Vorzeitige Kündigung o2 genion

  • Hallo!


    Ich habe einen o2 Genion Duo Rahmenvertrag aus 10/2003 (mit GG und Duo Rabatt), der nicht aktiv verlängert wurde und noch bis mind. 10/2006 läuft. Nun lebe ich in Österreich und brauche den Vertrag nicht mehr. Von der Hotline kommen widersprüchliche Aussagen zum Thema vorzeitige Vertragsauflösung. Könnt ihr mir helfen?! Reicht evtl. die Meldbescheinigung vom Gemeindeamt meines neuen Hauptwohnsitzes in Österreich?


    Danke!


    MoWo

  • Re: Vorzeitige Kündigung o2 genion


    Hallo MoWo,


    da konkrete Rechtsberatung in diesem Fall leider nicht erlaubt ist, kann ich dir nur abstrakt antworten. Es gibt rechtlich durchaus Möglichkeiten, einen solchen Vetrag "anzugehen". Je nachdem welche in deinem konkreten Einzelfall die beste ist, bestehen dabei auch mäßige bis ordentliche Erfolgsaussichten.


    Erforderlich wäre - wenn ein Vergleich nicht zu Stande kommt - aber stets ein Rechtsstreit vor einem deutschen Gericht (und mir fällt auch keine IPR-Merkwürdigkeit ein, mit der man es vor ein österreichisches bringen könnte).


    Die damit verbundenen Kosten und vor allem das erhebliche Prozessrisiko werden idR aber ein solches Vorgehen nicht rechtfertigen. Von daher würde ich an deiner Stelle überlegen, ob man nicht mit o2 eine einvernehmlichere Lösung finden kann. Vor allem wenn du dauerhaft in Österreich lebst, kann ich mir vorstellen, dass sich da etwas machen lässt. Selbst wenn du einen Teil der GG zahlen musst, kommst du dabei immer noch besser weg. Und im schlimmsten Fall zahlst du halt nur noch die GG und legst den Vertrag in die Schublade.


    Handelt es sich aber z.B. um ein Auslandssemester gibt es bei o2 die Regelung den Vertrag während dieses Zeitraums "auf Eis zu legen", so dass keine GG mehr anfällt.


    Hoffe dir ein wenig geholfen zu haben.
    Gruss,


    Der mit dem Bart

  • Re: Re: Vorzeitige Kündigung o2 genion


    Zitat

    Original geschrieben von Der mit dem Bart
    Handelt es sich aber z.B. um ein Auslandssemester gibt es bei o2 die Regelung den Vertrag während dieses Zeitraums "auf Eis zu legen", so dass keine GG mehr anfällt.


    Das interessiert mich, da es im Bekanntenkreis bisher (auch nach Nachfrage) nicht zum Zuge kam. Bisher war es mir nur bei eplus bekannt, das das geht.


    Bei denen ist das so, dass man z.B. im Time&more für die "eingefrorene" Zeit keine GG zahlt und keine Inklusivminuten hat. Man kann den Vertrag aber trotzdem nutzen und zahlt die normalen Tarife, welche bei Nutzung über das Paket hinaus halt anfallen. MVL wird ebenso eingefroren und nach "auftauen" läuft diese halt da weiter, wo sie vorher gestoppt wurde.


    Wie ist das bei o2 - insbesondere Genion? Behält man die Nummern und Homezone-Funktionalität (ankommend und abgehend)? Fällt eine Bearbeitungsgebühr an und welche Nachweise werden verlangt?

  • Re: Re: Re: Vorzeitige Kündigung o2 genion


    Zitat

    Original geschrieben von s-elch
    Bei denen ist das so, dass man z.B. im Time&more für die "eingefrorene" Zeit keine GG zahlt und keine Inklusivminuten hat. Man kann den Vertrag aber trotzdem nutzen und zahlt die normalen Tarife, welche bei Nutzung über das Paket hinaus halt anfallen. MVL wird ebenso eingefroren und nach "auftauen" läuft diese halt da weiter, wo sie vorher gestoppt wurde.


    Wie ist das bei o2 - insbesondere Genion? Behält man die Nummern und Homezone-Funktionalität (ankommend und abgehend)? Fällt eine Bearbeitungsgebühr an und welche Nachweise werden verlangt?


