ZitatOriginal geschrieben von blade_ctn Die nächste Frage wäre eben auch, ob die Provision für den Vertrag ausgezahlt wird, falls man die Kaution nicht hinterlegt. Aber das wäre ja sicherlich ein Vertragsbruch von Debitel gegenüber dem Händler.
Ohne die Konditionen der diese Aktion unterliegt jetzt in irgendeiner Art und Weise zu kennen (habe mit Fonmarkt nichts zu tun, ausser dass ich dort Kunde bin und kann deshalb auch in keinster Weise für irgendjemand ausser mir sprechen) - für solche Fälle gibt es regelmässig entsprechende Klauseln (und teilweise noch sehr viel weitreichendere Klauseln bzgl. Schubladenverträgen). Die Provision wird nur gewährt wenn der Vertrag auch wirklich zu Stande kommt. Lehnt der Kunde es ab, die Provisionszahlung zu leisten, kann der Anbieter natürlich auch "nein, danke - dann nicht" sagen. In dem Fall gibt es normalerweise auch keine Provision.