nein, ich mein die herstellergarantie!
gewährleistung heisst ja nur, dass das gerät beim kauf schon defekt gewesen sein muss. im ersten jahr hat hier der hersteller die beweislast, im zweiten jahr hat der käufer beweislast, was ja so gut wie unmöglich ist.
=> Gewährleistung entspricht ungefähr 1 Jahr garantie
zusätzlich kann der hersteller aber unabhängig von der gewährleistung garantie geben.
und diese garantie (falls vorhanden) würde mich interessieren!