O2-Genion online (Beschiss im Laden)

  • Zitat

    Original geschrieben von beastieboy
    Du bist der Meinung, dass der o2 Verkäufer sämtliche -in diesem Fall- Online-Aktionen kennen muss?




    Der Mitarbeiter hat einen Offline-Vertrag verkauft....Mit dem Online-Sales-Channel hat der Mitarbeiter nichts zu tun und muss somit auch nicht über jede Online-Aktion bescheid wissen...


    Ja, muss er. Zur Not kann er halt in seinen Computer reinschauen

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Er könnte versuchen per Anwalt nach § 123 BGB den Vertrag für nichtig zu erklären.


    Nun können aber auch wir Verträge nicht einfach so "für nichtig erklären". Was wir können ist, daß wir namens und im Auftrage unseres Mandanten die Anfechtung des Vertrages erklären. Nur eine wirksame Anfechtung kann ein einmal vorgenommenes Rechtsgeschäft "aus der Welt schaffen".
    Als Anfechtungsgrund würde bei diesem Sachverhalt - dessen Richtigkeit unterstellt - wohl eine arglistige Täuschung i.S.d. § 123 BGB vorliegen.


    Die Beweislast für das Vorliegen des Anfechtungsgrundes liegt allerdings bei demjenigen, der sich auf die wirksame Anfechtung beruft, hier also beim Kunden. Eine entsprechende Beweisführung dürfte unter den hiesigen Umständen schwerlich gelingen.


    Jeder seriöse Kollege wird in solchen Fällen raten, sich mit O2 gütlich zu einigen (so schwierig das u.U. werden könnte). Ich frage mich allerdings schon, wo hier eigentlich das Problem liegen soll. Wenn ein Kunde während der Vertragslaufzeit den Wunsch äußert, künftig die Online-Konditionen zu nutzen, und auch bereit ist, die damit verbundenen Nachteile zu akzeptieren, sollte eine Umstellung doch eigentlich problemlos möglich sein. Auf einen Erlaß der dafür evtl. fälligen Tarifwechselkosten hinzuwirken, dürfte aufgrund der hier aufgetretenen Mißverständnisse ebenfalls kaum problematisch sein.


    Oder übersehe ich dabei etwas?

  • Ich würde es einfach abhaken und unter "wieder was gelernt" ablegen.


    Was mich immer so wundert und das meine ich jetzt völlig wertfrei und ohne jemanden persönlich zu meinen, dass in solchen Fällen, die hier ja öfters beschrieben werden, grundsätzlich es als Fakt hingenommen wird, was der Verkäufer gesagt hat.


    Sorry, wenn er weiß, was er selber im Internet gelesen hat und das hat er ja, frage ich mich natürlich, warum er anders gehandelt hat. Wahrscheinlich war dann wohl das Blinken in den Augen im Angesicht des Handy größer als der Verstand.

  • Und falls du es auf einen Wechsel in einen Onlinevertrag mit 150 FreiSMS pro Monat angelegst:


    Du hast dann nur eine 0190- bzw. neu 0900-er Hotline (62 Cent pro Minute) und die Rechnung nur per Internet in pdf-Form (zusätzlich csv-Format).

  • Zitat

    Ich habe gefragt, ob man (wie ich im Internet gelesen habe) tatsächlich 150 freie SMS dazu bekommt!
    Er verneinte und meinte, dass man bei einer Online-Bestellung lediglich 100 SMS einmalig frei dazu erhält!


    Hmmm... Wenn ich das hier so lese - Wort für Wort - dann hat der Verkäufer doch nicht mehr gesagt, als dass man im Internet beim Kauf eines V3 statt 150 SMS 100 SMS bekäme. Nicht aber, dass diese SMS irgendwie auch beim Kauf im Laden vergütet werden.


    Naja, ich würde einfach mal bei o2 anrufen. 100 SMS = € 19.-. Wenn du diese dann als Rechnungsgutschrift (5 x € 4.- z.B.) bekommst, wunderbar. Wenn nicht, Pech gehabt. Wie meine Vorredner bereits erläutert haben: Vertrag ist Vertrag. Du hattest alle Zeit der Welt, dier AGBs, Tarifinfos, etc. durchzulesen, bevor du den Vetrag unterzeichnest. Mündliche Vereinbarungen - und dies wäre dann wohl eine - sind von o2 schon in der AGB ausgeschlossen...


    LG,


    SandmanX


    PS: Ich würde im gleichen Zuge o2 darauf hinweisen, dass die Kommunikation und das Training für den Verkäufer "vor Ort" suboptimal ist. Allein für diese Info - natürlich höflich verpacket - solltest du die SMS erstattet bekommen.

  • Einfach mal bei O2 anrufen und den Vertrag auf Online umstellen lassen.
    Das habe ich bei meinem auch so gemacht und das funktionierte ohne Probleme und mir enstanden keine Kosten für die Umstellung, der Vertrag lief schon über 1 Jahr.

  • Das scheint aber nicht die Regel zu sein. Meinen offline abgeschlossenen Vertrag wollten sie noch nicht mal im Rahmen einer Vertragsverlängerung auf Onlinekonditionen umstellen. Gut, dass der alte Vertrag schon längst gekündigt war. Habe dann sofort nach Auslaufen des alten einen neuen Onlinevertrag mit Frei-SMS auf der o2-Seite abgeschlossen. Sie wollten es ja nicht anders. Habe damals sogar noch den Anschlusspreis und 3 Monate den Grundpreis gespart.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Ich denke nicht, dass der Verkäufer gelogen hat. Er wußte sicherlich noch nicht, dass o2 jetzt 150 Frei-SMS bei Online-Verträgen anbietet. Solange läuft die Aktion ja noch nicht. Außerdem werden Shop Mitarbeiter von o2 nicht unterrichtet was gerade im Online-Shop so abläuft, da müßte man ständig selber nachschauen.


    Was machen die 50 SMS eigentlich für einen Unterschied?
    Wenn ich Frei-SMS haben möchte macht man einen Online-Vertrag da ist es doch egal ob es nun 100 oder 150 SMS sind.


    Übrigens nützt da auch kein Anwalt oder so, da ist Aussage gegen Aussage.

  • danke, das ist ein guter tip!
    ich werde jemanden hinschicken...
    wenn er wieder ienen auf blöd tut, dann komme ich nach^^
    ist es einem mitarbeiter denn generell gestattet, solche aktionen rückgängig zu machen, oder sind die gar nciht befugt dazu?



    Edit:

    Zitat

    Was machen die 50 SMS eigentlich für einen Unterschied? Wenn ich Frei-SMS haben möchte macht man einen Online-Vertrag da ist es doch egal ob es nun 100 oder 150 SMS sind.


    Nein, es ist ein Unterschied von 3500SMS,
    da die 150 frei SMS monatlich zur Verfügung stehen und die 100 frei SMS ,nach Auskunft des Mitarbeiters, angeblich nur einmalig gutgeschrieben würden!

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