DATEV Konten 4338 und 4339

  • Hallo, bin gerade an einer Buchhaltung für eine Spedition und habe ein kleines Problem.Speziell mit den beiden Konten 4338 und 4339 des SKR 04 DATEV Kontenrahmens.Ich gehe wohl richtig in der Annahme, dass das Konto 4338 nur bebucht wird, wenn bei einer sontigen Leistung (Beförderungsleistung nach § 3b UStG) nur von Drittland nach Drittland befördert wird.Das Konto 4339 müsste dann wohl bei Beförderungsleistungen von EU nach EU (Deutschland wird als Beförderungsort nicht tangiert), bzw. von EU nach Drittland und von Drittland nach EU bebucht werden.Da hier ja analog dem deutschen § 3b i.V.m §4 Nr. 3a)aa) und §4 Nr. 3a)bb) nach den Artikeln 14(1) i i.V.m. 15 Nr. 13 der 6. EG Richtlinie steuerbare, aber steuerfreie sonstige Leistungen vorliegen. Nun zu meinem Problem. Wenn ich eine Beförderungsleistung eines deutschen Speditieurs an einen schweizer Leistungsempfänger von Italien nach Frankreich habe, wird das Konto 4339 bebucht.Im Rahmen dieser Buchung wird die Eingabe der USt-ID gefordert,dies ist aber nicht möglich, da der Schweizer Auftraggeber keine USt-ID hat.Auch die Eingabe der Schweizer Nationalität in dessen Debitorenkonto bringt nichts.Ein wegklicken des USt-ID Fensters ist möglich aber nicht gewollt.Kann mir irgendjemnd helfen,bzw. habe ich irgendwo nen Denkfehler?

  • Re: DATEV Konten 4338 und 4339


    Zitat

    Original geschrieben von AdministratorDr
    Kannst du da nicht einfach eine Pseudo-ID eingeben? Z.B. 000 ?


    Ich glaube das führt nicht zum gewünschten Ergbnis.


    Zitat

    Original geschrieben von Spike
    Ein wegklicken des USt-ID Fensters ist möglich aber nicht gewollt .


    Leider habe ich keine Lösung, da wir hier nur mit SAP arbeiten und ich nicht im Thema UST bin.


    Trotzdem viel Erfolg.


    Gruß Gunn

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  • ... oder bei deinem Steuerberater. Der sollte darin doch auch Firm sein?!

    Bunt ist das Dasein und granatenstark! Volle Kanne, Hoschi.


    PS: CLK sind meine Initialen, haben auch nichts mit dem Auto zu tun. Gruß, Christian!

  • infoman
    Die DATEV Hotline kann dir nur Auskunft gegeb, wie die SW zu bedienen ist, von etwas anderem haben die an der Hotline keine Ahnung.
    CLK
    arbeite beim Stb, und bin selbst Dipl. Finw. (FH), da das Problem aber so Programmspezifisch ist und nur in den seltesten Fällen auftaucht, kann mir der Rest der Belegschaft auch nicht weiterhelfen.Bräuchte wohl nen Tipp von nem Praxiserfahren Mitarbeiter einer Kanzlei ,die einige Spediteure als Mandanten haben.

  • Naja,


    war ja nur so ein Gedanke. Bin auch bei WP/StB als Steufawi und Bibu beschäftigt. Allerdings gibts bei uns nur den SKR03 und keine Spediteure und erst recht kein DATEV. Kannst du mir mal die genaue Kontenbezeichnung nennen, dann schau ich mal in der Steuerung unseres Programmes bei den entsprechenden 03er Konten nach.

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  • Hier die genaue Kontenbeschreibung:
    Konto im SKR 04: AM 4338 Funktionsnummer 62000 Kontobezeichnung: Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze.
    Konto im SKR 04: AM 4339 Funktionsnummer 64000 Kontobezeichnung: Erlöse aus im anderen EG Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze.
    Vielen Dank für die Mühe.

  • So, habe mal bei uns nachgeschaut: Das isnd die Konten 8338 sowie 8339 im SKR03. Bei unserem Programm erscheint dort nirgendwo eine Abfrage der USt.-ID-Nr. Wozu soll die denn auch gebraucht werden? Zwingend ist die nur bei innergemeinschaftlichem Güterverkehr, das ist ja hier nicht gegeben (weder innergemeinschaftlich noch geht es um Güter). IMHO ist das lediglich eine Zusdatzinfo, die bei einer vorhandenen und sinnvollen USt.-ID benutzt werden kann. Von Müssen kann hier keine Rede sein. Also: wegklicken und glücklich sein!


    BTW: USt.-IDs werden ja bei im Inland st.baren aber st.freien Lieferungen verwendet. Deine Leistung ist im Inland erst gar nicht steuerbar, so dass du hier gar keinen Ansatz zur Verwendung hast.


    Womöglich könnten noch Zollanweisungen (bzw. UStDV) gegen das Wegklicken sprechen (A und B Nachweis, wie z.Bsp. bei Steuerbefreiungen § 6 und § 6a UStG). Allerdings kann der Schweizer ja schlecht eine ID-Nummer haben.


    Oder aber es läuft auf eine Verlagerung des Ortes der Leistung heraus bei Angabe einer von einem anderen EG-Land ausgestellten USt.-ID. Auch dies liegt hier nicht vor. Also: wegklicken.

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