Partikelfilter hin oder her, Geldmacherei

  • Ist das Fzg. älter als fünf Jahre oder hat mehr als 80.000km, muss laut Gesetzgeber der Kat. auch erneuert werden.


    Ist bei mir hier im Autohaus immer wieder ein Thema!

    „Wir leben alle unter dem gleichen Himmel, aber wir haben nicht alle den gleichen Horizont.“ Konrad Adenauer


    "Die Österreicher haben das Kunststück fertiggebracht, aus Beethoven einen Österreicher und aus Hitler einen Deutschen zu machen." Billy Wilder

  • Zitat

    Original geschrieben von Micha C.
    Ist das Fzg. älter als fünf Jahre oder hat mehr als 80.000km, muss laut Gesetzgeber der Kat. auch erneuert werden.


    ... um gefördert zu werden. Der Ruß wird trotzdem gefiltert!


    Flatty

  • Grundsätzlich muss aber nicht immer der Kat getauscht, weil es sehr viele Nachrüstfilter gibt die einen Kat integriert haben somit fällt der alte Kat eh weg.



    Ich hab bei meinem Auto auch einen Filter nachgerüstet, weil er mich so gesehen nix gekostet hat.
    Habe den Filter (von Twin Tec) neu im Ebay für 350 ergattern können. EInbau habe ich auch selber gemacht. Und da der Kat durch den Filter ersetzt wurde konnt ich den alten Kat noch für 50 Euro verkaufen. Somit hat der Filter nur noch 300 Euro gekostet. Und jetzt gibts nochmal 330 Euro Förderung. Mit den Paar gebühren vom Amt verrechnet hat mich die ganze Aktion Null gekostet.

  • Zitat

    Original geschrieben von StebuEx
    Noch ein anderer Aspekt:


    Derzeit seien alle Dieselautos mit Rußpartikelfilter für einen überwiegenden Kurzstreckeneinsatz ungeeignet, da für die Regeneration des Filters eine erhöhte Temperatur erforderlich sei, die bei kurzen Fahrten gewöhnlich nicht erreicht werde


    http://www.focus.de/auto/news/…in-mangel_aid_377409.html


    Das gilt aber imho nur bei Fahrzeugen die serienmäßig einen DPF verbaut haben, die nachträglich verbauten sind in der Regel sogenannte ungeregelte, d.h. die müssen/können sich gar nicht freibrennen.


    Zitat

    Original geschrieben von heizer786
    Grundsätzlich muss aber nicht immer der Kat getauscht, weil es sehr viele Nachrüstfilter gibt die einen Kat integriert haben somit fällt der alte Kat eh weg.


    Ja, auch das ist ein guter Hinweis, viele Autos haben das ja schon so, das der Kat sehr motornah sitzt und somit eben das Rohr mit dem normalen Kat eben durch einen Partikelfilter ausgetauscht wird. Aber das ist eben fahrzeugabhängig.

  • Und da gibt es Auto, wie meins, was locker die Euro4 Norm schafft und dieses ohne Russpartikelfilter und darf die 1,20€ Strafaufschlag bezahlen :flop:

  • Zitat

    Original geschrieben von Slowman
    Und da gibt es Auto, wie meins, was locker die Euro4 Norm schafft und dieses ohne Russpartikelfilter und darf die 1,20€ Strafaufschlag bezahlen :flop:


    Kenn ich auch ein paar:


    Golf IV 1,9 TDI PD 100PS 5-Gang aus 2003
    Corsa C 1,7CDTI 100PS 5-Gang
    Corsa C 1,3CDTI 70PS 5-Gang


    Alle Euro 4-Diesel ohne Filter

  • Zitat

    Original geschrieben von Slowman
    Und da gibt es Auto, wie meins, was locker die Euro4 Norm schafft und dieses ohne Russpartikelfilter und darf die 1,20€ Strafaufschlag bezahlen :flop:


    Glaube die Strafsteuer ist ab 2011 geschichte.
    Guck mal unter KFZ-Steuer.de was dein Auto an Steuern kostet. Laut der Seite ist ab 2011 die Strafsteuer nicht mehr drinnen

  • Zitat

    Original geschrieben von Micha C.
    Ist das Fzg. älter als fünf Jahre oder hat mehr als 80.000km, muss laut Gesetzgeber der Kat. auch erneuert werden.


    Ist bei mir hier im Autohaus immer wieder ein Thema!


    HI,


    mein Fahrzeug ist nun sechs Jahre alt und hat 88tkm (wer das liest denkt, wieso fährt der Diesel:D).
    TÜV sagt, Eintragung ist kein Problem - da im Gutachten davon nichts geschrieben steht - im Bezug auf fünf Jahre und 80tkm.


    Nun ist die Frage - wer überprüft dies?
    Was ist, wenn ich meinen Kat vor drei Jahren ausgetauscht haben, dafür aber keine Belege mehr existieren?!


    Thorsten

  • Das ist vor allem für die finanzielle Förderung erforderlich! Ohne Erfüllung dieser Voraussetzungen gibts keine 330 EUR.


    Die Werkstatt muss das bescheinigen auf dem Antrag fürs FA

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