Kleingwerbe Fragen

  • Zitat

    Original geschrieben von kingpin166
    Na klar darf man als BaföG Empfänger Einkommen aus selbstständiger Arbeit haben.
    Das funktioniert bei mir wunderbar.


    Du musst dich halt nur an die Grenzen halten, damit du auch noch BaföG in angenehmer Höhe kommst und keine Schwierigkeiten mit dem Kindergeld bekommst.
    Das Beste wird sein, dass du dein Unternehmen in der Verlustzone führst. Also zumindestens auf dem Papier. Einfach immer schön Quittungen sammeln und sich am Jahresende mal was für die Firma kaufen, dann passt das.


    hi,


    meinst du die 350€ - Grenze im Monat (also 4100 € / Jahr)?
    wann kann es denn mit dem kindergeld schwierigkeiten geben?
    mit "in die verlustzone führen" meinst du geschäftsessen, büroartikel / computer etc? bis in die verlustzone muss es ja nicht kommen, aber ich darf eben grenzen nicht überschreiten...


    wegen der buchführung:
    ist erst wenige wochen her (oder tage?), dass wir gelernt haben, dass man unter einer gewissen grenze (umsatz bzw. gewinn / jahr) eine vereinfachte buchführung hat. da ich das fach sowieso habe, denke ich schon dass ich mir das selber anlernen kann. muss ich irgendwie ja sowieso ;)


    weiß jemand was näheres zur ihk-mitgliedschaft?
    hab mal gelesen, dass es verpflichtend wäre, dann meinte jetzt jemand, dass es das nicht ist... hat jemand was konkretes?


    danke schonmal für eure antworten!
    bin wieder etwas zuversichtlicher geworden, weil ich wirklich an diese "marktlücke" glaube und das ganze ja keine großen risiken hat...


    ~nwcomer~ :top: :top: :top:

  • Zitat

    Original geschrieben von nwcomer
    ...weiß jemand was näheres zur ihk-mitgliedschaft?
    hab mal gelesen, dass es verpflichtend wäre, dann meinte jetzt jemand, dass es das nicht ist... hat jemand was konkretes?...


    Die IHK-Mitgliedschaft ist verpflichtend, allerdings mußt Du bei dem von Dir angestrebten Gewinn keinen IHK-Beitrag zahlen. Die IHKs beraten auch Existenzgründer wie Dich, so z.B. diese:


    http://www.startercenter-hessen.de/
    http://www.stuttgart.ihk24.de/…/starter_center/index.jsp
    http://www.rhein-neckar.ihk24.…startercenter_anzeige.jsp


    Sicher hat auch die IHK in deiner Region ein entsprechendes Angebot.


    Gruß


    Pitter

  • Hallo,
    ich weiß zwar nicht genau, woher du kommst und in welchem Bereich du tätig werden möchtest, könnte aber gern mal den Kontakt für dich zu einer der größten Promotionagenturen Deutschlands herzustellen.
    Die Agentur, bin schon seit 3 Jahren bei denen, sucht derzeit noch fürs Weihnachtsgeschäft SalesPromotoren für 3 namhafte Großkunden aus dem Bereich (neue) Medien und Mobilfunk.
    Bei Interesse und auch kurzfristiger Verfügbarkeit einfach ne PN, dann erklär ich dir das ganze mal in Ruhe.
    Grüße
    Jan

    Wer Rechtschreibfehler nachmacht oder verfälscht oder nachgemachte oder verfälschte Rechtschreibfehler in Verkehr bringt, wird mit dem Duden nicht unter 10 Bänden bestraft!

  • Also, ich blicke immer mehr durch.
    Was mich noch interessieren würde:


    Ich nehme an dass ich ein Geschäftskonto eröffnen muss,
    welche Konditionen bieten da Banken an oder kann ich
    das einfach auf mich privat laufen lassen (als Student
    bekomme ich doch einiges kostenlos ;-


    ~nwcomer~

  • sieht dazu die diversen Bankenthreads... ;) ne, im Ernst: kannst Du natürlich versuchen, privat laufen zu lassen, aber normalerweise kriegt eine Bank recht schnell spitz, dass die Angabe "Student" und die Umsätze auf dem Konto nicht zusammenpassen. Geschäftskontokonditionen sind von Bank zu Bank sehr sehr unterschiedlich, einfach rumfragen.


    Dresdner z.B. € 7,50 Grundgebühr, 30 Posten frei, ab dem 31. Posten 0,15 Euro für Online-Buchungen, 0,55 Euro für sonstige Buchungen. Bei Unterhaltung von Einlagen > 10.000 Euro ermässigt sich der Grundpreis auf 5 Euro.


    Würde aber wirklich vergleichen gehen, die Unterschiede sind da sehr sehr groß.

