Hallo,
ich hatte mir bei http://www.pckauf2000.de einen TFT bestellt. Leider wurde mir jedoch das falsche Modell geliefert und ich habe es daher zurückgegeben.
Bei der Rückerstattung des Kaufpreises wurde mir nur der Preis des TFTs zurückerstattet, aber die ursprünglichen Versandksoten behielt der Händler ein.
Bezahlt hatte ich den TFT per Vorkasse und nun wollen sie mir scheinbar den 1. Versand zu mir hin nicht zurückerstatten.
Auf Nachfrage erhielt ich folgende Antwort:
Zitatbitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Kosten für den Versand an Sie nicht erstatten können; diese sind bekanntlich für den Transport der Ware zu Ihnen angefallen und wurden uns von der Post bzw. UPS in Rechnung gestellt. Generell hätten Sie zwar im Rahmen der Rückabwicklung einen Anspruch auf Rückgewähr Ihrer Leistungen. Wir aber auch. Da Sie die Rücksendung nicht "zurückgewähren" können, könnten wir Schadensersatz gem. § 346 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verlangen. Das verrechnen wir eben gleich. Für die Kosten der Rücksendung der Ware an uns sind wir selbstverständlich aufgekommen.
IMHO ist das aber nicht zutreffend, da der §346 Abs. 2 nichts über Versandkosten aussagt, oder?
Aus den AGBs von PCkauf2000.de kann ich auch nicht herauslesen, dass sie dazu berechtigt sind.
Ich finde dieses Vorgehen sehr unfair, da es ja auch insgesamt der Fehler vom Händler war mir das falsche Modell zuzusenden.
Über hilfreiche Tipps würde ich mich freuen...