Bevor sich hier jetzt alle die Köpfe einhauen,sollten wir erst mal bis Mittwoch warten.Mal sehen was nun rauskommt.Ich danke trotzdem für die bisherigen Infos.
Geldkarte weg und Konto leergeräumt.Was nun?
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Die in Deutschland gültigen Richtlinien und Gesetze zum Datenschutz ermöglichen es nicht, so einfach einen Schalterraum permanent per Video zu überwachen und die Videos dann unbegrenzte Zeit zu lagern. Wenn eine Aufzeichnung gemacht wird, dann ist diese innerhalb einer sehr kurzen Frist wieder zu vernichten, wenn kein Raub o.ä. passiert ist. Die Banken werden, wenn sie dagegen verstoßen und Aufzeichnungen länger vorhalten, das sicher nicht bestätigen und sich Probleme einhandeln, schon gar nicht wegen 600 €.
Wenn die Unterschrift auch nur halbwegs gut nachgemacht ist, wird es schwierig, auch mit einer Strafanzeige, die man aber auf jeden Fall stellen sollte. Man kann nur sehr schwer beweisen, dass die Unterschrift wirklich gefälscht ist. Im schlimmsten Fall könnte einem sogar die Bank unterstellen, man habe absichtlich in betrügerischer Absicht die Unterschrift verändert um später die Buchung rückgängig machen zu können.
Auf jeden Fall solltest Du Dir vor einem Gespräch mit der Bank ganz genau deren Richtlinien durchlesen um festzustellen, ob nicht vielleicht der Bankangestellte nicht die notwendigen Prüfungen vorgenommen hat. Oft ist es so, dass ab einem bestimmten Betrag man in fremden Filialen den Ausweis vorlegen muss oder gelegentlich sogar in der kontoführenden Filiale angerufen wird.
Andererseits ist es aber auch von Dir fahrlässig gewesen, dass Du den Verlust erst so später gemeldet bzw. entdeckt hast. Man könnte Dir mangelnde Sorgfalt unterstellen, wenn Du nicht einen guten Grund für das späte Bemerken des Verlustes angibst.
Ist echt sch**ße, wenn Betrüger auf diese Weise verfahren. Wenn der Finder jedenfalls im Laden per ELV eingekauft hätte, dann hätte man die Buchung, wenn auch mit einigem Ärger, rückgängig machen können. Aber so ist es schon deutlich schwieriger.
Wenn Du merkst, dass die Bank nicht gewillt ist, Dir den Betrag komplett zu erstatten, so würde ich Dir empfehlen, einen Kompromiß vorzuschlagen. Dabei musst Du natürlich vorher abschätzen, in wie weit die Bank bereit ist, Dir entgegenzukommen, wie gut Deine Chancen bei einer Klage stünden (auch unter Berücksichtigung der daraus resultierenden Unannehmlichkeiten bei der Bank wie Kontokündigung, Kreditkündigung, etc.) und mit welchen Schaden Du noch leben könntest. Ein paar Vorschläge, die evtl. auch in Kombination Sinn machen: Aufteilung des Schadens, zinsfreie oder -günstige Stundung der 600 € und Abzahlung in Raten, großzügige Dispoerhöhung, günstiger Rahmenkredit, Abschluß eines Sparvertrages.
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gibts denn da nicht so ne haftung?
wenn ich zum Beispiel meine MasterCard verliere hafte ich nur bis 50 €. Egal wann ich es melde.
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Zitat
Original geschrieben von DeXTRa
gibts denn da nicht so ne haftung?wenn ich zum Beispiel meine MasterCard verliere hafte ich nur bis 50 €. Egal wann ich es melde.
Bei der masterCard handelt es sich um eine Kreditkarte, das ist etwas anderes. Aber auch da gelten die € 50 soweit ich weiss nur ab dem Punkt, ab dem Du die Karte als verloren/gestohlen gemeldet hast?!
Ausserdem MUSST Du einen Verlust/Diebstahl sofort bei Bekanntwerden melden, dass hast Du damals bei der Unterzeichnung des Kartenvetrages unterschrieben!greetz,
autaresP.S.: Und ein Lob an Nebelfelsen, bist Du Jurist oder Datenschuetzer?
