Zahnzusatzversicherung - kennt sich jemand aus...?

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Da gibt es immer wieder Druck seitens der Politik. Zuletzt (afaik) haben sich PKVen 'freiwillig' verpflichtet Beamte (insbesondere meine ich Pensionäre) unabhänig vom Risiko (und nur mit max. x % Zuschlag) neu aufzunehmen...


    Du sprichst hier vom sog. "Kontrahierungszwang"


    ABER:
    1)
    für alle Beamten und ehemaligen Beamten in gleichem Masse gültig, also nicht "insbesondere Pensionäre"
    2)
    nicht für den Rest der Family gültig, sondern nur für die Versorgungsempfänger selber
    3)
    in der Praxis wird die Aufnahme "durch die Hintertür" trotzdem abgelehnt! Denn die Gesellschaften müssen zwar ein Angebot machen, aber es verbietet Ihnen keiner z.B. 500 % Zuschlagt zu verlangen... :D So nach dem Motto: ziehst du den Antrag freiwillig zurück lieber "beiunsniemalsVersicherterwerdender", oder müssen wir dich erst mit der Zuschlagskeule erschlagen???
    4) Nicht alle Gesellschaften machen diese "Taschenspielertricks" mit. Also insofern eine freiwillige Entscheidung der Gesellschaften, sich dem Kontrahierungszwang zu unterwerfen oder es bleiben zu lassen...


  • Nein, den 'neuen' Kontrahierungszwang meinte ich nicht.
    Ich habe jetzt auf die Schnelle nur ein pdf aus dem Berlin-Portal gefunden: http://www.berlin.de/landesver…ilfe/pkv_gkv/pkvi0501.pdf
    Es war bei der vorletzten (oder so ;) ) Krankenkassenreform 2004/2005. Da ist eben max. 30% Risikozuschlag, Aufnahme von Familienangehörigen und keine Leistungsausschlüsse 'geregelt'. Und es ging um alle schon zum 31.12.2004 in Dienstverhältnissen stehenden Beamten und nicht nur Pensionäre wie ich in Erinnerung hatte ;)

  • BTT please - danke! ;)

    Hätte der Mensch nur halb so viel Vernunft wie Verstand, dann wäre alles viel einfacher in der Welt. Linus Pauling

  • Zitat

    Original geschrieben von kues
    Nein, den 'neuen' Kontrahierungszwang meinte ich nicht.
    Ich habe jetzt auf die Schnelle nur ein pdf aus dem Berlin-Portal gefunden: http://www.berlin.de/landesver…ilfe/pkv_gkv/pkvi0501.pdf
    Es war bei der vorletzten (oder so ;) ) Krankenkassenreform 2004/2005. Da ist eben max. 30% Risikozuschlag, Aufnahme von Familienangehörigen und keine Leistungsausschlüsse 'geregelt'. Und es ging um alle schon zum 31.12.2004 in Dienstverhältnissen stehenden Beamten und nicht nur Pensionäre wie ich in Erinnerung hatte ;)


    Hey, mal jemand, der sich auskennt... :)


    Das ganze nennt sich auch "Beamtenöffnungsaktion", hat in der Praxis aber keine Bedeutung mehr, weil wahrscheinlich so ziehmlich jeder den es betraf diese möglichkeit geschwind ausgenutzt hat und in die "andere Welt" hinüber geflüchtet ist.


    Aber auch damals gab es zwei kleine Einschränkungen:
    1) Haben nicht ALLE Gesellschaften angeboten
    2) galt nur für die Restkostentarife, nicht für die Ergänzungstarife



    LG aus Aachen

  • Zitat

    Original geschrieben von Kaan
    Hi


    ich bins nochmal :D


    Ich habe jetzt grünes Licht von meinem doc bekommen den Zahn zu versiegeln , der ist ja eh tot und schmerzen gibts auch nicht.


    Dan ist jetzt das wenigstens in Ordnung :top:

  • Naja - wenn ich nicht will dass er gezogen wird dann koennen die mir den ja eh nicht ziehen und ne Füllung drauf zu machen erfordert jetzt auch nicht die Riesenumstände....

  • Soooooo vielen dank!!!



    Habe jetzt den Z 100 Tarif von der ARAG! Zahle 13,xx pro Monat (hab die vierteljährliche Zahlungsvariante ohne skonto gewählt)


    und habe dabei noch bis zu 2 Zahnreinigungen kostenlos pro Jahr :top:



    Hört sich echt gut an was die alles anbieten - Danke für alle euren netten Tips



    euer Kaan :)

  • Sorry für die Frage, aber gibt es bei der ARAG auch so eine "Übergangszeit" in der ich keinen Versicherungsschutz habe (analog zur RV)?.


    D.h. ich schließe heute ab und gehe nächstes Monat zur Zahnreinigung und die ARAG zahlt?.


    Gruß,


    derElch

  • Zitat

    Original geschrieben von Kaan
    und habe dabei noch bis zu 2 Zahnreinigungen kostenlos pro Jahr :top:


    bei Begründung hat man bis zu 4 Zahnreinigungen kostenlos (bis zu Höchstgrenzen meiner Erfahrung nach).
    Ich bin leider so ein Fall der mehr als 2mal/Jahr gehen muss :rolleyes:



    Grüße

  • robrt : Geht man bei den professionellen Zahnreinigungen eig. in Vorleistung und die zahlen einem das hinterher oder wie läuft das Prozeredere ab ?




    Gruss



    Kaan

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