ZitatOriginal geschrieben von supersiggi
Vermutlich unbezahlten Urlaub? (Gibt es das überhaupt?)
Ja, das gibt es in Firmen mit z.B. 4 Wochen Betriebsferien im Sommer und dann auch noch zu Weihnachten eine Woche.
cu
Thomas
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ZitatOriginal geschrieben von supersiggi
Vermutlich unbezahlten Urlaub? (Gibt es das überhaupt?)
Ja, das gibt es in Firmen mit z.B. 4 Wochen Betriebsferien im Sommer und dann auch noch zu Weihnachten eine Woche.
cu
Thomas
Interessant, was man hier so erfährt... meine Threads zu C++-Programmierung sind nie so ertragreich...
Also der unbezahlte Urlaub gilt wohl auch für die Eisdielen, die im Winter für drei Monate dicht machen? Wäre sonst ja wohl kaum rentabel schätze ich. :cool:
Naja, werd ich wohl nichts tun können als den Urlaubsantrag formal zu stellen und meine schönen Stunden absacken zu sehen... :flop:
Wieso können eigentlich nicht direkt die fraglichen Tage als Überstundenausgleich abgerechnet werden? Ich meine... an einem anderen Tag, an dem tatsächlich zu war und nach einem Eventwochenende aufgeräumt werden musste ging das auch...
ZitatOriginal geschrieben von Cocho
Es gibt Unternehmen die haben sehr wohl Betriebsferien. Da wird der Laden für 4 Wochen dicht gemacht und man muss zu der Zeit seinen Urlaub nehmen. Was IMHO i. O. ist.
Betriebsferien sind imho auch in Ordnung, aber 4 Wochen? Als Urlaubsdauer sind wohl 24 - 32 Tage üblich, da wären dann ja nur noch 4 - 12 Tage zur freien Verfügung, das find ich dann auch wieder nicht akzeptabel. Ich denke Zwangsurlaub durch Betriebsferien sollte maximal 1/3 des Urlaubsanspruches andauern dürfen.
ZitatOriginal geschrieben von Cocho
Klasse Laden! Und wer der Chef Krank ist und zu Hause bleibt, macht der Laden auch zu?
Bei Bäckereien und Metzgereien ist sowas schon üblich.
ZitatOriginal geschrieben von igel-online
So geht es natürlich auch nicht, denn:
"Mindesturlaub ist gesetzlich festgelegt. Er beträgt 24 Werktage. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertrage sind. Vgl. § 3 Bundesurlaubsgesetz."
Das Bundesurlaubsgesetz geht - wie Du ja selbst zitiert hast ("Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertrage sind") - von einer 6-Tage-Woche aus und somit von einem Urlaubsanspruch von mind. 24 / 6 = 4 Wochen.
Für Arbeitnehmer, die weniger als 6 Tage pro Woche arbeiten, ist eine entsprechende Umrechnung vorzunehmen => wer 5 Tage arbeitet, hat demnach mind. 20 Tage Urlaub, wer 4 Tage arbeitet, nur mind. 16.
Deine Aussage ("So geht es natürlich auch nicht ...") ist in dieser Allgemeinheit also nicht korrekt.
Manchmal endet es auch in erzwungener Arbeitslosigkeit....
...dagegen sollte man vorbeugen...
Meine Infos zu Betriebsurlaub:
Wir sind ein mittelständischer Handwerksbetrieb mit einer zweistelligen Anzahl von Mitarbeitern. Wie bei unserem Handwerk üblich (wir bieten unsere Dienste ausschließlich Firmen an, aus gutem Grunde), gibt es Zeiten wo einfach keine Aufträge gemacht werden. In der Regel ist das die Zeit „zwischen den Jahren“, an Ostern und im Hochsommer. In dieser Zeit „sitzen“ unsere Fachmonteure und Handwerker im Betrieb rum und putzen (bildlich gesprochen) die Schrauben. Um diesem entgegenzuwirken, wird unser Betrieb immer in der Leerlaufzeit geschloßen. Den ein Handwerker kostet Geld und wenn keine Aufträge kommen kann man ihn auch nicht bezahlen. Bei uns hat der Betriebsurlaub schlicht und einfach einen wirtschaftlichen Hintergrund. Soweit mir auch mittgeteilt wurde ist das rechtens.
Daher sollte sich jeder, der einen neuen Job anfängt und gerne flexibel bleiben will, nach der Urlaubsregelung fragen.
