ZitatOriginal geschrieben von kingpin166
Na klar darf man als BaföG Empfänger Einkommen aus selbstständiger Arbeit haben.
Das funktioniert bei mir wunderbar.
Du musst dich halt nur an die Grenzen halten, damit du auch noch BaföG in angenehmer Höhe kommst und keine Schwierigkeiten mit dem Kindergeld bekommst.
Das Beste wird sein, dass du dein Unternehmen in der Verlustzone führst. Also zumindestens auf dem Papier. Einfach immer schön Quittungen sammeln und sich am Jahresende mal was für die Firma kaufen, dann passt das.
hi,
meinst du die 350€ - Grenze im Monat (also 4100 € / Jahr)?
wann kann es denn mit dem kindergeld schwierigkeiten geben?
mit "in die verlustzone führen" meinst du geschäftsessen, büroartikel / computer etc? bis in die verlustzone muss es ja nicht kommen, aber ich darf eben grenzen nicht überschreiten...
wegen der buchführung:
ist erst wenige wochen her (oder tage?), dass wir gelernt haben, dass man unter einer gewissen grenze (umsatz bzw. gewinn / jahr) eine vereinfachte buchführung hat. da ich das fach sowieso habe, denke ich schon dass ich mir das selber anlernen kann. muss ich irgendwie ja sowieso
weiß jemand was näheres zur ihk-mitgliedschaft?
hab mal gelesen, dass es verpflichtend wäre, dann meinte jetzt jemand, dass es das nicht ist... hat jemand was konkretes?
danke schonmal für eure antworten!
bin wieder etwas zuversichtlicher geworden, weil ich wirklich an diese "marktlücke" glaube und das ganze ja keine großen risiken hat...
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