Geldkarte weg und Konto leergeräumt.Was nun?

  • So Leute, der 1. Fall ist wohl immer noch unklar, da wurde mir auch nicht geantwortet, ob ich das alles richtig verstanden habe.
    Zum anderen: Das die legitimation geprueft werden muss, steht im Bankengesetz. Allerdings gibt es Ausnahmen (Limits, persoenlich bekannt etc.) Wenn Du z.B. nur €200 abhebst, wird die Bank nicht Deine Legitimiation pruefen, sie handelt dann auf eigene Gefahr.


    Der zweite Fall: Mir ist nicht ganz klar, wer da am Samstag ordentlich Auskunft geben koennte (Du sagst, das Geld sei abgebucht worden, die Bank koenne sich aber nicht erklaeren wie?!).
    Es gilt dennoch folgendes: vor der Meldung verhaelt es sich genauso wie im ersten Fall (ich hoffe mal nicht, dass das Geld am Automaten abgehoben wurde!?).
    Nach der Meldung haftet die Bank, sie haette die karte sperren muessen. Auch hier muss es somit einen Beleg geben, der zu pruefen ist.



    greetz,
    autares


    EDIT: Es ist ferner zu pruefen, um was fuer eine Abbuchung es sich nach der Meldung handelt. Barabhebung? Lastschrift-Einkauf? Etc?!

  • die 1000€ wurden in einer nicht Citibank-Filiale abgehoben (also andere Bank-Geldautomat)
    Sie wollte heute Geld an der Kasse einer Citibankfiliale abheben und das Konto war so gar im Minus-obwohl sie nich letzte Woche viel geld drauf hatte!
    Die Mitarbeiterin konnte erstmal nichts drüber sagen "Tja sie sind hier im Minus-kommen sie am Montag zu ihren Brater ich kann hier nichts prüfen..."

    bmw542 = Player
    Netzwerkbeziehungen sind durch Reziprozitäts- und Solidaritätsnormen gekennzeichnet, in denen moralische Verpflichtungen und nicht nur wirtschaftlich-strategische Handlungsmotivationen zum Ausdruck kommen.
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  • Zitat

    Original geschrieben von Player
    die 1000€ wurden in einer nicht Citibank-Filiale abgehoben (also andere Bank-Geldautomat)
    Sie wollte heute Geld an der Kasse einer Citibankfiliale abheben und das Konto war so gar im Minus-obwohl sie nich letzte Woche viel geld drauf hatte!
    Die Mitarbeiterin konnte erstmal nichts drüber sagen "Tja sie sind hier im Minus-kommen sie am Montag zu ihren Brater ich kann hier nichts prüfen..."


    Es bleibt zu hoffen, dass es KEIN Geldautomat war! Dann waere das Geld weg, dann waere die PIN mit der Karte zusammen gestohlen worden!
    Wenn es ein Beleg war, auch noch in einer anderen Filiale, dann war entweder die Unterschrift sehr gut gefaelscht, oder die Bank hat sehr nachlaessig gehandelt - dann wuerde sie das Geld wiederbekommen.


    greetz,
    autares

  • die 1000€ sind weg es war definitiv ein Geldautomat!
    das restliche Geld hat sie gerade wiederrufen-also auf das Konto zurükbuchen lassen.
    Der Dieb hat ca. 20 Zahlungen vorgenommen (HL, Stüssgen, Optiker -Brille für 600€!, KVB und rgenwelche Firmen)!
    Man darf die Lastschriften 21 Tage nach der Zahlung abbuchen-
    dann hat sie noch relativ viel Glück gehabt...aber die 1000€ sind weg

    bmw542 = Player
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  • Also, wenn das Geld am Automaten abgehoben wurde, dann muss die PIN mit in der Börse gewesen sein - damit verliert sie jeglichen Anspruch!


    Da kann sie auch gerne das Geld zurueckbuchen lassen (gilt uebirgens 6 Wochen), das wurde dann bestimmt auch per PIN bezahlt. Es findet eine Ueberpruefung der PIN statt - wenn die stimmt, kann der Haendler davon ausgehen, dass der karteninhaber auch der Eigentuemer ist. Somit wird er nach der Rueckbuchung sein geld verlangen, was ihm rechtlich auch vollkommen zusteht. Da wird die Mutter Deiner Bekannten zahlen muessen.


    greetz,
    autares

  • Beim Einkauf im Handel mit der EC-Karte muß man unterscheiden:


    1. Zahlung mit Karte und PIN: Rückbuchung ist nicht mehr möglich. Wenn eine PIN-Überprüfung stattgefunden hat und die PIN vom Dieb korrekt eingegeben wurde, wird davon ausgegangen, daß der Karteninhaber die PIN irgendwo grob fahrlässig auf die Karte o.ä. geschrieben hat oder den PIN-Beleg bei sich hatte --> Folge: Kartenbesitzer muß zahlen


    Ähnlich beim Geldabheben am Automaten, sofern dem Dieb die PIN bekannt war.



