Interpretation einer Verkehrssituation - Rechtslage?

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    In Deiner Situation ist es offenbar so daß andere Fahrer Deinen Fahrstil des öfteren mißbilligen - und das richtet sich dann im Falle eines Falles absolut gegen Dich.


    Und dies meiner Ansicht nach völlig zu Recht.

  • Zitat

    Original geschrieben von Printus
    (...)In Deiner Situation ist es offenbar so daß andere Fahrer Deinen Fahrstil des öfteren mißbilligen - und das richtet sich dann im Falle eines Falles absolut gegen Dich.(...)


    Stop!


    Obige Situation ist diesen Sonntag zum zweiten Mal aufgetreten. Deshalb meine Nachfrage. Nicht mehr und nicht weniger. Schuldzuweisungen und Rechtsauslegungen im Falle eines Falles können wir uns eigentlich sparen, es war nicht meine Intension, dies auszudiskutieren.


    Ich fahre seit fast vier Jahren in meinem Beruf und über 150.000 km in Unfall- und Knöllchenfrei. Dies möchte ich auch zukünftig beibehalten, wenngleich ich nicht zum "Schaf" verkommen werde. Wenn ich mit meinem Verhalten Fehler begehe und die Konsequenzen zu tragen habe, ist das meine Sache - ich möchte das hier nicht erörtern und ihr braucht euch damit nicht wirklich auseinandersetzen.



    Stefan

  • Naja, aber wir sind ein Diskussionsforum. ;)
    Von daher mußt Du besonders angesichts des Themas schon mit einer Diskussion rechnen.
    Eine Diskussion wird sich nur mit Schloß verhindern lassen.
    Wenn Du als Threadersteller das willst...

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    (...)Eine Diskussion wird sich nur mit Schloß verhindern lassen.
    Wenn Du als Threadersteller das willst...


    Nö, eigentlich nicht.


    Ich möchte mich nur nicht wieder in irgendeine Ecke zwängen lassen, in welche ich nicht reingehöre. Natürlich pflege ich einen Fahrstil, welcher nicht frei von Kritik ist, aber deswegen wird dieser nicht gleich unsicher und die möglichen Folgen müssen nicht unbedingt im Voraus erörtert werden.


    Deshalb auch der Hinweis, dass diese Situation nicht der Normalität entspricht, meist lässt dies der fließende Verkehr garnicht zu (trotzdem fährt oft die abbiegende Kollonne schneller als die einscherende). Fahre ich am Wochenende ins Büro, kann man es an dieser Stelle eben etwas mehr laufen lassen, fühlt sich dann ein anderer Verkehrsteilnehmer durch mich gestört, ist das für den Einzelnen ärgerlich. Besser oder schlechter fühle ich mich dadurch aber auch nicht.


    Ferner sieht das alles auf der Grafik dramatischer aus, als es ist. Das ganze spielt sich auf etwa einem Kilometer ab, nicht nur auf wenigen Metern, wie es die Grafik evtl. suggeriert.



    Stefan

  • Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    aber deswegen wird dieser nicht gleich unsicher und die möglichen Folgen müssen nicht unbedingt im Voraus erörtert werden.


    Naja, äh...aus der Warte heraus, dass noch nie etwas passiert ist: verständliche Denkweise. Aber wie heisst der Scheißspruch: hinterher ist man immer klüger. Aber so scheiße ist der hier gar nicht...denn wenn auch nur einmal etwas passiert ist, ist es für eine Diskussion über mögliche Folgen zu spät...


    Ich habe mir diesen Paragraphen 55 der Stvo übrigens gerade mal zu Gemüte geführt. Meines Erachtens zitiert Wikipedia da falsch. Ich kann in diesem Paragraphen das Wort "überholen" geschweige denn die Erlaubnis zum Einstz der Hupe beim Überholen nicht finden. Es ist die Rede von einer "Einrichtung für Schallzeichen...deren Klang gefährdete Verkehrsteilnehmer auf das Herannahen eines Kraftfahrzeugs aufmerksam macht". Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, dass ein überholtes Fahrzeug zu den gefährdeten Verkehrsteilnehmern gehört...jaja, es sei denn, ich überhole vor eine Kurve an einer Kuppe...und ich denke dann wird im Zweifel bei Gericht auch die Aussage "aber ich hab doch gehupt" dem Unfallverursacher nicht helfen ;)

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • § 5 Abs. 5 StVO ist doch eindeutig:


    Zitat

    Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden


    http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_05.php


    ;)


    Der genannte § 55 ist aus der Straßenverkehrszulassungsordnung, danach ist hier ja nicht gefragt. :)

  • Stefan,


    Du willst Deine Position ungern diskutieren... nur kannst Du dich schlecht als - sagen wir mal - schnittigen Fahrer präsentieren aber eine Diskussion über den Fahrstil oder die Folgen WENN mal etwas schief geht abblocken wollen.


    Ich denke wir haben alle verstanden daß es Dir hier primär um die rechtlichen Grundlagen des von Dir geschilderten Verkehrsgeschehens geht.
    Deswegen solltest Du dich aber trotzdem mit den potentiellen Folgen Deines Handels auseinandersetzen - das gehört generell zu einem erwachsenen Verhalten, denn Du trägst, ob Du willst oder nicht, die Verantwortung für Dein Verhalten und Deinen Fahrstil. Dem kannst Du dich nicht entziehen und das kannste nicht einfach abtun indem Du sagst "es ist ja noch nie etwas passiert".


    Es wirkt nämlich schon ein wenig so als wolltest Du dich damit gar nicht auseinander setzen... gerade wenn Du beruflich besonders auf die Pappe angewiesen bist wäre ich an Deiner Stelle aber auch besonders sensibilisiert wenn's ums Nachdenken um über "Was wäre wenn"-Situationen geht. Wenn Du das erst später, wenn's passiert ist, überdenkst, ist es zu spät...

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...


  • Watt nich all für Feinheiten gibt ;) nungut, dann gebe ich mich geschlagen. Wobei ich in dem Wikipedia-Artikel nur auf den Link geklickt hatte, dann hab ich mich um das weitere nicht mehr geschert. Tsts, schlechte Recherche bei denen (und mir;))

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

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