zu Bankeinzug
ZitatOriginal geschrieben von Flora13
die Einzugsermächtigung ...
Der Widerruf der Einzugsermächtigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Wenn Vv da nicht zustimmen möchte, mit was wollen sie mir dann drohen? Mit Kündigung?
Jede Einzugsermächtigung wird "widerruflich" gegeben. Nur so lassen das die Banken zu.