O2-Genion online (Beschiss im Laden)

  • mein tipp: geh nochmal in den laden und sei freundlich aber bestimmt!
    sag,dass du explizit nach dem online-vorteil gefragt hast und dir diese falschaussage gemacht wurde. sie sollen über die kundenbetreuung einen wechsel in den online-tarif veranlassen, das ist schon möglich(wenn auch nur selten).der verkäufer wollte nur seine provision, die er bei online-abschluss nicht bekommt. o2 will auch zufriedene kunden(ist so, auch wenn das manchmal nicht so scheint).


    gruß, sv

  • Re: O2-Genion online (Beschiss im Laden)


    Zitat

    Kann ich jetzt eventuell wieder zurücktreten und O2 Genion online bestellen, um ebenfalls den SMS-Vorteil zu erhalten?


    Rein rechtlich kannst du gar nichts machen, du hast rechtsverindlich unterschrieben. Ob der Verkäufer dich "bescheißen" wollte oder nicht ( bin mir da gar nicht mal sicher, die meisten Verkäufer sind schlicht zu blöd um richtig zu beraten :mad: ) ist uninteressant, du kannst bestenfalls den GF des Ladens fragen, ob er "kulanzhalber" was machen kann...

    Motofone F3 - mehr Handy braucht kein Mensch (zum Telefonieren)

  • Fürs nächste mal, zuerst hier fragen, dann was abschliessen :)


    Probiers doch mal, ob die kulanterweise auf online umstellen.... Mehr als nein sagen können die nicht.

  • Ich denke nicht, dass das so einfach ist hier eine "Falschberatung" kategorisch auszuschließen und den Vertrag, den er ja nicht wollte, nun für 24 Monate so am Bein zu haben.
    Wenn der Mitarbeiter im Laden ihm eine falsche Information gegeben hat, welche seine Kaufentscheidung vor Ort maßgeblich beinflusst hat, sollte es schon möglich sein aus dem Vertrag rauszukommen oder in den anderen Wunschtarif wechseln zu können.
    Wenn der Händler vor Ort auf die Provision verzichtet, dann wird der Vertrag schon rückabzuwickeln sein. Die Kaufentscheidung kam hier ja auf Grund einer falschen Information zu Stande. Hier sollte sich ansetzen lassen. Zuerst würde ich mich mal mit dem Verkäufe in Verbindung setzen. Sollte das nicht helfen, dann direkt an o2 schreiben und sich über die falsche Beratung des Mitarbeiters und dem Laden beschweren. Man könnte auch versuchen mittels Anwalt aus der Sache rauszukommen, falls alles Bisherige nichts bringen sollte. Man sollte allerdings schon regelmäßig Vertragsunterlagen durchlesen, wenn man diese unterschreibt, um solche Probleme zu vermeiden. Wie das rechtlich aussieht, kann ich zwar nicht sagen, meine aber schon öfter von ähnlichen Fällen gehört zu haben, wo wissentlich oder unwissentlich falsche Dinge im Beratungsgespräch erzählt wurden und man daraufhin aus dem Vertrag heraus kam. Es fragt sich nur, in wie weit der Mitarbeiter dazu stehen wird bzw. ob ihm die Provision doch zu wichtig war... Ich würde den Vertrag jedenfalls vorerst nicht benutzen und die Simkarte kiegen lassen, bis das alles geklärt ist.


    Gruß herold

    Neulich im Baumarkt: "Guten Tag, ich brauche eine Laubsäge." "In der Gartenabteilung..."

  • Mit einem Trick geht das.


    Ich würde folgendes machen:
    Warte bis derselbe Verkäufer wieder in dem Laden arbeitet. Dann schickst Du eine Freund(in) hin (evtl. zu zweit), die genau dasselbe fragt wie Du (150 Frei-SMS). Wenn er dann dasselbe "Spielchen" wieder macht, hast Du Zeugen. Dann marschiert ihr postwendend in den Laden und haust ihm das Zeug um die Ohren.
    Ansonsten wegen Betrugs/arglistiger Täuschung klagen, das wirkt Wunder (Rechtschutz).

