Interpretation einer Verkehrssituation - Rechtslage?

  • Zitat

    Original geschrieben von BigBlue007
    So isses - und ist sogar völlig legal; das ist das Beste daran! ;)


    Hab ich was verpasst? Seit wann ist Hupen legal, um einen Überholvorgang anzukündigen? Oder find ich irgendwo Ironie nicht? :confused:

    Auch ein Traumjob berechtigt nicht zum Schlaf am Arbeitsplatz.

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Hab ich was verpasst? Seit wann ist Hupen legal, um einen Überholvorgang anzukündigen? Oder find ich irgendwo Ironie nicht? :confused:


    Das hab ich auch so gelernt und das ist ja schon ein paar Jährchen her. Nur in der Praxis macht man das nie, und davon ab. Kaum einer weiß das, weswegen man sowieso blöd angeguckt wird und der Deutsche das als Provokation schlecht hin wertet. :eek:

  • Zitat

    Original geschrieben von Jochen
    Von einem rechts überholen im eigentlichen Sinne kann hier imho keine Rede sein.


    Zitat

    Original geschrieben von Carsten
    Auf dem Verzögerungsstreifen darf nicht überholt werden.
    Quelle reiche ich bei Bedarf nach.
    Carsten


    also, einer von Euch beiden kann nur Recht haben...


    Ich sehe absolut keinen Grund, warum man gerade auf dem !Verzögerungs!-Streifen überholen dürfen sollte. Dort ist die Gefahr, dass jemand schnell nach rechts zieht doch noch größer als irgendwo sonst auf der Autobahn.


    Also Carsten, ich denke der Bedarf der Quelle ist vorhanden, wobei real_proximus dies ja eigentlich schon getan hat...

  • Zitat

    Original geschrieben von benny bennz
    Also Carsten, ich denke der Bedarf der Quelle ist vorhanden, wobei real_proximus dies ja eigentlich schon getan hat...


    Die Quelle wurde doch schon genannt:
    StVO §42 Absatz 6

    Zitat


    gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen;

  • Typisches Beispiel dafür, wie weit die STVO von der Realität abweicht bzw. diese nicht gänzlich abdecken kann.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Zitat

    Original geschrieben von Erik Meijer
    Hab ich was verpasst? Seit wann ist Hupen legal, um einen Überholvorgang anzukündigen? Oder find ich irgendwo Ironie nicht?


    Nach § 55 der deutschen StVZO müssen alle Kraftfahrzeuge in Deutschland mit einer Einrichtung für Schallzeichen, der Hupe, ausgerüstet sein, um bei Gefahr und beim Überholen außerhalb geschlossener Ortschaften Warnzeichen abgeben zu können.


    Quelle:


    http://de.wikipedia.org/wiki/Hupe

  • Zitat:
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    gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen von der durchgehenden Fahrbahn ab, so dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren. Das gilt nicht für Verzögerungsstreifen;
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    Das dürfte sich sinngemäß auf Autobahnkreuze beziehen, bei denen die Autobahnen zunächst eine Weile parallel laufen, wie eine besonders breite Straße mit besonders vielen Fahrbahnen, wo die beiden Autobahnen nur durch einen dicken Strich voneinander getrennt sind - erst gestrichelt, dann durchgehend - bis irgendwann wirklich die bauliche Trennung kommt und die eine Strecke abzweigt.
    Mit Verzögerungsstreifen hat das aber nix zu tun - steht ja auch da.


    Aber etwas anderes: Darf man auf dieser Straße mit 160 fahren? Wenn das keine Autobahn ist und nichts anderes ausgeschildert ist könnte doch auch die 100km/h-Regel für Landstraßen gelten? Auch wenn sie daran auf zweispurig ausgebauten, autobahnähnlichen Straßen kaum jemand hält.


    Mal abgesehen davon was "theoretisch möglich" ist: es gibt immer noch Grundsätze wie vorrausschauendes Fahren, Rücksicht auf andere Verkehrsteilnehmer, an die Verkehrssituation angepaßtes Fahrverhalten usw.


    Wenn man mit 160 km/h, von der Überholspur kommend rechts überholend an der Fahrspur vorbei und wissentlich daß die Fahrbahn zugleich Beschleunigungsspur für langsame, auffahrende Verkehrsteilnehmer ist, angeschossen kommt... dann überleg' Dir mal was Dir ein Richter erzählt wenn es knallt.
    Ich glaube nicht daß da überhaupt noch IRGENDEINE Rechtfertigung zieht, und schon gar nicht so ein Schwachsinn wie "Ich hatte es eilig" oder "Das ist ein Gewerbegebiet, da fahren fast alle so...".


    Nichts für ungut, aber ich würde mich an Deiner Stelle deutlich defensiver verhalten und langsamer = rücksichtsvoller fahren. Kein deutscher Verkehrsrichter akzeptiert daß man theoretische gesetzliche Möglichkeiten ausgereizt hat (noch dazu meistens sehr großzügig "inklusive kräftiger Toleranz") wenn die Verkehrslage das nicht hergegeben hat - und wenn es rappelt HAT sie es nicht hergegeben.


