So Leute, der 1. Fall ist wohl immer noch unklar, da wurde mir auch nicht geantwortet, ob ich das alles richtig verstanden habe.
Zum anderen: Das die legitimation geprueft werden muss, steht im Bankengesetz. Allerdings gibt es Ausnahmen (Limits, persoenlich bekannt etc.) Wenn Du z.B. nur €200 abhebst, wird die Bank nicht Deine Legitimiation pruefen, sie handelt dann auf eigene Gefahr.
Der zweite Fall: Mir ist nicht ganz klar, wer da am Samstag ordentlich Auskunft geben koennte (Du sagst, das Geld sei abgebucht worden, die Bank koenne sich aber nicht erklaeren wie?!).
Es gilt dennoch folgendes: vor der Meldung verhaelt es sich genauso wie im ersten Fall (ich hoffe mal nicht, dass das Geld am Automaten abgehoben wurde!?).
Nach der Meldung haftet die Bank, sie haette die karte sperren muessen. Auch hier muss es somit einen Beleg geben, der zu pruefen ist.
greetz,
autares
EDIT: Es ist ferner zu pruefen, um was fuer eine Abbuchung es sich nach der Meldung handelt. Barabhebung? Lastschrift-Einkauf? Etc?!