Rechtsfrage Wandlung

  • Kurze Darstellung der Sachlage:


    In Rahmen einer Vertragsverlängerung habe ich im Mai 2004 ein Handy erhalten, dass jetzt mittlerweile 3x wegen eines Defektes vom NB ausgetauscht wurde.


    Nun wurde mir eine Wandlung angeboten.


    D.h., Geld zurück für den Kauf aus der Vertragsverlängerung und ich kann mir ein neues Gerät zu einem subventionierten Preis aussuchen.


    Nun meine Frage:


    Ist dieser Neukauf in irgendeinem Zusammenhang mit meiner noch laufenden Vertragslaufzeit zu sehen, oder ist es davon unabhängig.


    Wenn es davon unabhängig wäre, würde ich ja jetzt ein neues Handy bekommen und im Mai 2006 könnte ich im Rahmen einer Vertragsverlängerung wieder ein Handy bekommen.


    Oder kann der NB sagen, ich bekomme jetzt ein neues Handy, also fängt eine neue 24 monatige Vertragslaufzeit an.


    NB und Handymodell lasse ich mal weg, da es für die Sache ohne belang ist.

  • Re: Rechtsfrage Wandlung



    Nein, hat nichts mit Deiner Laufzeit zu tun.


    Unabhängig von der jetzigen "Wandlung" kannst Du Dir im Mai im Rahmen der Vertragsverlängerung ein neues Gerät holen.

    Nicht Wünschelruten, nicht Alraune, die beste Zauberei liegt in der guten Laune. (Goethe)

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