Eltern für Minderjährige haftbar?

  • Hi!
    Ne ganz simple Frage: Wenn man seinem Kind (1 Jahre alt) gesagt hast das es keine Handynummern anrufen soll und ihm gesagt wurde das die sehr teuer sind, er es dann aber trotzdem tut und eine Handyrechnung von 400€ damit verursacht, sind die Eltern dann trotzdem haftbar? "Die Tat" hat das Kind ja ohne Einwilligung der Eltern gegangen, nur eben von deren Telefon aus.

  • Ja. Denn:


    "Eltern haften für Ihre Kinder"


    So schauts aus. Außerdem sind die dann ihrer Aufsichtspflicht nicht nachgekommen.


    Also da ist nichts zu machen.


    Aslo wenn mir meine Eltern das mit einem jahr gesagt hätten, hätte ich dennoch darauf rumgedrückt, es in den Mund genommen oder runtergeworfen.


    Und ja. Ich habe trotz Verbot mit Zündhölzern gespielt.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Re: Eltern für Minderjährige haftbar?


    Zitat

    Original geschrieben von Partybombe
    Wenn man seinem Kind (1 Jahre alt) gesagt hast das es keine Handynummern anrufen soll und ihm gesagt wurde das die sehr teuer sind, er es dann aber trotzdem tut


    Ach, du gehst davon aus, dass ein einjähriges Kind das begreift? Da würde ich dann das Handy doch lieber babysicher irgendwo außerhalb der Reichweite des Kleinkindes ablegen.


    Natürlich muss bezahlt werden.

  • Zitat

    Original geschrieben von Partybombe
    sorry ich meinte nicht 1 jahr sonder 14 ;)


    Selbst mit 14 ... wer einem Kind eine Vertragskarte in die Hand gibt ist selbst schuld. Da tut´s doch eine PrePaid-Karte auch, oder? Wenn das Guthaben eben weg ist, ist es weg.


    Das kann man dann gut mit einer "erzieherischen Maßnahme" verbinden. Für die hohe Rechnung, müssen dann halt "ungeliebte" Aufgaben übernommen werden, z.B. eine Woche Geschirr abwaschen, 15€ von der Rechnung getilgt, was bedeutet, das "Kind" darf das nächste halbe Jahr, den Abwasch erledigen. Das dürfte dann einen etwas bleibenderen Eindruck hinterlassen, als bloße Worte ;) ...

  • Wir sind im Festnetzforum. Das "Kind" wird Handys vom Festnetz angerufen haben.


    Gruß


    Tommy

  • Ist ja kein Handyvertrag gewesen sondern Gespräche vom Festnetz ins Handynetz.


    Aber bei 0190 Nummern muss doch auch nicht unbedingt gezahlt werden wenn die Kinder das verursacht haben!?

  • Auch da. Denn der Anschluß läuft ja auf die Eltern. Die Eltern hätten solche Nummern halt sperren müssen.


    Denn wie will man das nachweisen?


    Denn sonst würde jeder notgeile Vater :D eine 0190er anrufen und behaupten es wäre der Junior gewesen und zahlt nicht.


    Nene.

    Gruß
    vom Stefan


    -Wer einmal in Fürth war, der findet es überall auf der Welt schön-

  • Zitat

    Original geschrieben von Partybombe
    Ist ja kein Handyvertrag gewesen sondern Gespräche vom Festnetz ins Handynetz.


    Vielleicht solltest du dir *vor* dem posten überlegen, was du eigentlich schreibst, ich erinnere:


    Zuerst war das Kind 1 Jahr alt, dann 14 und dann ...


    Zitat


    ... und eine Handyrechnung von 400€ damit verursacht ...


    ... war es die Festnetzrechnung ... :rolleyes:


    Wie dem auch sei ... es bleibt beim Bezahlen, daran ändert sich nichts. ;)


    Zitat


    Aber bei 0190 Nummern muss doch auch nicht unbedingt gezahlt werden wenn die Kinder das verursacht haben!?


    Wie kommst du da drauf? Einzig, wenn die Kosten durch einen Dialer verursacht worden sind, besteht eine Chance die Kosten *nicht* bezahlen zu müssen.


    Wie gesagt, das Kind soll das nächste halbe Jahr Geschirr spülen, Auto waschen, Müll raustragen, Staubsaugen und Oma´s über die Strasse helfen, dann wird es wohl nicht mehr vorkommen ;).

  • Zitat

    Original geschrieben von indiana1212
    "Eltern haften für Ihre Kinder"


    So pauschal kann man das nicht sagen, auch wenn es an jedem Bauzaun steht. Auch haften Eltern meist nicht für ihre Kinder, sondern für die Verletzung der Aufsichtspflicht und damit für ihren eigenen Fehler. ;)


    Aber in diesem Fall ist es so, siehe z.B. auch hier: http://www.teltarif.de/arch/2003/kw03/s9678.html

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