Vertragshandy ab Auslieferung defekt

  • Hallo!


    Leider konnte ich kein Thema zu dieser Frage finden: Mein K750i war seit der Auslieferung defekt, die Kamera ging nicht. Mein Mobilfunkhändler meint, ich müsste jetzt damit leben, dass das Telefon zur Reperatur eingeschickt wird, was bis zu 4 Wochen dauern könne. Muss ich das so hinnehmen, oder habe ich Anspruch darauf, dass das Gerät ausgetauscht wird?


    Simon

  • Zitat

    Original geschrieben von FraDi
    Welcher Anbieter ist das denn ? Bei VF liegen normal gleich so Rücksendescheine im Paket dabei falls sowas sein sollte.


    Talkline. Ich habe auch schon bei deren Hotline angerufen, die finden das Vorgehen des Händlers auch OK.

  • Hmmm.... scheinst da Pech zu haben.
    Mein 1. T610 zu meiner D1 VVL war auch defekt. -> Rauschen im Hörer


    Hat T-Mobile sofort gegen ein neues getauscht. Das ganze ging 4 mal so ;)


    Drum Lob ich mir Verträge bei Netzbetreibern direkt.

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  • Auch solche "DoA's" (Dead on Arrival) Kandidaten unterliegen auch der Vorgehensweise der Wandlung. 3x hat der Händler des Recht und die Pflicht, daß Du das Gerät repariert bekommst. Erst danach besteht Anspruch auf Wandlung/Austausch...


    Bye, Aldiscon

    Alles kann, aber nichts muß...

  • also ob ein Händler seriös ist, kann man an diesem Umstand mit Sicherheit nicht erkenn, schon weil Adalipu nicht genau schreibt, ob der Fehler direkt beim Kauf erkannt wurde.


    Wünschenswert wäre es aber alle mal, dass das Handy direkt gegen ein anderes Gerät getauscht wird. Ich denke, das sollte zumindest normal sein, wenn man das Problem schon im Laden festgestellt hat. Wie die Kunden behandelt werden hängt natürlich auch immer vom Laden ab. Handy Laden, Elektronikgeschäft oder vielleicht sogar Supermarkt, werden da doch deutliche unterschiede machen und zusätzlich wird es auch von der Gewinnspanne die der Händler hat abhängen.


    @ Adalipu


    ist das Problem direkt am Tag des Vertragsabschlusses aufgefallen oder erst später? Wurde das Handy umgehend zum Händler gebracht?


    Laut BGB hast du meiner Meinung nach leider keinen Anspruch auf den Tausch gegen ein Neugerät, erst nach mehreren Reperaturversuchen auf Wandlung. :(

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