Erzwungener Weihnachtsurlaub

  • Zitat

    Original geschrieben von VFBler
    Hi Jochen,


    das sollte eigentlich so sein. Allerdings wird Urlaub heutzutage dafür verwendet dringend notwendige Reparaturen am Haus/in der Wohnung vorzunehmen


    Wenn es sich nicht vermeiden läßt, was bleibt Dir dann anderes übrig!?
    Ist ja jedem freigestellt, was er in seinem Urlaub tut.


    Totalen Leerlauf möchte ich auch im Urlaub nicht haben. Aber auch keinen Streß. ;)


    Ansonsten hat Charlie_D schon Recht: es scheint etwas im Argen zu liegen, was das Verhältnis zwischen AN und AG angeht, wenn man seinen Chef darauf schon nicht anspricht, wie in veepers Fall.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von jabrokoss
    ich kenne es eigentlich so: bei meinem alten arbeitgeber wurde übers jahr in der woche länger gearbeitet. mit den stunden waren dann alle brückentage (tage zwischen we und ft) abgegolten und die tage zwischen weihnachten und neujahr.


    Genau so ist es bei meinem Arbeitgeber auch. Ich finde das die beste Lösung.


    Nun aber zum ursprünglichen Thema: Angenommen veeper hat 20 Ferientage pro Jahr zu gute. Die hat er auch schon bezogen. Jetzt kommt der Chef mitte Dezember und sagt: Du musst 4 Tage Urlaub einziehen zwischen Weihnacht und Neujahr. Was dann? In diesem Jahr hat er keine Urlaubstage mehr. Muss er jetzt die vom nächsten Jahr nehmen?
    Ich denke, ein Gespräch mit dem Chef sollte das ganze klären. Und etwas mehr Infos für den Thread:
    - Wann hat der Chef das gesagt?
    - Gilt das für alle?
    - Ist es das erste Jahr in dem diese Regelung gilt oder ist das eine (evtl. ungeschriebene) Gewohnheit in diesem Betrieb?


    Gruss
    Philipp

    Ein Kompromiss ist nur dann gerecht, brauchbar und dauerhaft, wenn beide Partner damit gleich unzufrieden sind.
    Henry Kissinger

  • Zitat

    Original geschrieben von Martyn
    Betriebsferien sind imho auch in Ordnung, aber 4 Wochen? Als Urlaubsdauer sind wohl 24 - 32 Tage üblich, da wären dann ja nur noch 4 - 12 Tage zur freien Verfügung, das find ich dann auch wieder nicht akzeptabel. Ich denke Zwangsurlaub durch Betriebsferien sollte maximal 1/3 des Urlaubsanspruches andauern dürfen.


    DAnn bleibt es dir überlassen einen Arbeitsgeber zu finden der keine Betriebsferien hat. Wie Charlie_D schon sagte, entweder man gibt sich damit zufrieden und schluckt die Kröte oder man zieht die Konsequenzen und wechselt den Job. Halb Schwanger geht ja auch nicht ;)

  • Es geht nicht darum das ein Arbeitgeber keine Betriebsferien machen darf. Und man muss als Arbeitnehmer auch Rücksicht auf die Belange der Arbeitgeber nehmen, aber umgekehrt gilt das natürlich auch.


    10 Tage Betriebsferien und 20 Tage weitestgehend frei planbarer Urlaub gehen z.B. imho völlig in Ordnung.


    25 Tage Betriebsferien und 5 Tage halbwegs frei planbarer Urlaub hingegen wäre imho inakzeptabel.

  • Pseudo-juristische Diskussionen im TT sind immer wieder herrlich zu lesen :rolleyes::D


    Oberster Grundsatz in der Juristerei:


    Der Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein! :D


    Und nachdem der werte Gesetzgeber die Findung von Gesetzen dank http://www.gesetze-im-internet.de mittlerweile so simpel gemacht hat, sollte man sich einfach daran halten.


    Also lesen wir doch einfach mal das BUrlG, das ja hier auch schon jemand gefunden hatte. § 7 Absatz 1 ist das, was uns hier interessiert. Klick


    Was sagt uns diese Vorschrift?


    1. Urlaub wird grundsätzlich vom Arbeitgeber gewährt, nicht vom Arbeitnehmer "genommen" - auch wenn es der generelle Sprachgebrauch so ausdrückt. Es gibt kein generelles Recht des Arbeitnehmers, sich frei auszusuchen, wann er arbeitet oder nicht.


