Rückgaberecht & Erstattung der Versandkosten

  • Hallo,


    ich hatte mir bei http://www.pckauf2000.de einen TFT bestellt. Leider wurde mir jedoch das falsche Modell geliefert und ich habe es daher zurückgegeben.


    Bei der Rückerstattung des Kaufpreises wurde mir nur der Preis des TFTs zurückerstattet, aber die ursprünglichen Versandksoten behielt der Händler ein.


    Bezahlt hatte ich den TFT per Vorkasse und nun wollen sie mir scheinbar den 1. Versand zu mir hin nicht zurückerstatten.


    Auf Nachfrage erhielt ich folgende Antwort:


    Zitat

    bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir die Kosten für den Versand an Sie nicht erstatten können; diese sind bekanntlich für den Transport der Ware zu Ihnen angefallen und wurden uns von der Post bzw. UPS in Rechnung gestellt. Generell hätten Sie zwar im Rahmen der Rückabwicklung einen Anspruch auf Rückgewähr Ihrer Leistungen. Wir aber auch. Da Sie die Rücksendung nicht "zurückgewähren" können, könnten wir Schadensersatz gem. § 346 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) verlangen. Das verrechnen wir eben gleich. Für die Kosten der Rücksendung der Ware an uns sind wir selbstverständlich aufgekommen.


    IMHO ist das aber nicht zutreffend, da der §346 Abs. 2 nichts über Versandkosten aussagt, oder?


    Aus den AGBs von PCkauf2000.de kann ich auch nicht herauslesen, dass sie dazu berechtigt sind.


    Ich finde dieses Vorgehen sehr unfair, da es ja auch insgesamt der Fehler vom Händler war mir das falsche Modell zuzusenden.


    Über hilfreiche Tipps würde ich mich freuen... :)

  • Vielen Dank für die Links ChickenHawk, die hatte ich über die Suche nicht gefunden.


    Bei einer "normalen" Rücksendung wegen Nichtgefallens o.ä. sieht es also schlecht aus.


    Allerdings würde mir ja das falsche Modell zugesendet. Somit sehe ich den ursprünglichen Fehler nur beim Händler.


    Ändert das nicht etwas an der Situation?


  • Hast du deine Vertragserklärung ausdrücklich widerrufen oder nur die Ware zurückgesendet?


    Wenn du weiterhin Interesse am korrekten Modell hast, und den Vertrag noch nicht widerrufen hast, kannst du wegen der Aliud-Lieferung, die einen Sachmangel darstellt, Nachlieferung der korrekten Sache verlangen.


    Die Aufwendungen für diese Nacherfüllung, insbesondere also das angefallenen Porto müsste dann der Verkäufer voll tragen.

    Er war Jurist - und auch sonst von mäßigem Verstand. | PN zu Rechtsthemen werden nicht beantwortet.

  • Hallo booner,


    ich habe schon offiziell wiederrufen und auch den Grund (falsches Modell) angegeben:


    Zitat

    Original geschrieben von mir
    ...
    Da der gelieferte Artikel nicht mit dem bestellten übereinstimmt möchte ich
    diesen gerne an Sie zurücksenden und möchte Sie bitten mir den Kaufpreis
    (XXX€) auf folgendes Konto zurück zu überweisen:
    ...


    Interesse an dem korrekten Modell habe ich nicht mehr, da ich auch nicht glaube, dass es der Händler besorgen könnte (ist ein sehr neues u. seltenes Modell, der Händler schickte mir das Vorgängermodell zu).


    Ich finde es jetzt nicht fair, dass der Händler ein Modell im Internet anbietet, dann ein anderes versendet und ich dann auf den Hinsendekosten sitzen bleibe.

  • Hier der Link dazu: Klick


    Ich wollte den XA7-192i, aber geliefert wurde der XA7-19i.


    Zugegeben der Unterschied anhand der Nr. scheint gering, aber der mit der "2" ist der Nachfolger...

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