ZitatOriginal geschrieben von veeper
Es geht mir nicht darum, nichts zu tun - der Punkt ist, dass ich nicht die Wahl habe.
Wenn Dich das so stört - Kündige und mach Dich Selbstständig. Dann hast Du in allem ein Mitspracherecht, bist aber auch für Deine Klamotten selbst verantwortlich.
Wie gesagt: Take it or leave it!
Nicht rumnörgeln und mosern -> ansprechen und abstellen.
alternativ:
Schlucken und zufrieden sein!
Das klingt jetzt vielleicht wie eine Phrase aus einem billigen MLM-Buch, aber jeder hat es selbst in der Hand, für ihn untragbare Zustände zu ändern.
Der Umkehrschluss ist allerdings, dass viele zwar was ändern wollen, mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen aber wiederum auch nicht Leben wollen.
Darum sollte man sich bei sowas z.B. selbst mal Fragen: Stört mich das, weil ich dadurch einen Nachteil habe (weniger Urlaub im Sommer, etc...) oder stört es mich...weil halt?
Wie gesagt, es gibt nur 2 Möglichkeiten!
Charlie
ZitatOriginal geschrieben von teddy3
veeper
Könnte es sein, dass du andere Bedenken hast? Für mich hören sich deine Schilderungen nicht so an, als ob es dir um die Stunden oder allgemein um dein Mitspracherecht bei Urlaub geht. Meinst du dein Chef hat dich aufm Kicker?
Ich kann veeper irgendwie schon verstehen. Warum sollte man in der Zeit zuhause sitzen und 4 Tage Urlaub verschenken? Den spart man sich lieber für einen besseren Zeitpunkt...
Es ist halt eine knappe Woche, mit der man imho nicht wirklich viel anfangen kann, wer in der Zeit shoppen geht, der tut mir jetzt schon leid
Ich weiß zwar immer noch nicht, was an "Befreiung von der Arbeit ohne Verlust von Urlaubstagen" unverständlich oder unlogisch sein soll, aber ich erkläre es gerne:
wenn mein Arbeitgeber die Firma schließt, z.B. weil das Gebäude einzustürzen droht oder wie in diesem Falle die Firma ganz einfach geschlossen ist und keine Ausweichmöglichkeit besteht, würde ich persönlich und wie ich sie einschätze, keiner meiner Kollegen es einsehen, daß ich dafür mein Kontingent von 30 Urlaubstagen ankratzen sollte, welche ich höchstwahrscheinlich schon anderweitig verplant habe. Was kann der Arbeitnehmer dafür, wenn der Arbeitgeber ihm nicht den nötigen Arbeitsplatz zur Verfügung stellt?
Warum sollte dafür das Kontingent an Urlaubstagen zwangsweise angepackt werden?
Einsehen würde ich dies, wenn das von Anfang an klar war, also schon bei der Einstellung erwähnt wurde oder es eine Gepflogenheit in der Firma ist oder mit dem Betriebsrat so vereinbart.
Wenn aber mein Chef 1 Woche vor Weihnachten ankommt "Ach, übrigens! Die 5 Tage, die Du im Mai nehmen wolltest, wo Du wie Du sagtest, eine Reise nach Schottland gebucht hast, die kannst Du vergessen, Du mußt die 5 Tage nächste Woche nehmen!", da würde ich auch sagen "Äh, bitte, was, und damit kommst Du jetzt?". Ist doch vollkommen klar.
Allerdings gar nicht mit seinem Chef zu sprechen zeugt ohnehin von keinem guten Verhältnis und da bringt es in der Tat dann nichts, sich groß zu beschweren, wenn man dafür nicht einmal die normalen Kontaktwege geht.
Ich sehe es ein, daß es bei Automobilbauern oder anderen Firmen Werksferien gibt, in denen die MA dann ihren Urlaub nehmen müssen. Das ist aber sicher aus arbeitsorganisatorischen Gründen so. Und etwas völlig anderes als die Ankündigung einer Schließung eine Woche vorher.
Oder veeper bringt das einfach nur falsch rüber.
Wenn es sich in seinem Fall verhält, wie beim Automobilbauer mit den Werksferien, dann ist das in meinen Augen okay.
Mein Bruder bspw. hat am 15. einen neuen Job begonnen. Die Firma hat zwischen Weihnachten und Neujahr geschlossen. Einen Urlaubstag muß er dafür nicht nehmen. Exakt das meine ich mit "Befreiung von der Arbeit ohne Verlust von Urlaubstagen".
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