  • Wenn ich im LADEN nach den Frei-SMS frage und der Verkäufer gibt den Hinweis auf ONLINE-Bestellung und ich unterschreibe dann "praktischerweise direkt im Laden" sollte ich mich aber auch nicht wundern, dass es kein online-Vertrag ist.

  • Zitat

    Original geschrieben von Hilfsprofi
    Wenn ich im LADEN nach den Frei-SMS frage und der Verkäufer gibt den Hinweis auf ONLINE-Bestellung und ich unterschreibe dann "praktischerweise direkt im Laden" sollte ich mich aber auch nicht wundern, dass es kein online-Vertrag ist.


    Siehe hier:


    Zitat

    Original geschrieben von Efreet
    Er verneinte und meinte, dass man bei einer Online-Bestellung lediglich 100 SMS einmalig frei dazu erhält!




    Es geht darum, dass er online einmalig 100 Frei SMS bekommen würde, was ja GELOGEN ist. Daher ist dann der Threadersteller davon ausgegangen, dass es sich nur um eine einmalige Aktion handelt und nicht über die Vertragslaufzeit. Der Verkäufer hat ihn somit arglistig getäuscht, um an die Provision ranzukommen. Arglistig schreib ich deswegen, weil er a) Verkäufer ist und b) bei O2 arbeitet und daher wissen sollte, was wann und wie es angeboten wird. Wenn es nicht mal die O2-Verkäufer wissen, was die verkaufen, wer dann?


    Er könnte versuchen per Anwalt nach § 123 BGB den Vertrag für nichtig zu erklären. Daher wäre der Versuch, wie Josef beschrieben hat, die einzige Möglichkeit ihn (Verkäufer) dran zu kriegen.

  • Zitat

    Original geschrieben von Kanalratte
    Der Verkäufer hat ihn somit arglistig getäuscht, um an die Provision ranzukommen. Arglistig schreib ich deswegen, weil er a) Verkäufer ist und b) bei O2 arbeitet und daher wissen sollte, was wann und wie es angeboten wird.


    Du bist der Meinung, dass der o2 Verkäufer sämtliche -in diesem Fall- Online-Aktionen kennen muss?


    Zitat

    Wenn es nicht mal die O2-Verkäufer wissen, was die verkaufen, wer dann?


    Der Mitarbeiter hat einen Offline-Vertrag verkauft....Mit dem Online-Sales-Channel hat der Mitarbeiter nichts zu tun und muss somit auch nicht über jede Online-Aktion bescheid wissen...


    Insgesamt scheint die Sache suboptimal gelaufen zu sein. Jedoch werde ich als juristischer Laie eben keine Wertung des Sachverhalts vornehmen und von Betrug und/oder arglistiger Täuschung sprechen.


    Mfg Hannes


    P.S. Warum ich als informierter Kunde mehr dem Wort des Verkäufers und nicht der Niederschrift auf der o2-Seite vertraue, ist für mich nicht nachvollziehbar.

  • Nein, der Verkäufer muss nicht alle Onlinetarife kennen, allerdings darf er, wenn er keine Ahnung hat, nicht behaupten, dass er weiß wie es ist und genau das hat er gemacht. Der Verkäufer hätte entweder sagen müssen, dass er keine Ahnung hat oder wie es wirklich ist, lügen darf er nicht.

  • Genau. Ist bloß relativ schwer, ein Gespräch im Laden zu beweisen.


    Ob darüber hinaus der steinige Weg, die Sache durchzubringen, der Mühe wert ist bei einem an sich nicht gerade teuren Handyvertrag, darf ebenfalls bezweifelt werden.


    Wieso nicht einfach das V3 bei Ebay verticken, das Geld auf das Vertragskonto überweisen (plus minus der Differenz der Fixkosten), selbiges umgehend kündigen und evtl. nen neuen Vertrag online abschließen?

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