    Wenn da irgendwann mal etwas passiert und Du hast die anderen Verkehrsteilnehmer als Zeugen gegen Dich - wovon Du mit Sicherheit ausgehen kannst - und die Gutachter auch noch berechnen wie schnell Du warst - dann gute Nacht. Dann bist Du die längste Zeit Autofahrer gewesen.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

  • Re: Interpretation einer Verkehrssituation - Rechtslage?


    Zitat

    Original geschrieben von Stefan
    An dieser Stelle fahre ich i.d.R. 120 und beschleunige auf etwa 160 bis ich abbiegen muss.[...]Oft kommt es vor, dass ich (graues Klötzchen ...äh... Fahrzeug) früh einschere und so auf der Straße langsamer fahrende "rechts überhole", um dann auszurollen und abzubremsen, sodass ich mit ca. 60 in die Kurve gehe.


    Ich lese nicht heraus, daß er mit 160 einschert und mit 160 rechts an den anderen vorbei fährt. Ich habe es so verstanden, daß er bei 160 wenn er einscheren muß, vom Gas geht, nach rechts wechselt und dann mit dem Tempoüberschuß auf der Verzögerungsspur rechts an den anderen vorbeifährt.

    “Das Leben ist wie ein Fahrrad. Man muß sich vorwärts bewegen, um das Gleichgewicht nicht zu verlieren.” Albert Einstein

  • Jochen, so ist es. Die Grafik ist in der Hinsicht vielleicht missverständlich, aber lebensmüde bin ich nicht, dass ich mit 160 über zwei Spuren in die Ausfahrt rausche. Auf Höhe des "Beschleunigungsverzögerungsstreifens" fahre ich etwa noch 130, dann lasse ich ausrollen.


    Printus, auf eine autobahnähnlichen Straße gilt, sofern nicht anders angegeben, die Richtgeschwindigkeit und kein Tempolimit wie z.B. auf Landstraßen.


    Unsere Auffassung vom Autofahren ist wohl grundsätzlich unterschiedlich. Ich bin im Straßenverkehr nicht rücksichtslos, aber schon tendenziell egoistisch eingestellt. Auch ist es ein Unterschied, ob ich in der Innenstadt oder einer Ausfallstrasse Richtung Gewerbegebiet unterwegs bin. Dort passe ich mich dann den allgemeinen Gepflogenheiten an.


    Du kannst Dir weiterhin sicher sein, dass mir nichts heiliger und beruflich wichtiger ist, als mein Führerschein. Dementsprechend verhalte ich mich. Selbstverständlich rausche ich nicht behämmert und rücksichtslos in die Ausfahrt, diese ist ca. 200m im Rückspiegel einsehbar, sowie lang genug, dass ich da kein Risiko eingehen muss.


    Ferner habe ich auf diese Diskussion so garkeine Lust, es geht hier um eine Interpretations- oder Rechtsfrage. Rechtlich mag mein Verhalten vielleicht bedenklich sein, moralisch bin ich, wenn ich den Thread verfolge, anscheinend nicht wirklich auf dem Holzweg.


    Und nochmal: Beschriebene Situation ist eine Ausnahmesituation und nicht die allmorgendliche Regel.



    Stefan

  • Stefan,


    es ging mir nicht darum Dich als Rowdy abzukanzeln.


    Du wirst nur mit der sportlichen Fahrweise immer den Kürzeren ziehen wenn etwas passiert weil ein Gericht dann die Grundregel des rücksichtsvollen Fahrens verletzt sieht. Dagegen wirst Du dich mit keiner Deiner Argumentationsansätze erfolgreich wehren können.


    Vor Gericht sind manchmal selbst "gängige Verhaltensweisen" problematisch weil selbst gegenüber defensiven Fahrern immer mit der Betriebsgefahr des Autos oder dem Verstoß gegen §1 argumentiert werden kann. War der Unfall für Dich vermeidbar? - Regelmäßig "ja" wenn Du ein "der Verkehrssituation angepaßtes Tempo" gehabt hättest...
    In Deiner Situation ist es offenbar so daß andere Fahrer Deinen Fahrstil des öfteren mißbilligen - und das richtet sich dann im Falle eines Falles absolut gegen Dich.


    Ich sage das nicht um Dich als Raser abzustempeln, sondern nur mal so als Denkansatz.


    Ich habe 13 Jahre Erfahrung im Rettungsdienst und weiß wie die Grünen und die Staatsanwaltschaft drauf sind, habe auch regelmäßig an entsprechenden Fahrertrainings bei der Polizei teilgenommen, die für unseren Bereich von Polizei-Fahrlehrern gemacht wurden (=Polizeiausbilder, die ihre Kollegen in Verkehrsrecht schulen). Alkohol und unangemessene Geschwindigkeit sind die Haupt-Unfallursachen und da verstehen die Staatsorgane keinen Spaß. Wenn's kracht wird man Dir regelmäßig eine erhebliche Mitschuld anhängen, selbst wenn der ursprüngliche Fehler von jemand anderem begangen wurde. Die Dummheit anderer kann ggf. auch für Dich ein Problem sein.

    Ich dachte immer es sei technisch unmöglich mit jemandem Sex zu haben, der Dörte heißt...

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