Kleingwerbe Fragen

  • Hallo,


    ich schreibe unter einem anderen Namen als normalerweise, weil mein Bruder im Forum mitliest und weil das Ganze noch eine Idee ist, ich die erstmal für mich behalten will.


    Ich bin seit kurzem Student, und da ich wie wohl die meisten mit jedem Euro rechnen muss, bin ich am überlegen wie ich Geld verdienen kann. Das Problem an meinem Studiengang ist, dass ich unter der Woche teilweise extrem viele Stunden habe und unter der Woche auf keinen Fall Zeit habe, einen Job anzunehmen. Und am Wochenende muss ich lernen oder möchte mal nach Hause fahren können, was sowieso nicht oft vorkommt (vorkommen wird).


    Ich habe also überlegt, was ich sonst machen könnte, und bin zu dem Schluss gekommen, dass ich eine Idee aus meiner Zivildienstzeit aufgreifen möchte.
    Mein Verein, bei dem ich Zivildienst gemacht habe, verkauft – ohne spezielle Werbung – Dinge, die einer bestimmten Zielgruppe das Leben erleichtern oder die Lebensqualität erhöhen. Ich möchte ihnen da keine Konkurrenz machen, auch weil ich keine so große Bandbreite an Artikeln anbieten könnte.
    Es gab aber einen (einigermaßen teuren) Artikel, den wir nichtmal ausgestellt hatten, sondern nur per Mund-zu-Mund-Propaganda angeboten haben, und jedesmal einzeln bestellt haben.
    Ich habe mittlerweile auch heraus gefunden, dass unser Händler, über den wir das Produkt bezogen haben, nicht gerade günstig war.


    Da jemand aber das Ding erklären und „installieren“ muss, ist jemand nötig, der sich damit auskennt und die Leute „einweist“. Das ist eine Sache von vielleicht 10 Minuten, aber jemand muss sich damit eben auskennen, was auf mich zutrifft.


    Die Zielgruppe ist sogar recht groß, ich habe auch konkrete Zahlen dazu, wer so etwas gebrauchen könnte. Es stellt sich dann eher die Frage, wie ich die Leute erreiche, aber das müsste sich nach einer Anfangs-Zeit durch „Mund-zu-Mund-Werbung“ erleichtern.
    Viele waren von dem Ding nämlich sehr begeistert. Ich weiß deshalb auch, dass das Ding kein Ramsch oder Mist war, sondern vielen wirklich die Lebensqualität verbessert hat.
    Die Meisten wissen nur nicht, dass es so etwas gibt.
    Und um die Hürde zu überwinden und den Leuten zu zeigen, dass es echt was bringt, habe ich vor, das „Ding“ für 1 Woche zum Testen auszuleihen.


    Meine Investition ist damit auch erstmal nur, so ein Ding zu kaufen, um es eben zu verleihen.
    Sollte jemand Interesse haben, würde ich das Ding dann einzeln bei einem Händler beziehen.
    Ein Massenkauf ist vielleicht zwar günstiger, das Risiko dass ich auf den Dingern sitzen bleibe aber auch größer.


    Momentan versuche ich die Rahmenbedingungen, die ein solches Unternehmen erfordert, auszuloten. Ich lerne an der Uni auch Buchführung, weiß als dass ich als Kleinunternehmer agieren könnte und keine Ust ausweisen müsste (unter gewissen Grenzen, klar).
    Was kommt auf mich nach einer Gewerbeanmeldung alles zu?
    Steuererklärung? Buchführung, wie weit? IHK-Mitgliedschaft?


    Und was mich noch betrifft: Ich werde vermutlich Bafög beziehen (ist noch in Bearbeitung), da liegt meine Einkommensgrenze im Jahresmittel bei 350 € / Monat, damit das Bafög unangetastet bleibt.
    Was ist für mich als Kleinunternehmer das Einkommen? Mein Gewinn?
    Falls ja, was könnte ich mit dem Gewinn anstellen, um nicht über die Grenze zu kommen?
    Mir fallen sicher noch einige Fragen ein, aber ich freue mich schon auf eure Beantwortung von diesen Fragen.
    Ich habe in TT auch schon gesucht, aber nichts dazu gefunden. Und im Netz finde ich auch keine wirklich kompetente Seite. Vielleicht kennt jemand von euch eine?


    Danke!


    ~nwcomer~

  • Re: Kleingwerbe Fragen


    Zitat

    Original geschrieben von nwcomer

    Und was mich noch betrifft: Ich werde vermutlich Bafög beziehen (ist noch in Bearbeitung),


    *bing* Hier liegt IMHO das Problem: Als BAföG-Empfänger darfst Du keine Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit haben - das ist soweit ich informiert bin, zu 100% förderungsschädlich. :flop:


    Edit: Auf den BAföG-Seiten konnte ich dazu nichts finden - dort wird immer nur auf die Einkunftsarten des EStG Bezug genommen. Eventuell wurde es also doch geändert...

  • Wie im Edit angedeutet, bin ich mir nicht sicher, und auf den Bafög-Seiten findet sich nichts. Falls es aber doch förderungsschädlich ist, wäre es mal wieder ein Zeichen dafür, wieviel die neue Regierung ändern muß, damit sich in unserem Land etwas bewegt...


