Wenns dich stört, dann parke seine Garage einfach dicht
Parken neben Garageneinfahrt
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Zitat
Original geschrieben von fieselschweif
Die Garage ist komplett leer, er fährt das Auto morgens raus, wenn alle bei der Arbeit sind und Abends so gegen 23 Uhr wieder rein.So geht das jeden Tag. :mad:
Tja, dann hast Du leider einen Querulanten als Nachbarn, der dummerweise noch im Recht ist. Keine Chance, sorry.ZitatOriginal geschrieben von Dennis Thomsen
Wenns dich stört, dann parke seine Garage einfach dichtAuch diesen "tollen Vorschlag" hatten wir hier im Thread schon - und auch die entsprechende Antwort, dass dies wohl ziemlich hirnrissig wäre.
Carsten
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Ich hab mir in meiner Not auch schon Späße à la Loctite ausgedacht, aber nie verwirklicht,
dafür ist mir mein Auto zuviel wert..
Wer weiß was dann als "Rache an Unbekannt" folgt.Das Beste ist schon, einfach die Klappe halten und sooft wie möglich hinparken.
Trotzdem interessiert mich die rechtliche Seite, da ich einfach etwas in der Hand haben möchte,
falls die Sache eskalieren sollte. -
Zitat
Original geschrieben von Carsten
Tja, dann hast Du leider einen Querulanten als Nachbarn, der dummerweise noch im Recht ist. Keine Chance, sorry.Auch diesen "tollen Vorschlag" hatten wir hier im Thread schon - und auch die entsprechende Antwort, dass dies wohl ziemlich hirnrissig wäre.Carsten
Klar hatten wir den schon. Ich wollte nur nochmal meine Verwunderung ausdrücken, welch Probleme es doch in der Republik gibt. Und genau soetwas landet dann irgendwann vor Gericht und findet sich bei RTL wieder.
Es ist doch ein wenig lächerlich, ich möchte genau diesen Parkplatz, weil der so nah ist. Und nein ich ich laufe keine 5 min weil das zu weit ist.
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Hehe, eigentlich gings mir darum ja auch gar nicht.
Sondern:
Parken in diesem Fall an abgesenktem Bordstein: Ja/Nein?
Wieviel Meter rechts und links von Garageneinfahrt freihalten? -
Also wenn ich meine Fahrschukzeiten richtig erinnere war das so:
Es ist nicht erlaubt vor abgesengten Bordsteinen zu parken. Vor Torausfahrten ist es nicht verboten, es sei denn Verkehrsschilder sagen etwas anderes.
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Hallo zusammen!
als erstes möchte ich gerne golgende Weisheit loswerden: "Parken ist überall dort erlaubt, wo es nicht verboten ist."
fieselschweif:
Leider ist aus dem Foto und aus Deinen Zeichnungen nicht ersichtlich, wie genau denn die abgesenkte Bordsteinkante nun verläuft. Ist der Bordstein nur genau vor den Garagen 1 und 2 abgesenkt, oder ist die Bordsteinkante von Garage 1 anfangend bis zur Garage 2 hin durchgehend abgesenkt? Wie breit ist die Straße?Gemäß §12, Absatz (3), Punkt 9 StVO ist das Parken vor Bordsteinabsenkungen nicht erlaubt. Direkt davor oder direkt danach darf geparkt werden, wenn keine anderen Bestimmungen es verbieten. Es gibt drei Arten von Bordsteinen: [list=a]
[*]abgesenkter Bordstein
[*]Übergangsbordstein
[*]normaler Bordstein
[/list=a]
Der Übergangsbordstein gleicht den Höhenunterschied zwischen abgesenkter und normaler Bordsteinkante aus. Das Parken ist auch an diesem Übergangsbordstein nicht gestattet, da er offiziell immernoch als abgesenkte Bordsteinkante gilt. Eine Art "Sicherheitsabstand" ist also schon durch diese Regelung geschaffen.
[list=a]
[*] Das Halten vor abgesenkten Bordsteinkanten ist jedoch erlaubt.
[*] Die Regelung, daß 2m um eine abgesenkte Bordsteinkante nicht geparkt werden dürfe, ist falsch.
