Zahnzusatzversicherung - kennt sich jemand aus...?

  • Kündige deinen Vertrag besser fristgerecht, wenn dieser so "schlecht" ist. Vergiss aber nicht im Vorfeld einen Voranfrage / Antrag bei der neuen Gesellschaft zu stellen. Annehmen müssen die dich nämlich nicht. Insbesondere die CSS hat die Annahmebedingungen verschärft.


    Falls du beide Verträge (vorübergehend) parallel laufen lassen möchtest, musst du beide Gesellschaften darüber informieren und ggf. mit der Notwendigkeit einer "Differenzdeckung" argumentieren. Versuchen kann man es.


    Viele Grüße

  • Zitat

    Original geschrieben von max4you
    Falls du beide Verträge (vorübergehend) parallel laufen lassen möchtest, musst du beide Gesellschaften darüber informieren und ggf. mit der Notwendigkeit einer "Differenzdeckung" argumentieren. Versuchen kann man es.


    Muss ich die Gesellschaften auch informieren wenn ich derzeit noch bei der CSS bin, aber bei der ARAG eine neue Zusatzversicherung abschliese, jedoch noch die Annahme des Vertrages abwarten will? Warum muss ich eigentlich informieren, solange ich beide Gesellschaften bezahle, und meine Rückerstattung nur bei einer einreiche, kann es denen doch eigentlich egal sein.

    privat: iPhone 7 (128 GB) mit LIDL Connect Smart S-Tarif | iPad Pro 10.5 (64 GB) | Huawei E5372 LTE MiFi Router
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    geschäftlich: iPhone SE (128 GB) mit T-D1 Rahmenvertrag

  • Zitat

    Original geschrieben von Jens Groß
    Die Wartezeiten für die Bearbeitung der Heilkostenpläne und Rechnungen sind extrem lang. Ich hatte im Vorfeld mehrere Berichte gelesen, bei denen Leute immer über 3 Monate warten mussten, bis der Heilkostenplan bearbeitet wurde.


    diese Bearbeitungszeiten kann ich nicht nachvollziehen, habe aber bisher auch Rechnungen für professionelle Zahnreinigung eingereicht. Erst letzte Woche Di die Rechnung verschickt, Sa war die Antwort da das das Geld am Mi (diese Woche) überwiesen wird.


    Von daher denke ich das es einzelfallabhängig ist. Vielleicht haben sie zuwenig Mitarbeiter um komplexere Fälle zu bearbeiten.



    Grüße

  • Zur ARAG Z100 und den Wartezeiten kann ich ergänzen, dass ich neulich für eine Zuzahlungsbewilligung für das Einsetzen dreier Inlays über knapp 1000 Euro etwa eine Woche warten musste.

    Jeder kann wütend werden, das ist einfach. Aber wütend auf den Richtigen zu sein, im richtigen Maß, zur richtigen Zeit, zum richtigen Zweck und auf die richtige Art, das ist schwer. (Ari Stoteles)

  • Übliche Bearbeitungszeiten sind 5 bis 10 Tage (schriftlich). Telefonische Voranfragen gehen meist viel schneller.


    Je nach Rechnungshöhe, Angemessenheit und Art der Behandlung, können die Bearbeitungszeiten natürlich schwanken, doch 3 Monate sollten eher nicht vorkommen.


    Viele Grüße

  • Wie ist die Rechtslage?


    Hallo,
    ich habe ab 1.6.08 eine Zahnzusatzversicherung bei einer Versicherung abgeschlossen, da ich Vergünstigungen wegen der gesetzl. Krankenversicherung erhalten habe, die mit dieser Vers. kooperiert.


    Jetzt kündige ich aber meine Krankenversicherung zum 1.4, hätte ich da ein Sonderkündigungsrecht wegen meiner Zahnzusatzversicherung ?
    Die Zahnzusatzversicherung sagt NEIN! Stimmt das?


    Dann wollte ich die Zahnzusatzvers. zum 1.6. kündigen, da sagte mir die Mitarbeiterin von der Zahnzusatzversicherung das würde nicht gehen, ich hätte erst zum 31.12.010 Kündigungsrecht und die Kündigung muss 3 Monate vorher bei denen sein?


    Kann das sein???
    Ich müsste die doch eigentlich zum 1.6. kündigen können (ist die Hanse Merkur Zahnzusatzversicherung)..???? :mad: :mad:

  • Hallo Gärtner12,


    manchmal hilft lesen der Bedingungen weiter. ;)


    Du hast einen separaten Vertrag mit der Hansemerkur abgeschlossen, in dem steht wie lange die Mindestlaufzeit ist und zu wann die Kündigungen kannst/musst. Das Du hier mal Vergünstigungen durch Deine alte GKV hattest ist dafür unerheblich. Es kann jetzt nur sein, dass Du diese Vergünstigung ab dem ausscheiden bei der bisherigen GKV gestrichen bekommst und dann den regulären Beitrag zahlen musst.


    So wie ich Deinen Fall verstehe musst Du bis 31.12.2010 den Vertrag erfüllen.



    Grüße


    PS: Im Notfall nochmal Versicherungsschein sowie Bedingungen lesen.


    PPS: Nicht umsonst raten viele unabhängige Berater davon ab solche Kombiangebote abzuschliessen, ausser wenn die Leistung der kooperierenden PKV einem wirklich zusagt.

  • Re: Wie ist die Rechtslage?



    Mit etwas Pech können gekoppelte Zusatzverträge sogar die Kündigungsmöglichkeit der GKV verhindern. Wahrscheinlich kündigst du aufgrund der Zusatzbeiträge, welche nun von deiner Kasse erhoben werden.


    Keine "Kopplungsverträge" abzuschließen ist daher auch kein so schlechter Rat! :)


    Zur Kündigung des Zusatzvertrages ist die Hauptfälligkeit ausschlaggebend. Das Abschlussdatum bleibt davon oftmals unberührt. Viele Gesellschaften policieren Verträge mit sofortigem Beginn und einer Hauptfälligkeit ausschließlich zum 01.01. eines Jahres.


    Sollte die Hanse Zusatzversicherung auch eine aussertarifliche Beitragserhöhung vornehmen, könntest du hier eine Sonderkündigungsoption erlangen.


    Viele Grüße

  • Also ich habe bei mir in den Unterlagen geschaut dort steht nur drin:
    Monatlicher Gesamtbetrag ab 1.6.08 12,66 Euro
    Krankenversicherung Gültig ab 1.6.08, mehr steht dort nicht..


    habe ich eine Möglichkeit rauszukommen? habe auch gesehen, dass der Tarif schon bei der vorletzten KV abgeschlossen wurde, ist mir leider erst jetzt aufgefallen...

  • Du scheinst die GKV ja wie die Unterwäsche zu wechseln :-)


    Aus welchem Grund muss die Zusatzversicherung denn jetzt gekündigt werden? Du wolltest diese doch haben....


    Um deine Frage beantworten zu können, musst du in die Vertragsbedingungen / die Police gucken. Diese sollten dir beim Abschluss "zugänglich" gemacht worden sein.


    Viele Grüße

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