ZitatOriginal geschrieben von Martin Reicher
man darf afaik immer mit Nebelscheinwerfern fahren, nur die Nebelschlussleuchte darf nur bei Sichtweiten <50m eingeschaltet sein
Nein, das darf man nicht, nur wenn es doll schneit oder regnet, sonst darfst du nicht damit fahren.
MfG
André