ZitatOriginal geschrieben von chefkoch01
Da stellt sich mir die Frage, ob man nicht bei bis zu 7 Stunden am Tag von einer Zusammenschaltung / Standleitung bzw gewerblicher Nutzung ausgehen könnte.
Bei der Zusammenschaltung aus den AGB geht es nur um die Zusammenschaltung mit den anderen Netzen. Dafür wären weitere Geräte/Software notwendig. Wenn man per Hand eine Nummer anruft, kann man von keiner vom Endbenutzer erfolgten Zusammenschaltung der Netze reden.
Bei der Einschränkung der gewerblichen Nutzung in den AGB geht es um die "gewerbliche
Nutzung der ... zur Erbringung von (Mobilfunk-)Dienstleistungen für Dritte". Bisher hat E-Plus das immer so gedeutet, dass eine gewerbliche Nutzung (nur von dem Endkunden, nicht von den weiteren Mitarbeitern oder Dritten) vom Alditalk als Werkzeug nicht darunter fällt. Nur die gewerbliche Nutzung, bei der die E-Plus Leistung als Ware/Leistung direkt/indirekt von den Anderen als dem Endkunden verwendet wird, wurde bisher als von dieser AGB Beschränkung betroffen eingestufft.
Anscheinend gibt es bei E-Plus automatisierte algorithmen, die versuchen, zu entscheiden, ob die Nutzung noch von einem Endkunden alleine erfolgt oder nicht. Ich weiß nicht, wie sich das mit dem Telekommunikationsgesetz verträgt? Welche Daten E-Plus aufgrund des Telekommunikationsgeheimnisses überhaupt für solche Auswertungen verwenden darf? Eigentlich sollten auch die Verkehrsdaten einer einzelnen Person geschützt sein, oder nicht? Hoffentlich hören die nicht noch in die Gespräche hinein, um zu ermitteln, ob eine nicht geduldete gewerbliche Nutzung vorliegt