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Meine Güte...was lernt ihr denn da immer inner Uni? :D


    Also: Kaufleute sind tatsächlich verpflichtet Bücher zu führen. Nur hier ist die Frage ob er Kaufmann ist oder nicht. Die Antwort: Nein. Weil: Er hat keinen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb (Ladengeschäft, Angestellt!e! etc.). Also fällt er weder unter die Regelungen des § 238 HGB (und damit auch nicht unter § 140 AO) noch unter § 141 AO. Also: Keine Buchführungspflicht. Ergo: Du mußt deinen Gewinn ausweisen in der Einkommensteuererklärung, wie ist ziehmlich egal. Grundsätzlich gilt: Dafür musst du Belege haben. Ausgangsrechnungen, Eingangsrechnungen, Mietverträge etc.....! Also rechnest du deine Einnahmen und ziehst davon deine Ausgaben ab. Dann hast du den Gewinn (bzw. korrekt den Überschuß). Das ganze nennt man dann Einnahme-Überschuß-Rechnungen. Mit Bilanzen hättest du erst was am Hut wenn du nach HGB (und damit automatisch auch nach der AO) bzw. nach der AO zur Buchführung verpflichtet gewesen wärest (was definitiv nicht der Fall ist).


    Versteuert wirst du dann am Anfang des Folgejahres (Privatleute bis Ende März, Steuerberatermandanten bis Ende September) über die Einkommensteuererklärung (Anlage GSE). Bis hierhin ist die Frage der Kleinunternehmerschaft vollkommen egal.


    Jetzt kommt: Umsatzsteuer. Du bist normalerweise verpflichtet, deine Umsätze der Umsatzsteuer zu unterwerfen. Dafür darfst du von den Eingangsrechnungen Vorsteuer ziehen. Heisst: Du verkaufst was für 100 Euro. Nach der Umsatzsteuer verkaufst du das Teil für 116 Euro und musst davon 16 Euro dem Finanzamt geben. Umgekehrt bei der Vorsteuer. Kleinunternehmer DÜRFEN keine Vorsteuer ziehen, müssen dafür ihre Umsätze nicht der Umsatzsteuer unterwerfen. Heisst: Alles wird netto verkauft. (also 100 Euro sind tatsächlich 100 Euro). Kleines Insiderwissen:Sobald man eine Rechnung mit Umsatzsteuer schreibt tritt die Kleinunternehmerregelung ausser Kraft. Also aufpassen. Für die Kleinunternehmerregelegung darfst du IM VORANGEGANGENEN Kalenderjahr 17.500 Euro Umsatz zzgl. der darauf entfallenen Steuer und im LAUFENDEN Kalenderjahr 50.000 Euro Umsatz zzgl. der darauf entfallenen Steuer nicht übersteigen. Heisst wenn du in 2005 gründest: du darfst in 2005 nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz haben. Das sollte zu schaffen sein :) Wenn du mehr hast interessiert dich die Regelung nach § 19 UStG nicht mehr :)


    "Verlustzone": Sich am Jahresende was auf die Firma kaufen bringt nichts, weil alles was teurer als 400 Euro ist aktiviert werden muss (ja auch in der Einnahme-Überschuß-Rechnung). Heisst: Es kommt ins Anlagevermögen zählt nur teilweise als Ausgabe da es auf mehrere Jahre aufgeteilt wird (siehe § 7 EStG). Weiterhin gilt: Man kriegt (in 99% der Fälle) immer nur das Geld vom Finanzamt wieder, was man VORHER als Steuervorauszahlung, Lohnsteuer, KapESt, Zinsabschlag oder ähnliches gezahlt hat. Wenn du jetzt keine Steuern zahlst bringt dir die Verlustbringerei herzlich wenig. Vor allem als Einnahme-Überschuß-Rechner nicht.


    Ist alles ziehmlich banal erklärt...würde zu weit führen. Nur mal so um die ganzen Halbwahrheiten hier richtigzustellen :D


    Grundsätzlich gilt: Geh zum Steuerberater. Jeder zweite neue Mandant von uns hats vorher selber gemacht und nur Scheisse gebaut. Das alles rückabzuwickeln bzw. es zu korrigieren bzw. Rettungsversuche zu unternehmen oder komplette Jahre nachzubuchen....DAS ist richtig teuer. Ne Erstberatung kostet nicht so viel...erst Recht nicht wenn du danach Mandant wirst :)

  • ... also das mit der USt war mir vollkommen klar.


    Wegen der Buchführung:
    Ich habe das damals so verstanden, dass man unter gewissen Grenzen einer vereinfachten Buchführungspflicht unterliegt.
    Ich muss also nur eine Gewinn-Verlust-Rechnung zum Ende des Geschäftsjahres machen?


    Und wegen der Konto-Geschichte:
    Da ich das sowieso erstmal locker angehen möchte, dürfte es nicht auffallen wenn hin und wieder Geld auf diese Weise reinkommt.
    Es werden keine hohen Umsätze anfallen, denke ich.


    Vor allem kann ich aus Erfahrung sagen, dass manche das nicht überweisen sondern bar zahlen. Ich muss dann nur aufpassen dass ich das Geld nicht mit meinem privatem mische.
    Vielleicht sollte ich es echt erstmal probieren, ein Studentenkonto zu eröffnen.
    Ich kann mir jedenfalls nicht vorstellen dass das groß auffällt.


    Werde mich wegen der Buchführung mal noch etwas schlauer machen...


    ~nwcomer~

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!