[*] Auch wenn dort keine abgesenkte Bordsteinkante wäre, ist gemäß §12, Absatz (3), Punkt 3 StVO das Parken vor Grundstücksein- und ausfahrten verboten, sofern diese als solche erkennbar sind. Die Ausfahrt einer Garage gilt als solche.
[*] Wenn man davon ausgeht, daß die Bordsteinkante nur genau vor den Garagen abgesenkt ist, so ist das Parken an der von Dir beschriebenen Stelle zulässig, wenn Verkehrsschilder es nicht verbieten und wenn zur gegenüberliegenden Bordsteinkante noch genügend Platz für den fließenden Verkehr bleibt.
[/list=a]
Übrigens ist das Parken vor Grundstücksein- und ausfahrten auch dann verboten, wenn es die eigene Ein-/Ausfahrt ist. Die Parkweise Deines Nachbarn könnte somit zumindest mit einer Verwarnung gewürdigt werden. Für eine Würdigung mit einem Bußgeld müßte eine Behinderung nachgewiesen werden - da es sich jedoch um seine eigene Einfahrt handelt, ist das wohl schwer beizubringen.Dies ist natürlich in keinem Falle eine Rechtsberatung. Außerdem kann ich eine Einschätzung nur aufgrund der Informationen abgeben, die Du mir geliefert hast. Dein richtiger Ansprechpartner wäre in diesem Fall das Ordnungsamt. Bring Deinen Fall sach- und wahrheitsgemäß vor. Erwähne auch, daß Dein Nachbar absichtlich so parkt wie fotografiert, um Dich am Parken auf der von Dir beschriebenen Fläche zu hindern. Das Ordnungsamt wird dann prüfen bzw. Dir mitteilen, wie man an dieser Stelle parken darf.
ZitatOriginal geschrieben von Carsten
[...] der dummerweise noch im Recht ist. Keine Chance, sorry.
Was macht Dich da so sicher?Viele Grüße!
J -
Ein Bekannter hatte mal nen ähnlichen Fall. Seine Lösung:
Er hatte noch nen (natürlich versicherten) 50er Roller und hat den "da" geparkt (Lenkradschloss eingerastet).
Wer er jetzt von der Arbeit kam, hat er den Roller kurz auf den Gehweg geschoben und hat den Parkplatz genutzt.Bischen Mühsam aber hat geklappt...
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Scheint wohl eine Spezialität von Opel-Vectra-Fahrern zu sein. Wir hatten auch einen Nachbarn der "seinen" Parkplatz immer blockiert hat. Egal ob der Platz daneben auch frei war. Er hat immer so lange gewartet bis "sein" Parkplatz frei wurde und dann hat er seine tolle Kiste (mit G-Schock Aufklebern) draufgestellt
Mein Tipp: Ignorier einfach den Hirini, es ist es nicht wert sich darüber aufzuregen. Frag ihn einfach das nächste mal wie er es schafft immer seinen Lieblingsparkplatz zu bekommen Viellicht hat er den einen oder anderen Tipp :top:
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@ Justin
Vielen Dank für Deine ausführlichen Erklärungen. Der Bordstein ist das komplette Stück
von Garage 1 bis zur Verkehrsverengung abgesenkt, somit wäre theoretisch auch das
Parken auf Platz 5 nicht erlaubt.Die Breite der Straße ist "normal". Da gegenüber nie geparkt wird können 2 sich
entgegenkommende Autos problemlos aneinander vorbeifahren.@ Cocho
Ignorieren hat bisher eigentlich auch recht gut geklappt. Wenn frei war, hab ich dort geparkt,
ansonsten eben woanders. Seit besagter Herr allerdings Rentner ist, geht mir die Sache ziemlich auf den Keks.Ich hab keine Lust, jedes Mal dumm angemacht zu werden, wenn ich es schaffe, auf "meinem" Parkplatz zu parken.
Ist jetzt schon oft genug vorgekommen, anfangs habe ich mich noch auf Diskussionen eingelassen, bis ich dann
irgendwann auf Durchzug geschalten habe.Gestern dann seine Drohung mit der Anzeige bei der Polizei hat das Fass zum überlaufen gebracht.
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