ZitatWenn man mit seinem Prepaid Handy aus Deutschland in die Türkei reist, kann man also wie gehabt auch damit telefonieren. Geht man damit in einen Laden, und lässt das Telefon entsperren und legt sich eine türkische Prepaidkarte zu, so wird die IMEI von dem ehemals SIMLock Handy bei der Registrierung auf die Whiteliste gesetzt und man kann telefonieren.
Das wird aber deinen Anbieter im Zweifel sehr freuen, wenn er erfährt, dass du das subventionierte und gelockte Gerät im Ausland entsperrt hast. Unter Umständen könnte das Ärger geben, da es ein Teil des Vertrags ist, dass du das Handy 24 Monate im Netz des Anbieters benutzt.
Ich denke mal, dass die Zwangsregistrierung eine Art Kontrolle sein soll, wer, warum und wieviele Handys besitzt. Wenn ein Privatmann mehrere Handys besitzt, ist das nun mal verdächtig - egal, ob er ein Sammler aus unseren Reihen ist, oder nicht. Man sucht doch immer nach neuen Entschuldigungen, um Menschen zu bespitzeln und sie zu beobachten.
Handy - warum eigentlich keine Erfindung aus der ehemaligen DDR? </ironie>