ZitatOriginal geschrieben von Warped
Müssen die Behörden einen nicht informieren, wenn das Telefon abgehört wurde ? Also nachdem die Überwachung beendet ist ?
Die Zielperson vielleicht, aber all die anderen, mit denen die observierten Gespräche geführt wurden, nicht.
Nebenbei: mit (anonymen) ausländischen SIMs, die sich per Roaming in alle Netze einbuchen können, macht man es den den Ermittlern auch schwer.
Ich habe dieses Jahr zwei RIIING-SIMs bei ebay erworben, ohne Registrierung. Der Liechtensteiner NB kennt mich nicht. Und das Netz kann ich mir frei aussuchen.