• Zitat

    Original geschrieben von Kinkerlitzchen
    Also... Steuerklasse IV/IV wenn beide etwa die gleichen Einkünfte haben.
    [...]

    Okay, das ist/ war mir klar. Dennoch danke!

    Zitat

    [...] wenn der in III eingestufte Ehegatte 60 %, der in V eingestufte 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. [...]

    Das ist schon interessanter. Kann noch jemand das mit den Prozenten bestätigen?


    Verbindlichsten Dank,
    Laubi

    Newbie-Reloaded :-)

  • Muß den Beitrag noch mal hochholen
    _ _ _


    Hätte ich mal gewartet, beim F'amt angerufen oder sonst was gemacht ... haben jetzt nach neuer Aufteilung der Steuerklassen (ich III, Laubine V) genau das gleiche Nettoeinkommen zusammen erhalten, als wenn wir beide (noch) in Klasse I wären :confused: ich round about 320,- EUR. netto mehr, Laubine exakt die Summe weniger :(


    Ist dann doch ggf. sinvoller IV und IV zu nehmen, oder? Kann, bzw. darf jetzt hier nicht unsere Gehälter offenlegen (diesbzgl. bitte keine weiteren Fragen!) es ist, bzw. war halt so, als wir beide noch in Klasse I waren habe ich etwas über 60% unserer Einkünfte erhalten ...


    Ist der (Verteilungs-)Schlüssel dann eher 70% zu 30% um in Klasse III und V zu wechseln?


    Hoffe, ich hab' mich "einigermaßen" verständlich ausgedrückt :rolleyes:

    Newbie-Reloaded :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Laubi
    (...)Kann, bzw. darf jetzt hier nicht unsere Gehälter offenlegen (diesbzgl. bitte keine weiteren Fragen!) es ist, bzw. war halt so, als wir beide noch in Klasse I waren habe ich etwas über 60% unserer Einkünfte erhalten ...
    (...)


    Und, was verdient ihr genau? Sag schon. Hopp! Los jetzt! :D;)



    Ich versuch´s mal anhand eines fiktiven Betrages. Angenommen, euer gemeinsames Haushaltsnettoeinkommen beträgt (Steuerklasse I) 3.000 €. Davon steuerst Du, wenn ich Dich richtig verstanden habe, 60%, also 1.800 € netto bei. Deine Holde kommt auf 1.200 €.


    Das entspricht für Dich 3.500 € brutto, Laubine hat 2.000 € brutto. (BTW: Traurig, was dabei netto rüberkommt :rolleyes: ) Als Berechnungsgrundlage habe ich den durchschnittlichen KK-Beitrag von 14,4% genommen, Kirchensteuer bezahlt ihr auch und das alles in NRW.


    LSt.Kl. IV für Beide:


    - Laubi-Netto: 1.800 €
    - Laubine-Netto: 1.200 €


    -> Also kein Unterschied zu LSt.Kl. I


    LSt.Kl. III + V:


    - Laubi-Netto: 2.200 €
    - Laubine-Netto: 900 €


    -> Macht zusammen 3.100 €. Also ein leichter Vorteil.


    Bei 60/40 macht es also kaum Sinn, LSt.Kl. III + V zu wählen.


    Verhältnis 70/30:


    Laubi-Netto: 2.600 €
    Laubine-Netto: 660 €
    = 3.260 € Haushaltsnetto.


    Fazit: Unterschiedliche Steuerklassen für Ehepartner lohnen sich erst ab einem Verhältnis von 70% (Kl. III) zu 30% (Kl. V).


    Wenn Du fleissig kleine Laubileins (er)zeugst, erhaltet ihr Kinderfreibeträge, was dem Netto auch gut tut.


    Ansonsten:
    - Kirchenaustritt
    - Günstigere KV (oder wenn möglich privat versichern)
    - Nach Monaco auswandern


    Das ist natürlich nur eine rein fiktive Rechnung. Mit Deinen genauen Angaben kannst Du alles unter http://www.nettogehalt.de nochmal nachrechnen.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Laubi

    Ist der (Verteilungs-)Schlüssel dann eher 70% zu 30% um in Klasse III und V zu wechseln?


