Erzwungener Weihnachtsurlaub

  • Zitat

    Original geschrieben von Sackgesicht
    m. E. ist es gesetzliche Regelung, dass Resturlaub am 31.3. des Folgejahres verfällt und nicht zum Ende des laufenden Jahres...
    ... und dies kann wohl nicht durch eine Betriebsvereinbarung ausgehebelt werden...


    Geht schon! Ich kann meinen bis spätestens zum 30.09. des nächstens Jahres nehmen. Und das kann ich, weil mir ein Landesgesetz dies erlaubt. :top:

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Normal kann man den Urlaub schon länger mitnehmen, oder ne Umwandlung in ÜBerstunden machen.


    Bei vielen Betrieben muss der Resturlaub bis zum 31.03 genommen werden. Danach verfällt er. Dass eine Umwandlung in Überstunden möglich ist höre ich zum ersten mal. Hast dafür eine Quelle?

  • Umwandlung in "Überstunden" ist nicht möglich.
    Überstunden und Urlaub sind zwei völlig verschiedene Dinge. Urlaub wird i.d.R. in Tagen gewährt, Überstunden werden Stundenweise abgefeirt.


    Das wäre das gleiche, als wenn man Äpfel in Birnen umwandeln will.

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
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  • Zitat

    Geht schon! Ich kann meinen bis spätestens zum 30.09. des nächstens Jahres nehmen. Und das kann ich, weil mir ein Landesgesetz dies erlaubt.


    Hi, teddy3,


    möchte deine Worte nicht anzweifeln, aber das kommt mir sehr unwahrscheinlich vor. Da Bundesgesetze (hier: Das Bundesurlaubsgesetz) über die Landesgesetze gehen, musst du wohl Beamter sein. Da kann wohl jede Landesbehörde oder auch große Kommune seine Gesetze selbst machen, aber ich halte es für unwahrscheinlich, dass sie 1/2 Jahr länger machen als üblich.


    Gruß
    Sackgesicht


    PS: Urlaub kann weder in Geld ausbezahlt noch in Überstunden umgewandelt werden!!!

    Vom Handy weg und zum Uhrentripp gekommen (natürlich nur mechanisch) und nun wieder zusätzlich zum Handy.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sackgesicht
    Da Bundesgesetze (hier: Das Bundesurlaubsgesetz) über die Landesgesetze gehen, musst du wohl Beamter sein.


    Stimmt prinzipiell. Bundesrecht bricht Landesrecht. Aber auch hier gibt es Ausnahmen, die die Regel bestätigen. ;) In meinem Fall ist das Landesrecht lex specialis, wie der Jurist sagt.


    Zitat

    Original geschrieben von Sackgesicht
    Da kann wohl jede Landesbehörde oder auch große Kommune seine Gesetze selbst machen, aber ich halte es für unwahrscheinlich, dass sie 1/2 Jahr länger machen als üblich.


    Ist aber so. Kannst du hier nachlesen.

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

  • Danke für die Info. Ist bestimmt die einzige Regelung in ganz D....das Maximale, was ich kenne, ist der 30.04.


    Gruß
    Sackgesicht

    Vom Handy weg und zum Uhrentripp gekommen (natürlich nur mechanisch) und nun wieder zusätzlich zum Handy.

  • Zitat

    Original geschrieben von Sackgesicht
    m. E. ist es gesetzliche Regelung, dass Resturlaub am 31.3. des Folgejahres verfällt und nicht zum Ende des laufenden Jahres...


    ... und dies kann wohl nicht durch eine Betriebsvereinbarung ausgehebelt werden...


    Gruß
    Sackgesicht


    Dazu braucht es auch keine Betriebsvereinbarung. Nicht genommener Urlaub verfällt am 31.12., außer es stehen dem dringende Belange entgegen! Wenn Du Deinen Jahresurlaub einfach nur vertrödelst, hast Du schlicht Pech gehabt.


    Im Übrigen bleibt mir zur eigentlichen Diskussion nur anzumerken, daß man auch als AN gelegentlich den eigenen Tellerrand verlassen sollte, um zu begreifen, daß die meisten AG, die (in diesem Falle) "spezielle" Urlaubsregelungen treffen, dies sicher nicht aus Jux und Dollerei tun, sondern in erster Linie, um einen geordneten Geschäftsgang für die Zukunft aufrechtzuerhalten, insbesondere um Arbeitsplätze zu erhalten.


    Eine Woche "Leerlauf" im Betrieb, wo einfach kaum einer der AN richtig ausgelastet ist und jeder nur mit 30% Arbeitsleistung vor sich hin schleicht, kann im Jahresverlauf schnell mal ein, zwei Arbeitsplätze kosten.


    Hoffentlich ist es dann nicht gerade veeper's Job...


    cu,


    NoTeen

  • Also ich kenne es aus dem öffentlichen Dienst in RLP nur so, dass der Jahresurlaub am 30.9. des Folgejahres verfällt. Gibt hier einige, die noch über 40 Tage für DIESES Jahr haben... *klopfankopf*

    "Linienflüge sind was für Loser und Terroristen!"
    H.S.

  • Moin,

    Zitat

    Original geschrieben von NoTeen
    ... Urlaubsregelungen treffen, dies sicher nicht aus Jux und Dollerei tun, sondern in erster Linie, um einen geordneten Geschäftsgang für die Zukunft aufrechtzuerhalten, insbesondere um Arbeitsplätze zu erhalten...


    Sorry, DAS unterstreiche ich SO nicht!


    Wer will Arbeitsplätze erhalten?


    In großen Firmen geht es nur um den Shareholder-Value, in kleineren Firmen geht es meist darum der Familie den größtmöglichen Gewinn zu erhalten, und die Kleinbetriebe haben Probleme selbst über die Runden zu kommen...


    Um den AN kümmern sich doch die wenigsten!


    Grüße,
    Guido

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