ZitatOriginal geschrieben von beastieboy
Du bist der Meinung, dass der o2 Verkäufer sämtliche -in diesem Fall- Online-Aktionen kennen muss?
Der Mitarbeiter hat einen Offline-Vertrag verkauft....Mit dem Online-Sales-Channel hat der Mitarbeiter nichts zu tun und muss somit auch nicht über jede Online-Aktion bescheid wissen...
Ja, muss er. Zur Not kann er halt in seinen Computer reinschauen