    2. Zahlung mit Karte und Unterschrift: In diesem Fall wird nur eine Lastschrift vom Einzelhändler eingereicht, der der Karteninhaber widersprechen kann. Beweislast, daß der Karteninhaber dort eingekauft hat und damit Schuldner der Geldleistung ist, liegt dann beim Händler. Diesen Beweis dürfte der Händler i.d.R. nicht erbringen können --> Folge: Kartenbesitzer muß nicht zahlen




    Verfahren 1 ist für den Einzelhändler sicherer (händler bekommt den Betrag garantiert auch wenn das Konto des Karteninhabers nicht mehr gedeckt ist), kostet aber auch Gebühren (ca. 0,75 des umgesetzten Betrages). Verfahren 2 kostet keine Gebühren (bis auf die Buchungsgebühren der Bank), dafür gibt es keine Zahlungsgarantie (z.B. der Lastschrift wird widersprochen oder Konto ist nicht gedeckt).




    Gruß
    Praemienhai

  • ja leider war die PIN dabei (fragt mich nicht wer so was macht !:flop: )
    aber die Karte wurde am gleiche Tag -des Diebstahls gesperrt!
    Einen neue PIN hat sie auch dann bekommen. Trotzdem wurden Zahlungen gemacht.
    Wie kann dann eine Zahlung erfolgen wenn die Karte gesperrt ist?
    es können doch nur Zahlungen mit der alten Karte durchgeführt worden sein!-oder es waren nur diese Zahlungen:
    " 2. Zahlung mit Karte und Unterschrift: In diesem Fall wird nur eine Lastschrift vom Einzelhändler eingereicht, der der Karteninhaber widersprechen kann. Beweislast, daß der Karteninhaber dort eingekauft hat und damit Schuldner der Geldleistung ist, liegt dann beim Händler. Diesen Beweis dürfte der Händler i.d.R. nicht erbringen können --> Folge: Kartenbesitzer muß nicht zahlen "


    -wie Praeminehai es beschreibt-auf den neuen Kontoauszug steht auch immer: Rückbuchung/ Storno ihrer Lastschrift nr.xxxxx vom xxxxx usw.

    bmw542 = Player
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  • Sorry, aber das ergibt keinen Sinn: Wieso sollte sie eine neue PIN bekommen haben, wenn die Karte gestohlen wurde?
    Sie bekommt dann eine neue Karte UND eine neue PIN, aber nicht nur eine PIN.


    Sollte der Dieb per Lastschrift ohne Identifikation per PIN bezahlt haben, hat er die Unterschrift gefaelscht. Es liegt dann in der Verantwortung des Haendlers, die Identifikation festzustellen.
    Da die Karte gesperrt war, haftet somit die Bank. Allerdings wird die sich das wahrscheinlich noch einmal ueberlegen, da die PIN mit der Karte aufgehoben wurde.


    greetz,
    autares

  • Zitat

    Original geschrieben von autares


    Sorry, aber das ergibt keinen Sinn: Wieso sollte sie eine neue PIN bekommen haben, wenn die Karte gestohlen wurde?
    Sie bekommt dann eine neue Karte UND eine neue PIN, aber nicht nur eine PIN.


    greetz,
    autares


    das hat sie auch gestern! Wieso ergibt es keinen Sinn? Gestern hat sie eine neue Karte und einzeln die PIN bekommen.
    war so komisch von mir formuliert-stimmt, sorry!
    aber wenn eine Karte gesperrt ist kann doch keiner Zahlungen mit PIN machen-nicht wahr?


    Danke für eure super hilfreichen Antworten:top:

    bmw542 = Player
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  • Zitat

    Original geschrieben von Player


    das hat sie auch gestern! Wieso ergibt es keinen Sinn? Gestern hat sie eine neue Karte und einzeln die PIN bekommen.
    war so komisch von mir formuliert-stimmt, sorry!
    aber wenn eine Karte gesperrt ist kann doch keiner Zahlungen mit PIN machen-nicht wahr?


    Danke für eure super hilfreichen Antworten:top:


    Nein, kann er nicht, es findet dann eine automatische Abfrage in der Kartenzentrale statt, ob die Karte gesperrt ist. Demnach muss der Dieb mit Unterschrift bezahlt haben. Da musst Du aber auch sicher sein, dass das erst nach der meldung passiert ist. Bei einer Bezahlung mit PIN kann es schon 4-5 Tage dauern, bis abgebucht wird....Media Markt bucht z.B. immer erst so 1 Woche spaeter ab...


    greetz,
    autares

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