    Vielleicht kann ich Dir mit meinem Halbwissen aus dem zweiten Semester helfen:


    Nach §§ 1, 238 HGB bist Du Kaufmann und somit zur Buchhaltung verpflichtet: §238 regelt das:


    "Jeder Kaufmann ist verpflichtet, Bücher zu führen und in diesen seine Handelsgeschäfte und die Lage seines Vermögens nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung ersichtlich zu machen. Die Buchführung muß so beschaffen sein, daß sie einem sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln kann. Die Geschäftsvorfälle müssen sich in ihrer Entstehung und Abwicklung verfolgen lassen."


    Quelle


    Im Rahmen der Buchführung wirst Du also eine Bilanz (§266 HGB, evtl. aufgeteilt in Handels- und Steuerbilanz) aufstellen müssen, die einen positiven oder negativen Gewinn ermittelt - den wird dann wohl das Bafög-Amt als Einkommen ansehen. Im Rahmen der Bilanzerstellung gibt es dann mehrere Möglichkeiten, den Gewinn zu verändern - zu vielen Posten gibt es Aktivierungs- bzw. Passivierungswahlrechte.
    Die IHK-Mitgliedschaft ist soweit ich weiß nicht verpflichtend.

  • von der Buchführungspflicht nach HGB und auch nach AO wird er aber vermutlich erstmal nicht betroffen sein, da gibt es spezielle Grenzen, wo das nicht zieht (imho uner35.000€ Umsatz und 25.000 Gewinn p.a.)


    Unterhalb dieser Grenzen muss man nur Aufzeichnungen nach AO führen (also Quittungen und Rechnungen festhalten)

  • Okay - ich habe in den bislang sieben Semestern danach viel vergessen ;)


    Geholfen hat mir damals ein kleines Büchlein zum HGB: "HGB leicht gemacht" für etwa 10 Euro, in dem die wichtigsten Regelungen anhand von Fallbeispielen durchgespielt werden. Vielleicht ist das ja auch etwas für Dich?

  • Na klar darf man als BaföG Empfänger Einkommen aus selbstständiger Arbeit haben.
    Das funktioniert bei mir wunderbar.


    Du musst dich halt nur an die Grenzen halten, damit du auch noch BaföG in angenehmer Höhe kommst und keine Schwierigkeiten mit dem Kindergeld bekommst.
    Das Beste wird sein, dass du dein Unternehmen in der Verlustzone führst. Also zumindestens auf dem Papier. Einfach immer schön Quittungen sammeln und sich am Jahresende mal was für die Firma kaufen, dann passt das.

  • Lies mal auch hier nach.
    Der Tipp mit dem "Unternehmen in der Verlustzone führen" kann übrigens nach hinten losgehen, wenn das Finanzamt auf Liebhaberei entscheidet und die Verluste im Nachhinein aberkennt. In diesem Fall stehen dann Nachzahlungen an.

    Johnny
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    Ich mag keine Brummschlümpfe...

  • Da der Thread für Kleingewerbe Fragen sind, füge ich gleich meine Fragen bei:


    1. Würde gern ein Kleingewerbe eröffnen, da mein Nachbar auswandert und ein volleingerichtetes Büro günstig abzugeben hat!


    Der Umsatz wäre bei 5000 € und Gewinn ca. 1500 € monatlich. Liegt das noch in den Voraussetzungen für ein Kleingewerbe?


    Des weiteren habe ich folgendes Problem, die Waren die ich beziehe bekomme ich von Messen, Ausstellungen, Abschreibungen oder Privatkunden. Diese aber wollen oder können mir zum grössten Teil keine Quittung ausstellen. Nur wie mach ich dann dem Finanzamt meinen realen Einkaufpreis plausibel. Muss ja trotzdem was für die Ware löhnen, auch wenn von den Firmen kommt lass was für die Kaffeekasse oder für nen Kasten Bier da. Den sonst berechnen die mir ja den kompletten Warenwert als Gewinn!


    Oder ich verkaufe Ware bei Ebay im Auftrag, da ich viele ausländische Mitbürger kenne, die mich bitten für sie auf Prov. Basis zu verkaufen! Wie erklärt man dem Finanzamt, das man von den 50 Euro Zahlungseingang nur 10 Euro behalten darf?


    Ausserdem ist meine Frau im Erziehungsurlaub. Da mein Arbeitsplatz abgebaut wurde muss ich mich dann privat versichern. Habe leider keinen Anspruch auf ICH AG! Wollte zur HUK. Wer hat Erfahrungen mit denen? Oder welche gute und günstige Private Krankenversicherung wäre sonst zu empfehlen?


    Gibt es eine Möglichkeit meine Frau und Kind günstig zu versichern. Den privat müsste ich nochmals 450 € zahlen. Kann ich sie nicht auf 401 Euro Basis einstellen und die mind. Beiträge für die gesetzl. Krankenkasse und Rentekasse zahlen. Den das wäre nur ein Bruchteil von dem privaten Anteil plus die Tochter wäre kostenlos dazu versichert.


    Also wäre froh wenn mir jemand die Fragen beantworten kann.

  • Kleingewerbe darf in der aktuellen Regelung einen regelmäßigen Jahresumsatz von € 17.500,- nicht übersteigen.


    Zu den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung gehört u a. "Keine Buchung ohne Beleg". Wenn Du also keine Quittungen bekmmst, dann ist das Pech - mit Eigenbelegen wirst Du da kaum etwas reissen können.


    Aufgrund der Höhe der monatlichen Umsätze sollte sich das Engagieren eines Steuerberaters allemal für Dich lohnen. :)

    Johnny
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