ZitatOriginal geschrieben von exloser
hat denn jetzt schon einer hier eine sonderkuendigung durchbekommen,
nachdem das d1 gebarrt worden ist?
Wenn nachweislich
es vorher mit D1-Roaming funktioniert hat
und nun
es nach einer Änderung nicht mehr funktioniert
dann muss man zunächst o2 auffordern
den alten (vorher funktionierenden) Zustand
innerhalb einer Frist von 10 Arbeitstagen wieder herzustellen.
Es könnte ja unbeabsichtigt geschehen oder ein Fehler aufgetreten sein.
Lehnt o2 die Wiederherstellung des alten vorher funktionierenden Zustandes aktiv ab
oder reagiert innerhalb der gesetzten Frist nicht,
dann -und nur dann - kann man eine ausserordentliche Kündigung aussprechen
mit der Begründung
einer vom Netzbetreiber veranlassten einseitigen Verschlechterung der Dienstleistung, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar war und Dich übermässig benachteiligt.
Ach so: das ganze natürlich schriftlich in einem vernüftigen Deutsch in höflicher, aber bestimmter Form ohne emotionelle Entgleisungen und möglichst ohne Räschdschreipväler ,
dann klappt es sogar bei o2.