Mit O2 Genion-Duo kein Netz - kündigen?

  • Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Doch leider gibt es kein Duo bei T-Mobile.

    Aber 5 ct/min netzintern bei Xtra Click&Go. :D


    So ärgerlich die Sache mit dem vorhandenen, aber nicht funktionierenden Genion Duo auch ist: Einen Ersatz für die günstigen Duo-Gespräche zu finden, stellt ja mittlerweile kein Problem mehr dar, da "5 ct netzintern" (oder zumindest anbieterintern) ja momentan schwer im Kommen ist, z.B. bei Aldi. Nur Tchibo sollte "der dicke dirk" meiden, die sind ja vom "fehlenden" o2-Netz und dem T-Mobile-Barring genauso betroffen wie sein Genion.


    Axelchen

    Festnetzanschluß? Brauche ich schon lange nicht mehr.

  • Zitat

    Original geschrieben von Axelchen
    Aber 5 ct/min netzintern bei Xtra Click&Go. :D


    So ärgerlich die Sache mit dem vorhandenen, aber nicht funktionierenden Genion Duo auch ist: Einen Ersatz für die günstigen Duo-Gespräche zu finden, stellt ja mittlerweile kein Problem mehr dar, da "5 ct netzintern" (oder zumindest anbieterintern) ja momentan schwer im Kommen ist, z.B. bei Aldi. Nur Tchibo sollte "der dicke dirk" meiden, die sind ja vom "fehlenden" o2-Netz und dem T-Mobile-Barring genauso betroffen wie sein Genion.


    Axelchen


    Stimmt, an Aldi und Tchibo habe ich gedacht aber nicht an Click&Go. Leider ist das Angebot befristet, aber 1. kann es verlängert werden und 2. ist es eine Prepaidkarte, die nicht 24 Monate läuft.

    _T_
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  • Die Befristung verstehe ich allerdings so, dass man voerst nur bis zu diesem Stichtag den Tarif buchen kann. Voraussichtlich wird diese Frist eh verlängert werden und Bestandskunden in diesem Tarif werden diesen doch wohl behalten können.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Hmm, also eigentlich keine Großstadt wo das Roaming abgeschaltet sein könnte.


    Aber Klar!


    In Karlsruhe ist das Roaming schon lange nicht mehr möglich. Nur im Norden und äußersten Westen geht es, weil die LA bis weit in die Pfalz geht. Jetzt haben sie offensichtlich Ettlingen und den Osten auch komplett abgedreht. Dürfte LA 29454 oder 30724 sein.


    Kannst ja mal schauen, ob das Roaming in Pfinztal oder Remchingen geht. Wenn es in beiden Orten nicht geht, gibt es kein Roaming von Karlsruhe bis Pforzheim.


    Das Dumme für O2 dürfte sein, daß die T-Mobile in Kleinsteinbach auch keine Station hat. Somit können die sich nicht einfach dazuhängen.


    Vodafone is' nicht schlecht! Die haben sogar UMTS dort.

  • Re: Re: Re: O2 Genion-Duo kein Netz kündigen?


    Zitat

    Original geschrieben von Hightower2004
    Das T-Mobile-Netz ist da, steht aber nicht zur Verfügung, also verstößt o2 hier gegen die Werbeaussage. Ich würde sagen, daß o2 das Roaming wieder erlauben müßte.


    Ein interessanter Sachverhalt. Ich habe mir gerade mal die Stelle auf der Webseite angesehen, die Du hier zitierst.


    Und was ist "Außerhalb des O2 Netzes"?


    Genau unter dem Text ist eine Karte mit dem Titel "Das Mobilfunknetz von O2"


    Und was sehen wir da? der dicke dirk befindet sich per Definition von O2 im O2 Netz. Blöd sind die nicht. :p Könnte ein Richter vielleicht anders sehen, aber im Freien wird sich schon ein Fleckchen finden lassen, wo irgendeine Station von O2 zu empfangen sein wird.

  • Re: Re: Re: Re: O2 Genion-Duo kein Netz kündigen?


    Zitat

    Original geschrieben von senderlisteffm
    Und was ist "Außerhalb des O2 Netzes"?


    Hm. Ich würde sagen, dort wo ich kein o2-Netzempfang habe. :) Aber Du hast recht, wenn sie die Karte zu Rate ziehen und sagen: "Du bist im o2 Netz" (so wie du gesagt hast) und sich dann auf die Fußnote beziehen... Dann sieht das schlecht aus für den dicken Dirk :(

    _T_
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  • Re: Re: Re: Re: Re: O2 Genion-Duo kein Netz kündigen?


    EDIT by SG: Sinnfreies Komplettzitat entfernt.



    Ganz eindeutig: Nein!
    Die Versorgung erfolgt (trotz Möglichkeit) nicht,
    somit auch keine Leistung.
    Selbstverständlich läßt sich da das Vertragsverhältnis beenden.
    Kein Richter am AG wird das anders sehen, zumindest grundsätzlich. :(
    Also, mach das schriftlich per Einschreiben und Fristsetzung!

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: O2 Genion-Duo kein Netz kündigen?


    Zitat

    Original geschrieben von arne
    Ganz eindeutig: Nein!
    Die Versorgung erfolgt (trotz Möglichkeit) nicht,
    somit auch keine Leistung.


    So einfach ist das nun auch wieder nicht. o2 garantiert ja keine ortsbezogene Leistung, im Vertrag steht nicht: du hast in Ort X garantiert Empfang. Zumal die Problematik hier ja von D1 ausgeht, die das Roaming gesperrt haben.


    Dieses Urteil ist sicher nicht direkt auf jeden anderen Fall anwendbar, aber interessante Ansätze findet man in der Begründung auch für ähnliche Fälle.


    "Ganz eindeutig" ist da so pauschal erstmal gar nix und mit "selbstverständlich lässt sich das Vertragsverhältnis beenden" kommt man auch nicht weiter, wenn sich o2 davon nicht überzeugen lässt. Ein Prozeß wäre zwar interessant, aber ob er anders ausginge als der verlinkte, kannst auch du (wohl leider) nicht "ganz eindeutig" prognostizieren. ;)


    Oder doch? :D

  • Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: O2 Genion-Duo kein Netz kündigen?


    EDIT by SG: Sinnfreies Komplettzitat entfernt.



    Also: Grundsätzlich ist aber so ! ;)


    Das Urteil erfaßt doch einen völlig anderen Sacherverhalt.


    O2 garantiert den Empfang außerhalb der durch eigene Stationen versorten Gebiete durch das D1-Roaming. Damit besteht ein Anspruch auf Nutzung in diesen Gebieten. Das beschriebene Gebiet wird nicht durch O2 versort und O2 erfüllt hier die Vertragspflicht nicht.
    Was soll hier strittig sein?


    Frage nebenbei: D1 schaltet das Roaming ab? Ist dafür nicht O2 selbst verantwortlich?

  • Also nochmal zur Klarstellung zum Urteil:


    Zitat:
    "Von der Verbindung Leutenbach‑Nellmersbach nach Ludwigsburg‑Poppelsdorf und umgekehrt war danach bei den Vertragsgesprächen gar nicht die Rede. Wenn nunmehr der Kläger geltend macht, gerade bei dieser Verbindung sei eine vollkommen unzureichende Empfangsqualität
    zu verzeichnen, so handelte es sich hierbei jedenfalls nicht um den Gegenstand einer speziellen Vereinbarung mit der Beklagten."


    Da hat er wohl spätestens in der Beweisstation nichts überzeugendes gebracht....

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