun ein Zeitkonto. Der Haken daran ist, das die ersten angefallenen 38 Stunden dem AG gehören und er frei verfügen kann. Soll heißen, ich verplempere meine Freizeit und mein Chef sagt mir wann ich die stunden nehmen kann. So wie jetzt am Freitag. Bude zu und Stunden weg. Dabei habe ich gar kein Interesse schon Freitag zu Hause zu bleiben.

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Ihr habt Probleme.


    Seid froh Arbeit zu haben. Jedem steht es frei zu kündigen u. sich einen neuen Job zu suchen oder von Hartz 4 zu leben.


    Ich meine das nicht böse, jedoch leben wir in einer Zeit in der jeder AN sich vor Augen halten sollte: (fast) jeder ist ersetzbar.


    Genießt den Urlaub jetzt, wer weiß wann ihr das nächste Mal frei haben werdet ;)

  • Sieh es doch mal so, als Arbeitsloser hast du doch noch viel mehr Zeit ;) .

    "Ich bin wie ich will und ich rede wie ich will. Wer das nicht kapiert, kann mich mal am Arsch lecken."

  • Wir hatten in der Firma neulich eine ähnliche Diskussion. Da wurde von der Abteilungsleitung angeregt die Woche nach Neujahr gemeinschaftlich Urlaub zu nehmen da dort erfahrungsgemäß wenig passiert und die aktuelle Auftragslage für die Zeit wenig Arbeit bereithält. Allerdings wurde es freigestellt ob man Urlaub nimmt.


    Die gleichen Leute, die ne Stunde vorher noch rumgemosert haben, daß man dieses Jahr direkt nach Neujahr wieder arbeiten muss, haben sich natürlich strikt geweigert dort freizunehmen. Ganz schnell hörte man auch Sprüche wie: "... und wenn wir bloß den ganzen Tag Skat spielen, is mir sch... egal, Frechheit daß sowas überhaupt gefragt wird, eigentlich sollte man zum Betriebsrat gehen..., und wenn die mich weiter ärgern nehme ich nen Krankenschein..."
    Die gleichen Leute haben sich übrigens auch aufgeregt, daß seitens der Abteilungsleitung mangelhafte Arbeitseinstellung mancher Leute angesprochen wurde...

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Sorry, aber das ist Unsinn. Lies Dir das Posting von DeusExMachina nochmal durch, anschliessend das BUrlG. Dann dürften eigentlich keine Fragen offensein.


    Danke. Auf teddy3s Postings in diesem Thread noch einzugehen lohnt glaube ich nicht. Er WILL es schließlich nicht verstehen, sondern seine Position bestätigt bekommen, unabhängig von der rechtlichen Realität. Also lassen wir ihn...


    @superuser_reloaded:


    Realsatire, aber leider gängige Realität!

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Es geht nicht darum das ein Arbeitgeber keine Betriebsferien machen darf. Und man muss als Arbeitnehmer auch Rücksicht auf die Belange der Arbeitgeber nehmen, aber umgekehrt gilt das natürlich auch.


    Was den Urlaub angeht nicht unedingt.


    Zitat


    10 Tage Betriebsferien und 20 Tage weitestgehend frei planbarer Urlaub gehen z.B. imho völlig in Ordnung.


    25 Tage Betriebsferien und 5 Tage halbwegs frei planbarer Urlaub hingegen wäre imho inakzeptabel.


    Wenn es für die inakzeptabel wäre ... dann müsstet du eben den Arbeitgeber wechseln ... so einfach ist das.

  • Zitat

    Original geschrieben von DeusExMachina
    Danke. Auf teddy3s Postings in diesem Thread noch einzugehen lohnt glaube ich nicht. Er WILL es schließlich nicht verstehen, sondern seine Position bestätigt bekommen, unabhängig von der rechtlichen Realität. Also lassen wir ihn...


    Oh, danke für die Blumen :D
    Ist nur die Frage, wer hier seine Meinung vertritt und nicht davon abrücken will :p


    Um es kurz zu machen: Ich hab die Infos aus erster Quelle. Bin zwar nicht selbst Betriebsrat (sowas gibts in meinem "Betrieb" nicht), aber meine bessere Hälfte.


    PS: Ich bin nicht auf dieser Welt um so zu sein, wie andere mich gerne hätten. ;)

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

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