ZitatOriginal geschrieben von EricssonFreak
Hobby-Juristerei gehört meiner Meinung nach nicht hier her - überlass' das den Leuten, die sich damit auskennen.
OK! Und damit nochmal von jemanden, der sich damit auskennt: Es bringt nichts - wenn es überhaupt ein Ermittlungsverfahren - was ich sehr stark bezweifle - wird es nach § 153 StPO eingestellt.