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Weder noch. Derzeit mach ich Webdesign.
Soweit ich weiß gilt die 50 €-Grenze bei Kreditkarten tatsächlich für den Zeitraum bis zur Verlustmeldung, solange diese sobald wie möglich erfolgt. Hier schließt der Karteninhaber ja mit den Jahresgebühren auch automatisch eine Versicherung ab, die bei Mißbrauch eintritt.
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Zitat
Original geschrieben von Nebelfelsen
Weder noch. Derzeit mach ich Webdesign.Soweit ich weiß gilt die 50 €-Grenze bei Kreditkarten tatsächlich für den Zeitraum bis zur Verlustmeldung, solange diese sobald wie möglich erfolgt. Hier schließt der Karteninhaber ja mit den Jahresgebühren auch automatisch eine Versicherung ab, die bei Mißbrauch eintritt.
Stimmt! Hab ich verwechselt...bis zur Schadensmedlung € 50, danach nichts mehr, solange nicht grob fahrlaessig gehandelt wurde und die Meldung sofort nach Bekanntwerden gemacht wurde.
greetz,
autares -
Zuerst die gute Nachricht.Mein Geld habe ich wieder.Die Bank sagte es wäre ein Zahlendreher.
Nun die schlechte. Bei mir rief gestern die Polizei an,das ich nochmal vorbeikommen soll.Gut ich hin.Nun ist doch tatsächlich ein Auszahlungsbeleg auf meiner Filiale mit meiner Unterschrift aufgetaucht.Angeblich 15.21 Uhr.
Nun wird gegen mich ermittelt wegen versuchtem Betrug und noch irgendwas.
Was kann ich jetzt machen.Ich habe das Geld nicht abgehoben und leider habe ich für die Tatzeit kein Alibi.War ich allein zu Hause.
Also, so wie sich der Polizist ausdrückte stehen die Chancen für mich schlecht. So ein Mist,ehrlich...
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Zitat
Original geschrieben von Trauma
autaresDoch, kann ich beweisen.Die Bank hat Freitag bis 14.00 Uhr auf.
Um die Zeit bin ich noch am Schaffen.Das kann ich mir von der Firma bestätigen lassen.Wie kannst Du dann um 15.21 Uhr Geld abgehoben haben ?:confused:
Zahlendreher ?. Geld von der Bank zurück. Dann Polizeianruf und Betrug Deinerseits ?:confused:
Das kann ich mir nicht vorstellen. Schildere nochmals bitte den Sachverhalt in einem Posting komplett.
Denn das kann ich nicht glauben.
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Das war ein Irrtum von mir.Die Filiale hat bis 16.00 Uhr auf.
Also:Ich hatte Anzeige erstattet.Am Dienstag.Mittwoch war ich dann auf der Bank und die Dame dort sagte das alles storniert wurde und mein Geld wieder auf dem Konto ist.Mehr wollte sie nicht sagen.
Und dann kam halt der Anruf von der Polizei.Auszahlungsbeleg mit meiner Unterschrift ist da und nun soll ich es selber gewesen sein.Die Dame am Schalter kann sich nicht mehr erinnern ob ich nun da war oder ein anderer.Definitiv ist aber immer noch m,eine Geldkarte weg.
Ich hoffe das das jetzt alles erklärt.
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Ja. OK. Also die Grünen sagen die haben nen Auszahlungsbeleg mit Deiner Unterschrift. OK. Den würde ich mir mal ansehen. Dann kannst Du definitiv feststellen ob die gefälscht ist.
Auf dem Auszahlungsbeleg muss dann aber so etwas stehen wie Legitimation geprüft (pers. bek.) oder PA Ausweis Nummer etc. und ein Handzeichen des Kassiers.
Bei einer Barauszahlung mit Quittung (also ohne Scheck oder was auch immer) muß seitens des Kreditinstitutes die Legitimation geprüft werden.
Da ich davon ausgehe, daß Du hier die Warheit sagst, würde ich mir dennoch keinen Kopf zerbrechen.
Zahlendreher der Bank. Aha. Gut das gibt es. Kann vorkommen, wenn es die verdrehte Eingabe zuläßt (dazu gibt es dann tatsächlich ne Kontonummer).
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