    Hallo s-elch,


    puh, das sind sehr gute Fragen, bei denen ich zugeben muss, etwas überfragt zu sein. ;)


    Selbst habe ich es nämlich noch nicht mit o2 verhackstückeln müssen. Ich kenne die Geschichte nur aus meinem Freundeskreis, wo jemand während des Studiums für ein Jahr in die USA gegangen ist und bei o2 keine GG zahlen musste. Ich hatte das immer so aufgefasst, dass der Vertrag dabei komplett "eingefroren" wurde (also keine Nutzung mehr möglich, MVL läuft erst nach Wiederaktivierung weiter), bin mir nun aber nicht mehr wirklich sicher.


    Und wo ich gerade darüber nachdenke, könnte es auch sein, dass die Sache damit zu tun hatte, dass damals (das war ca. 1999) Triband-Handys noch sehr wenig verbreitet waren und das GSM-Netz in den USA auch noch eher im Aufbau steckte...


    Hmm, tut mir leid, dass ich im Moment eher mit noch mehr Fragen als mit Antworten dienen kann. Werde aber, sobald ich mal Zeit dazu finde mal nachbohren, wie das damals gelaufen ist.


    Gruss

  • Re: Vorzeitige Kündigung o2 genion



    Ja, reicht aus.


    ;)

  • Wende dich mit deinem Problem am besten an:


    O2 (Germany) GmbH & Co. OHG
    Georg Brauchle Ring 23-25
    D-80992 München
    Telefax: +49 (089) 244 224 53

    Vodafone Smart L+
    Mein Base & Genion S Card (jeweils GGfrei)

  • Re: Vorzeitige Kündigung o2 genion


    Zitat

    Original geschrieben von MoWo
    Ich habe einen o2 Genion Duo Rahmenvertrag aus 10/2003 (mit GG und Duo Rabatt), der nicht aktiv verlängert wurde und noch bis mind. 10/2006 läuft. Nun lebe ich in Österreich und brauche den Vertrag nicht mehr.
    MoWo


    Mein Kumpel ist nach England gezogen und hat seinen 3 Monate alten o2-Vertrag sofort kündigen können, Meldebescheinigung oder sowas geschickt. Er hat noch gesagt, dass er dann bei o2 England einen Vertrag machen wollte, ob das noch "gezogen" hat bei der Hotline weiß ich nicht.


    Handy durfte er behalten.

  • Hallo!
    Im Regelfall ist es so, dass Du eine Abmeldebestätigung aus Deutschland benötigst, sowie eine Anmeldebestätigung aus dem Land, in das Du dauerhaft übersiedelst. Da die meisten Länder allerdings keine Anmeldebestätigung kennen, reicht auch Kopie des Mietvertrages oder Arbeitsvertrag o.ä.


    Gruß!

  • Danke für die Hinweise. Ich werde meine Anmeldebestätigung nach München faxen und dann berichten was daraus geworden ist...


    LG


    Marcus

  • Umzug ins Ausland


    Man wird Dir, wenn Du jetzt in "A" bist bei der Lösung Deines Problems sehr weit entgegen kommen.
    Wenn die Dauer der Abwesenheit absehbar ist, wird man Dir ein Ruhen des Vertragsverhältnisses anbieten.


    Grundsätzlich geht man davon aus, dass ein Umzug nicht "böswillig" erfolgt, damit Du aus Deinen Verträgen frei kommst.
    Da o2 im Ausland seinen Vertrags- und Dienstleistungsobliegenheiten (Anbieten eines Netzes zum Inlandstarif und Versand der Rechnung) nicht mehr nachkommen kann, kann o2 seine wesentlichen Vertragspflichten nicht mehr erfüllen.
    Daher kannst Du von o2 die (kostenfreie) Aufhebung des Vertrages fordern. Eine Weigerung würde gegen "die guten Sitten" und gegen den Grundsatz von "Treu und Glauben" verstossen.


    Aus Verträgen kommt man nur noch auf eine andere Weise elegant raus: man stirbt :D




    -------edit
    Nach den AGB Nr. 8.5. behält sich o2 ein "Sonderkündigungsrecht aus wichtigem Grund" vor. Da nach laufender Rechtsprechung des BGH kein Ungleichgewicht zwischen Kunden- und Unternehmensklauseln bestehen darf, hat daher auch der Kunde ein Sonderkündigungsrecht.


    Mit der Umsetzung der EG-Richtlinie wird das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken nochmals verschärft (http://europa.eu.int/eur-lex/l…14920050611de00220039.pdf)

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