    Meist wird vom Verhältnis 60%/40% gessprochen:


    Zitat:
    Die Steuerklassenkombination IV/IV ist in der Regel dann günstiger, wenn beide Partner annähernd gleich viel verdienen. Sobald der Anteil eines Partners am gemeinsamen Einkommen deutlich höher ausfällt (in der Regel ab etwa 60 %) ist die Steuer regelmäßig am niedrigsten, wenn dann dieser Partner die Steuerklasse III wählt. Dies hat dann zur Folge, daß der andere Partner die Steuerklasse V erhält, was bei Ihnen dann zu relativ hohen Steuerabzügen und damit zu einem niedrigeren Nettolohn führt.


    Wer sich für die Steuerklassenkombination III/V entschieden hat sollte jedoch berücksichtigen, daß sich bestimmte Sozialleistungen wie Kranken-, Arbeitslosen- bzw. Mutterschaftsgeld regelmäßig nach dem Nettolohn richten, so daß sich die Steuerklasse V in diesen Fällen sehr negativ auswirkt. Deshalb sollte derjenige, der derartige Leistungen erwartet, die Steuerklasse III wählen, die dann durch den anderen Partner in der Steuerklasse V mehr gezahlten Steuern lassen sich mit der im Folgejahr abgegebenen Steuererklärung wieder zurückholen. Dies ist bei nichtgezahlten Sozialleistungen jedoch gerade nicht möglich.


    Quelle


    Oder auch das hier:
    Ehegatten, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind, nicht dauernd getrennt leben und beide Arbeitslohn beziehen, können bekanntlich für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Die Steuerklassenkombination III/V ist so gestaltet, dass die Summe der Steuerabzugsbeträge beider Ehegatten in etwa der zu erwartenden Jahressteuer entspricht, wenn der in Steuerklasse III eingestufte Ehegatte 60 v.H., der in Steuerklasse V eingestufte 40 v.H. des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. Es bleibt den Ehegatten unbenommen, sich trotzdem für die Steuerklassenkombination IV/IV zu entscheiden, wenn sie den höheren Steuerabzug bei dem Ehegatten mit der Steuerklasse V vermeiden wollen; dann entfällt jedoch für den anderen Ehegatten die günstigere Steuerklasse III.


    Quelle

  • Herzlichen Dank Euch allen, für die informativen und zügigen Antworten. Stefan, besonders Dein Rechenbeispiel hat für deutliche Transparenz gesorgt! Klasse ...


    Fazit:

    • Wechsel(n) in IV
    • Kirchenaustritt (ist ja teuerer als Golf spielen ;))
    • Laubi jun. planen (da kann man(n) das angenehme, mit dem nützlichen verbinden :D)

    Habt mir/ uns sehr weitergeholfen!

    Newbie-Reloaded :-)

  • Zitat

    Original geschrieben von Laubi
    Laubi jun. planen (da kann man(n) das angenehme, mit dem nützlichen verbinden :D)


    Naja, das planen allein wird nicht helfen, ihr müsst schon über die Planung hinauskommen. ;)

  • Hast Du dahingehen Tipps für mich ähm uns?




    Oh, Moment mal, wenn ich in Dein Profil schaue und Dein Geburtsdatum sehe, fällt mir soeben ein, dass ich bereits 'aktiv' auf dem Gebiet war, da warst Du noch ein feuriges Glitzern im Auge Deiner Eltern ;)


    :D

    Newbie-Reloaded :-)

  • Theoretisch ist eine Wahl der Steurklassen III/V immer dann "günstiger", wenn überhaupt ein Unterschied zwischen dem Steuerbrutto der Eheleute besteht, sei er auch gering. Ist der Unterschied jedoch nahe 50 zu 50, "lohnt" es nur sehr marginal.


    "lohnt" und "günstig" habe ich in Anführungszeichen gesetzt, da dieser Vorteil bei der Steuererklärung wieder ausgeglichen wird. Bei dieser Berechnung ist die vorherige Wahl der Steuerklassen nämlich ohne Belang.


    Aus vorgenannten Gründen ist man bei Wahl der Steuerklassen III/V auch verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben - zu wenig gezahlte Steuern muss man dann nachzahlen. Das ganze reduziert sich letztlich auf einen Zinsgewinn.


    Gruß


    Alexander

    Sicher ist, dass nichts sicher ist - selbst das nicht! (Ringelnatz)

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