ZitatOriginal geschrieben von elchdesjahres
gibt es bei der ARAG auch so eine "Übergangszeit" in der ich keinen Versicherungsschutz habe (analog zur RV)? D.h. ich schließe heute ab und gehe nächstes Monat zur Zahnreinigung und die ARAG zahlt?.
Ja, gilt für alle privaten KrankenZusatzVersicherungen. Die Wartezeit für den Bereich des Zahnersatzes liegt bei 8 Monaten, für den Bereich der Zahnbehandlung bei 3 Monaten.