    2. Der Arbeitgeber hat einerseits bei der Gewährung von Urlaub die Belange des Mitarbeiters zu berücksichtigen - sprich vor allem, wann der Arbeitnehmer beantragt, Urlaub gewährt zu bekommen. Das ist das, was einige hier schon laienhaft ausgedrückt dargestellt haben - der Arbeitgeber darf nur in Ausnahmefällen bereits gewährten Urlaub wieder streichen, u.U. macht er sich dann auch schadensersatzpflichtig. Wer aber andererseits meint, bevor die Urlaubsplanung für ein Jahr gemacht wurde zu einem bestimmten Termin buchen zu können, um dann dem Chef zu kommen mit ich MUSS da Urlaub bekommen, könnte sich gut verkalkuliert haben.


    3. Andererseits hat der AG u.a. bei "dringenden betrieblichen Belangen" das Recht, diese Anträge abzulehnen. Ein solcher dringender Grund können rechtmäßig beschlossene Betriebsferien sein. Hierzu sei auch auf
    dieses Urteil des LAG Düsseldorf hingewiesen, dass die Thematik ab Absatz 67 recht nett darlegt. Wen´s wirklich interessiert, am besten ganz lesen, so richtig interessant wird es zum hier anstehenden Thema ab erwähntem Absatz 67.


    Wem der Text schon zu juristisch ist, der befasse sich bitte nicht mit der Materie, Jura ist nun mal komplexer als die Bild-Zeitung. Wer Bescheid wissen will, lese freundlicherweise.


    Ergo - sofern veepers Betrieb einen BR hat, sollte er bei dem nachfragen, ob die Betriebsruhe vereinbart ist. Wenn ja - alles erledigt. Wenn nein, kann man sich aber sicher sein, dass der BR schon aufgeschrien hätte! ;)


    Sollte kein BR vorhanden sein - siehe o.g. Urteil.

    Die Mehrheit? Was ist die Mehrheit? Mehrheit ist der Unsinn, Verstand ist stets bei wen'gen nur gewesen. Bekümmert sich ums Ganze, wer nichts hat? Hat der Bettler eine Freiheit, eine Wahl? Er muss dem Mächtigen, der ihn bezahlt, um Brot und Stiefel seine Stimm verkaufen. Man soll die Stimmen wägen und ncht zählen; Der Staat muss untergehn, früh oder spät, wo Mehrheit siegt und Unverstand entscheidet.
    (Friedrich Schiller, Demetrius)

  • Die Bekanntmachung war nicht unbedingt so plötzlich wie es vielleicht herüber kam. Vielmehr ist die Kommunikation intern oftmals nicht gut. Was meinen Chef angeht richtet der sich u.U. auch nach der aktuellen Situation und, naja, gelegentlich ist er relativ emotional wenn es um bestimmte Problematiken geht. Im Zweifelsfall kann es sein, dass der eine oder andere nicht so gut wegkommt während Andere eben besser dastehen. Ist schwierig zu erklären... so wie es aussieht kann ich nichts an der Situation ändern. Es geht nunmal etwas chaotisch zu und zugegeben, zu Beginn meiner "Karriere" hatte ich mir mehr versprochen. De facto bin ich im Moment auch nicht sicher, ob ich anderswo besser aufgehoben wäre. Aber so gesehen habe ich das so oder so demnächst vor.

  • Wenn die Kommunikation nicht gut ist würde ich an Deiner Stelle die Initiative ergreifen und von mir aus mit dem Chef und den Kollegen sprechen.


    Vielleicht hätten die Kollegen ja gerne frei und wären froh wenn Du mit Ihnen den Dienst tauschen würdest? Vielleicht kannst Du diese 9 Stunden (3 Tage à 3 Stunden) ja auch als Überstunden abfeiern anstatt Urlaub nehmen zu müssen?


    Erst reden, dann erst ärgern lautet die Devise... ;)


    Ich habe übrigens noch ein Beispiel von "erzwungenem Urlaub": Eine Verwandte arbeitet für eine "Firma" die an Brückentagen - vor allem an Freitagen - generell die Bude dicht lässt. Begründung: Für 4 Stunden lohnt es sich nicht, Heizung bzw. Klimaanlage anzumachen und die internen Server hochzufahren. Dieser halbe Tag (Freitags ist um 12 Uhr Schluss) wird dann traditionell zum Überstundenabbau genutzt.

