Nein, es geht nicht um mich ! :cool:
Der Freund einer Bekannten ist vor etwa einem Jahr aus dem Knast gekommen (hat afaik wegen Körperverletzung gesessen). Bewährung hat er noch bis Oktober 2006. Folgende Situation: vor einiger Zeit ist die Polizei bei ihr aufgetaucht (er ist meistens auf Montage) und hat ihr bzgl. einiger (versuchter) Einbrüche Fotos einer Überwachungskamera gezeigt. Sie würde nicht beschwören das die Person darauf nicht ihr Freund wäre (ebenso würde seine Schwester das nicht beschwören). O.k., sollte sich das bewahrheiten würde er wohl sehr sicher wieder einsitzen, da wird wohl noch ermittelt.
Dazu kommt eine Sache bzgl. seiner Wohnung. Er hat irgendwann einfach mal keine Miete mehr bezahlt und daraufhin hat der Vermieter gekündigt. Dann wurde vom Vermieter festgestellt das einige Dinge aus der Wohnung fehlen (Teile der Badezimmereinrichtung, Teppiche). Wieder ist die Polizei (mit Durchsuchungsbefehl) bei meiner Bekannten gewesen und hat die befragt (gefunden wurde aber nichts). Was die Teppiche angeht wusste sie wohl nur das er die angeblich im Müll entsorgt hat und hat der Polizei das auch gesagt. Was kann ihrem Freund denn jetzt dafür blühen, wenn sich herausstellt das es wirklich so war ? Er meint da würde schon nicht viel kommen... Sie (und ich) sind aber eigentlich der Meinung das man sich in der Bewährungszeit überhaupt nichts erlauben darf... Oder gibts da auch (wie im Straßenverkehr) eine Art "A-" und "B-Verstöße" ?