Ich würde auch bei geringeren Beträgen die Beitreibung einleiten. Immerhin gibt es ein gewisses Klientel, das genau darauf spekuliert, dass man bei kleineren Beträgen sowieso nix anleiern wird. Damit ist aber letztlich niemandem gedient, da das am Ende eher noch die Leute animieren wird, generell kleinere Summen nicht zu bezahlen.
In diesem Sinne, ordentliche Mahnung, Mahnbescheid usw. Wenn die Leute erst merken, dass auch kleinere Summen am Ende ordentlich ins Geld gehen werden (aus 15 EUR werden bis zum Prozess schnell 250 EUR), kehrt vielleicht wieder Vernunft ein.