    Früher konnte man Drachen töten und durfte dann eine Jungfrau heiraten -
    heute gibt's keine mehr und man muss den Drachen heiraten :-(

  • DeusExMachina
    Deine Ausführung sind ja klasse. Dem stimme ich soweit auch zu. Nur treffen sie das Thema nicht ganz. Du hast Recht insofern, dass veeper sich nicht den Urlaub einfach aussuchen kann und darauf besteht (entgegen betrieblichen Belangen) den auch zu bekommen.


    Aber, veeper hat Urlaub aufgedrückt bekommen, den er nicht haben will und auch nicht beantragt hat. Das ist eine andere rechtliche Situation.
    Hier greift lediglich die von dir beschriebene Situation, dass bei vorhandenem BR eine Regelung vorhanden sein muss, damit diese Urlaubspflicht greift. Hier ist natürlich die Frage, wie groß der Betrieb ist um einen BR zu haben.
    Dann kommt natürlich auch drauf an, was im Arbeitsvertrag vereinbart wurde.
    Und weiter, der Urlaub gilt doch fürs Kalenderjahr. Ist nun die Frage, ob dies nun 2005er Urlaub ist, der ansonsten verfallen würde. Davor kann der AG natürlich den AN schützen. Auch eine Möglichkeit für des AGs Ansinnen.
    In diesem Punkten kann sich nur veeper selbst Klarheit verschaffen. Ohne diese Kenntnis ist hier keine Klärung möglich.


    Wenn ich das jedoch richtig verstanden habe, dann ist der Urlaub nicht als Betriebsferien einzuordnen, da verschiedene wohl doch stundenweise arbeiten. Also kann ich mir insofern nicht vorstellen, dass der BR vereinbart haben soll, dass manche zu Hause bleiben müssen und andere nicht. Nach welchen Kriterien soll denn hier ausgewählt werden? Und Urlaubgewährung seitens des AG hin oder her, der AN hat Anspruch auf seinen Urlaub. Und ich möchte die Begründung von veepers AN mal hören, wie er den Urlaub zwischen den Jahren als dringendes Belangnis begründen will.


    @all
    Die Sprüche von wegen "dann kündige doch und mach dich selbständig" sind aus einer anderen Zeit. Entweder haben diejenigen die letzten Jahre verschlafen oder keine Ahnung von der Materie.

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

  • Zitat

    Original geschrieben von teddy3
    Aber, veeper hat Urlaub aufgedrückt bekommen, den er nicht haben will und auch nicht beantragt hat. Das ist eine andere rechtliche Situation.


    Nein, ist es nicht. Der Arbeitgeber hat in diesem Falle das Direktionsrecht.

    Zitat

    Original geschrieben von teddy3
    @all
    Die Sprüche von wegen "dann kündige doch und mach dich selbständig" sind aus einer anderen Zeit. Entweder haben diejenigen die letzten Jahre verschlafen oder keine Ahnung von der Materie.


    Auch wenn ich persönlich eine solche Vorgehensweise selbst nicht schön finde: So ist das nun mal "da draussen".


    Willkommen in der Realität.


    Charlie

    --
    Die 5 Sinne des Menschen:
    Unsinn, Irrsinn, Stumpfsinn, Blödsinn und mein persönlicher Liebling, der Wahnsinn.
    ---------------

  • Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Nein, ist es nicht. Der Arbeitgeber hat in diesem Falle das Direktionsrecht.


    Falsch. Der AG hat das Recht zuzustimmen oder die Zustimmung zu verweigern. Und das hängt ganz allein vom rechtlichen Rahmen ab. Und das sind: 1. BUrlG, 2. Arbeitsvertrag, 3. innerbetriebliche Vereinbarung zwischen BR und AG. Hiergegen kann kein AG verstoßen und somit ist das Direktionsrecht vom Tisch.


    Zitat

    Original geschrieben von Charlie_D
    Auch wenn ich persönlich eine solche Vorgehensweise selbst nicht schön finde: So ist das nun mal "da draussen".


    Willkommen in der Realität.


    Realität hin oder her. Hier wird nicht diskutiert, wie was wo gehandhat wird, sondern was erlaubt ist und was man evtl. dagegen machen kann. Wenn sich veeper ohne zu Murren damit abfinden würde, wäre es ja ok. Insofern kann der AG dirigieren wie er will. veeper möchte das aber nicht, also s.o. :rolleyes:

    Gruß
    teddy3


    z.Zt. Samsung Galaxy SII, Nokia N900

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