Ich denke, dass du über dieses "bereithalten" im Zweifelsfall vor Gericht wirst streiten müssen.
Siehe hier:
Legaldefinition
Du hast nicht erwähnt, dass die Fernseher deiner Bekannten in den Keller gewandert sind.
Interessant wäre der Fall, wenn jemand in einem DVB-T-freien Gebiet einen Fernseher zum DVDs sehen verwenden würde.