Ja, das Urteil erfasst einen anderen Sachverhalt. Dennoch finden sich wie gesagt auch interessante Aussagen die generell auf die Netzversorgung abzielen. Es macht keinen Sinn, einzelne Passagen jetzt herauszugreifen, es ist nur in seiner generellen Stoßrichtung interessant.
Davon abgesehen: o2 garantiert keine generelle Netzabdeckung, auch nicht durch Roaming mit D1. In den AGB heisst es dazu: "Daneben erbringt O2 Mobilfunkdienstleistungen unter Nutzung des D1-Mobilfunknetzes." - Daraus ergibt sich doch keine garantierte Netzversorgung an Ort X oder Y.
Ich weiß schon was du meinst, aber so pauschale und "eindeutige" Ansagen halte ich für verfehlt.
PS: den -Button kennst du?