Auf Bewährung, darf man sich da was erlauben ?

  • Nein, es geht nicht um mich ! :cool:


    Der Freund einer Bekannten ist vor etwa einem Jahr aus dem Knast gekommen (hat afaik wegen Körperverletzung gesessen). Bewährung hat er noch bis Oktober 2006. Folgende Situation: vor einiger Zeit ist die Polizei bei ihr aufgetaucht (er ist meistens auf Montage) und hat ihr bzgl. einiger (versuchter) Einbrüche Fotos einer Überwachungskamera gezeigt. Sie würde nicht beschwören das die Person darauf nicht ihr Freund wäre (ebenso würde seine Schwester das nicht beschwören). O.k., sollte sich das bewahrheiten würde er wohl sehr sicher wieder einsitzen, da wird wohl noch ermittelt.


    Dazu kommt eine Sache bzgl. seiner Wohnung. Er hat irgendwann einfach mal keine Miete mehr bezahlt und daraufhin hat der Vermieter gekündigt. Dann wurde vom Vermieter festgestellt das einige Dinge aus der Wohnung fehlen (Teile der Badezimmereinrichtung, Teppiche). Wieder ist die Polizei (mit Durchsuchungsbefehl) bei meiner Bekannten gewesen und hat die befragt (gefunden wurde aber nichts). Was die Teppiche angeht wusste sie wohl nur das er die angeblich im Müll entsorgt hat und hat der Polizei das auch gesagt. Was kann ihrem Freund denn jetzt dafür blühen, wenn sich herausstellt das es wirklich so war ? Er meint da würde schon nicht viel kommen... Sie (und ich) sind aber eigentlich der Meinung das man sich in der Bewährungszeit überhaupt nichts erlauben darf... Oder gibts da auch (wie im Straßenverkehr) eine Art "A-" und "B-Verstöße" ?

  • Das entscheidet der zuständige Richter. Der hat nämlich die komplette Akte vor sich und hat ein Bild von der Person. Je nachdem welches Bild er projeziert, was man hier nicht genau sehen kann, kann es sein das er wieder ins Gefängnis muss.


    Es kommt letztlich auf die Schwere der Tat an. Bei einem Parkknöllchen sieht es wohl anders aus, als bei einem Einbruch. Aber einen Katalog gibt es imho nicht. Nur die Art der Ausübung einer Tat zählt wohl.

  • afaik sind die Sachen Straftaten und führen dazu, dass er gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen hat - also hat er die Strafe von damals anzutreten + das was jetzt noch kommt (wenn er es denn war)

  • Hilfreich ist auch das hier:


    http://bundesrecht.juris.de/stgb/


    Vierter Titel
    Strafaussetzung zur Bewährung
    § 56 Strafaussetzung
    § 56a Bewährungszeit
    § 56b Auflagen
    § 56c Weisungen
    § 56d Bewährungshilfe
    § 56e Nachträgliche Entscheidungen
    § 56f Widerruf der Strafaussetzung
    § 56g Straferlaß
    § 57 Aussetzung des Strafrestes bei zeitiger Freiheitsstrafe
    § 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe
    § 57b Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe
    § 58 Gesamtstrafe und Strafaussetzung

    Components picture, testing capacitors recycle deal send beer. Transfer argument errors messages denied root chmod alarm.


    From: etiquette yourself

  • Sorry für OT, aber das interssiert mich schon länger.


    Was wäre wenn jemand der auf Bewährung ist und "nur" flasch parkt, würde das gegen die Bewährungsauflagen verstoßen?


    Oder würde das nur dann verstoßen wenn er eine Bewährungsstrafe bekommen hat die auch etwas mit Autos zu tun hat?

  • Zitat

    Original geschrieben von oli-haas


    Was wäre wenn jemand der auf Bewährung ist und "nur" flasch parkt, würde das gegen die Bewährungsauflagen verstoßen?


    Nein wie schon gepostet siehe hier:


    § 56f StgB


    Widerruf der Strafaussetzung


    (1) Das Gericht widerruft die Strafaussetzung, wenn der Verurteilte


    1. in der Bewährungszeit eine Straftat begeht und dadurch zeigt, daß die Erwartung, die der Strafaussetzung zugrunde lag, sich nicht erfüllt hat...


    D.h. bei einer reine Owi o.ä. fährt man nicht gleich wieder ein, wenn es sich bei dem Verkehrsverstoß allerdings um eine Straftat (z.B. mit 2 Promille am Steuer) handelt sieht das anders aus.


    CH

  • Zitat

    Original geschrieben von oli-haas
    Sorry für OT, aber das interssiert mich schon länger.


    Was wäre wenn jemand der auf Bewährung ist und "nur" flasch parkt, würde das gegen die Bewährungsauflagen verstoßen?


    Oder würde das nur dann verstoßen wenn er eine Bewährungsstrafe bekommen hat die auch etwas mit Autos zu tun hat?




    Falsch Parken ist ja keine Straftat.
    Sondern nur eine Ordnungswidrigkeit. Also deswegen muss man nicht ins Gefängnis.
    Auch nicht wenn man auf Bewährung ist.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!