ZitatOriginal geschrieben von Kinkerlitzchen
Also... Steuerklasse IV/IV wenn beide etwa die gleichen Einkünfte haben.
[...]
Okay, das ist/ war mir klar. Dennoch danke!
Zitat[...] wenn der in III eingestufte Ehegatte 60 %, der in V eingestufte 40 % des gemeinsamen Arbeitseinkommens erzielt. [...]
Das ist schon interessanter. Kann noch jemand das mit den Prozenten bestätigen?
Verbindlichsten Dank,
Laubi