o2 VVL per Internet - Rückgängig machbar?

  • Hi Leute,


    hab da mal eine Frage:


    Wer online einen Vertrag abschließt, hat ja bekanntlich 14tägiges Widerrufsrecht (sofern SIM-Karte nicht benutzt wurde).


    Wie sieht es denn aus, wenn man im Internet seinen Vertrag verlängert bei o2. Kann man die online-Verlängerung auch widerrufen oder gibt es da keine Möglichkeiten?


    Viele Grüße
    Tobi

  • Eigentlich nicht.(weil man ja extra in die VVL-Seite etc. reingeht und nicht von Werbung plötzlich überrumpelt wird). Einfach nochmal schriftlich kündigen (wenn noch innerhalb der Frist möglich).
    Etwas anderes wäre, wenn man ja gar nicht weiss, ob und was man angeklickt hat (oder/und es wurde abgeschickt, obgleich man nicht wollte) und überhaupt davon ausgeht, dass ja eine schriftliche Kündigung vorliegt, immerhin ist eine elektronische Unterschrift nicht rechtsgültig etc.. Und um Missverständnisse zu vermeiden, müsste man in diesem Fall alles nochmal schriftlich mit Unterschrift klar, und feststellen, dass man keinesfalls den Vertrag verlängern wollte und ja sowieso die schriftliche Kündigung gelte, auch wenn möglicherweise o2 etwas anders fälschlicherweise annimmt.
    Die http-Seite kann ja auch zu unverständlich und von einem neuen neuem Browser nicht korrekt ganz angezeigt worden sein oder der Computer gerade verrückt gespielt haben etc.
    In solchen Fällen (die bei dir natürlich nicht vorliegen.. :rolleyes: ) würde jeder bei einer email- oder schriftlichen Bestätigung von o2, sofort schriftlich widersprechen...

    offiziell von der TT-Administration bestätigter Troll

  • Zitat

    Original geschrieben von qwqw
    Eigentlich nicht.(weil man ja extra in die VVL-Seite etc. reingeht und nicht von Werbung plötzlich überrumpelt wird). Einfach nochmal schriftlich kündigen (wenn noch innerhalb der Frist möglich).
    Etwas anderes wäre, wenn man ja gar nicht weiss, ob und was man angeklickt hat (oder/und es wurde abgeschickt, obgleich man nicht wollte) und überhaupt davon ausgeht, dass ja eine schriftliche Kündigung vorliegt, immerhin ist eine elektronische Unterschrift nicht rechtsgültig etc.. Und um Missverständnisse zu vermeiden, müsste man in diesem Fall alles nochmal schriftlich mit Unterschrift klar, und feststellen, dass man keinesfalls den Vertrag verlängern wollte und ja sowieso die schriftliche Kündigung gelte, auch wenn möglicherweise o2 etwas anders fälschlicherweise annimmt.
    Die http-Seite kann ja auch zu unverständlich und von einem neuen neuem Browser nicht korrekt ganz angezeigt worden sein oder der Computer gerade verrückt gespielt haben etc.
    In solchen Fällen (die bei dir natürlich nicht vorliegen.. :rolleyes: ) würde jeder bei einer email- oder schriftlichen Bestätigung von o2, sofort schriftlich widersprechen...



    Quatsch...eine VVL ist genau so innerhalb von 14 Tagen wiederrufbar wenn sie online abgeschlossen wird.
    Entweder Handy nicht annehmen und Rücktritt schriftlich hinterher schicken oder Gerät im Originalkarton mit allem Zubehör zurückschicken

    Als Gott mich schuf, wollte er mit seinem Können angeben *ggg*

  • Zitat

    Original geschrieben von Handyhasser
    ... Entweder Handy nicht annehmen ...


    Dan befindet man sich rechtlich gesehen im Annahmeverzug. Dies könnte möglicherweise Schadenersatzforderugen nach sich ziehen. Ich hab' dies hier im Forum schon mal detailierter erläutert. Falls es jemand interessiert, die Suche findet es bestimmt. ;)


    Gruß


    muli

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