Moin,
auf meinem täglichen Arbeitsweg in ein reines Gewerbegebiet am Stadtrand, befahre ich auf den letzten 1,5 Kilometern eine Ausfallstrasse, zweispurig, autobahnähnlich, ohne Tempolimit.
Richtung Gewerbegebiet gibt es drei Ausfahrten, jeweils ca. ein Kilometer Abstand, bei der ersten herrscht Tempolimit 80, bei der zweiten 100, direkt hinter der zweiten sind jegliche Verbote aufgehoben. An dieser Stelle fahre ich i.d.R. 120 und beschleunige auf etwa 160 bis ich abbiegen muss.
Da es sich um eine reine Pendler-Strecke handelt, ist der allgemeine Fahrstil eher "zackig", mit dem auch die meisten umgehen können.
Morgens bin ich eigentlich immer eher spät dran und lass es dementsprechend "laufen". Auf untenstehender Grafik habe ich mal illustriert, wie die typische morgendliche Situation aussieht. Die Zahlen in den detailreich abgebildeten Fahrzeugen geben die Geschwindigkeit an. "Meine" Ausfahrt ist gleichzeitig eine Auffahrt und durchgehend miteinander verbunden. Oft kommt es vor, dass ich (graues Klötzchen ...äh... Fahrzeug) früh einschere und so auf der Straße langsamer fahrende "rechts überhole", um dann auszurollen und abzubremsen, sodass ich mit ca. 60 in die Kurve gehe.
Unter der Woche klappt das auch immer vorzüglich. Heute ist es mir schon zum wiederholten mal (nur am Wochenende) passiert, dass ich dabei von dem "rechts überholten" (in der hochwertigen Grafik das blaue Fahrzeug) wild gestikulierend angehupt werde - ich hupe dann zurück und winke freundlich.
Aber ist das Hupen berechtigt? Mache ich was falsch? Meiner Meinung nach eigentlich nicht - unter der Woche im Berufsverkehr interessiert mein Fahrstil auch niemanden, nichtmal die Ordnungshüter. Auf dem Beschleunigungsstreifen darf ich rechts "überholen". Selbiges müsste doch auch für den Verzögerungsstreifen gelten, besonders, wenn dieser vom Beschleunigungsstreifen nicht getrennt ist.
Also: Gebt's mir!
Stefan