ZitatOriginal geschrieben von maus0019
Weiß denn keiner eine Antgwort auf meine o.g. Frage ?
Doch, ich. Grundsätzlich ist eine Portierung dann und nur dann möglich, wenn der Vertrag regulär endet, d.h. wenn der Kunde den Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt kündigt. Sofern der Provider (oder auch der Kunde) außerordentlich kündigt, ist eine Portierung nicht möglich. Eine Kündigung wegen Nichtnutzung, so sie denn bei Klarmobil vorgesehen ist, würde ich in die Kategorie "außerordentliche Kündigung" einordnen, wobei man näheres den AGB entnehmen müßte, welche ich jetzt nicht eingesehen habe.
Gruß
muli