Forum gehackt - Rechtliche Schritte möglich?

  • Zitat

    Original geschrieben von EricssonFreak


    Hobby-Juristerei gehört meiner Meinung nach nicht hier her - überlass' das den Leuten, die sich damit auskennen.


    OK! Und damit nochmal von jemanden, der sich damit auskennt: Es bringt nichts - wenn es überhaupt ein Ermittlungsverfahren - was ich sehr stark bezweifle - wird es nach § 153 StPO eingestellt.

  • Mal ganz von dem ganzen juristischen Gehacke, was hier geschrieben wurde...


    Der normale Ablauf ist, du machst eine Anzeige. Davon hast DU aber noch gar nichts. Das ist erst der strafrechtliche Ablauf, wenn du z.B. jetzt noch Forderungen nach Schadensersatz oder sowas haben willst, bleibt dir nichts anderes übrig, als eine Zivilrechtliche Klage mit einem Anwalt herbeizuführen. Diesen musst du natürlich im vorraus bezahlen, auch wenn du wahrscheinlich so einen "Fall" gewinnen würdest, und der Angeklagte schuld bekommt, musst du das ganze vorstrecken und hast die Rennerei.
    Wenn du Glück hast, biste Rechtsschutzversichert, wenn du Pech hast, dann auch noch mit Selbstbeteiligung.


    Man hat natürlich einen Hass auf so jemand, aber es tut evt. mal ganz gut 3 oder 4 Tage drüber zu schlafen, bevor man blindlings dann so etwas veranstaltet. Es ist ja schließlich niemand zu schaden gekommen, und wie aus dem Beitrag rauskommt, warst du ja nicht ganz unschuldig an der Offenheit eines Forums (was in keiner Weise jetzt den "Hacker" in Schutz nehmen soll!). Aber sie das ganze evt. einfach als "Lehrgeld" an und machs das nächste mal besser.. ;)

    "Irgendwie haben die Leute das mit der Meinungsfreiheit falsch verstanden, man darf eine Meinung haben, man muss nicht. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal Fresse halten."
    - Dieter Nuhr

  • moin,


    ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass der "hacker" ein kleiner wurm ist und sich einfach nur den "spass" gemacht hat, dass forum zu "knacken". dann ist es imho immer noch ratsam und richtig, dass dieser kerl angezeigt wird!!! auch wenn dann die anklage fallen gelassen werden würde, kann es doch nicht sein, dass man deswegen von einer anzeige absieht.
    ich weiß nicht, ob ich das richtig sehe, aber es wird ja erstmal alles geprüft und dann bekäme der verdächtige auch post von der polizei und alleine diese post wird denjenigen (vielleicht) davon abhalten, dass er´s noch mal versucht!?



    cu

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