ZitatOriginal geschrieben von teddy3
Falsch. Der AG hat das Recht zuzustimmen oder die Zustimmung zu verweigern. Und das hängt ganz allein vom rechtlichen Rahmen ab. Und das sind: 1. BUrlG, 2. Arbeitsvertrag, 3. innerbetriebliche Vereinbarung zwischen BR und AG. Hiergegen kann kein AG verstoßen und somit ist das Direktionsrecht vom Tisch.
Sorry, aber das ist Unsinn. Lies Dir das Posting von DeusExMachina nochmal durch, anschliessend das BUrlG. Dann dürften eigentlich keine Fragen offensein.
ZitatOriginal geschrieben von teddy3
Realität hin oder her. Hier wird nicht diskutiert, wie was wo gehandhat wird, sondern was erlaubt ist und was man evtl. dagegen machen kann.
Klar, die Diskussion dreht sich doch um nix anderes, oder? Auslegung oder/Handhabung hin oder her - es ist erlaubt und man kann nix dagegen machen (rein rechtlich). Begründung: siehe oben!
Charlie