Mhh ist ja wirklich schwer. Schonmal mit dem Nachbarn geeredet? Warum parkst du nicht einfach mal seine Garage zu, dann wird er vielleicht sehen wie dämlich das ist?
Parken neben Garageneinfahrt
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Reden bringt in diesem Fall nichts. Hab ich vorher wieder gemerkt. Er besteht stur auf sein "Recht",
dass dort niemand zu parken hat.Mittlerweile hat er zu keinem seiner Nachbarn mehr Kontakt, da alle schonmal auf "seinem" Parkplatz
geparkt haben und es außerdem gewagt hatten, ihn auf seine absichtliche Blockade hin anzusprechen.Deshalb gehts mir eigentlich nur noch darum, ob er tatsächlich irgendeinen Paragrafen für sein Handeln heranziehen kann.
Zuparken ist so ne Sache...
Das Einzige was ich mache ist, sobald der Parkplatz frei ist, hinparken, wenn möglich auch dann,
wenn ich das Auto längere Zeit nicht benötige.Somit muss er sich, zumindest für ne Weile, eine andere Beschäftigung suchen..
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Richtung Kreuzung ist kein parken möglich, oder?
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Auf keinen Fall seine Garage absichtlich zuparken. Gilt als Nötigung oder so ähnlich, wenn er beispielsweise grad drin steht. Jura-mäßig genau weiß ich es nicht, aber da ziehst du garantiert den kürzeren.
Hmmm... wenn die Polizei den Parkplatz zwischen den Garagen als regulären Parkplatz betrachtet, dann spricht ehrlich gesagt nichts dagegen, wenn er sich so hinstellt. Allerdings spricht dann auch nichts dagegen, wenn du dich da hinstellst, wenn der Platz frei ist. Sein "ethisches Unrechtsbewusstsein" merkt man ja daran, daß er halb vor seiner Garage steht und nicht komplett auf dem Parkplatz - wobei letzteres durchaus sein Recht wäre. Zwingt ihn ja keiner, seine Garage zu benutzen. Du hingegen darfst die Garage und auch die Einfahrt von der, hingegen nicht benutzen.
Wenn der Parkplatz die Garagenbenutzung beeinträchtigt bzw. dessen problemlose Ein- und Ausfahrt behindert, dann ist es auch kein regulärer Parkplatz. Hier hängt es davon ab, wie eng die Straße wirklich ist und ob er "in einem Zug" herumkommt.
Häufiger sind aber solchen extrem engen "Radien" zum rausfahren, die mehr Platz links und rechts von Garagenausfahrt benötigen durch "zigzag" Linien auf dem Boden gekennzeichnet.
Wie gesagt: bei Polizei, Ordnungsamt oder wem auch immer fragen, ob das ein regulärer Parkplatz zwischen den Garagen ist - falls ja, dann darf sich da jeder (!) hinstellen. Fertig.
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Doch, klar.
So wie eingezeichnet kann geparkt werden. Ansich ist mehr als ausreichend Platz vorhanden.
Ist jetzt etwas zu kompliziert zu erklären, wie da die Parkplätze verteilt sind.
Das hat sich einfach so ergeben, dass die 3-4 Plätze Richtung Kreuzung von den Bewohnern eines Hauses
von gegenüber genutzt werden.Für uns bleiben dann noch Platz 4+5 übrig, wobei Platz 4 quasi permanent vom Nachbarn belegt wird und
Platz 5 eigentlich auch ständig voll ist, da im angrenzenden Haus eine kleine Praxis ist.Mir klingt da noch irgendwie im Ohr, man solle doch den vorhandenen Parkraum möglichst effizient nutzen...
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Hi,
was mich stutzig macht, ist die Aussage:
...Parkplatz, auf den wir angewiesen sind...Könnt ihr nicht woanders parken?
Oder geht es einfach nur darum, nicht so weit laufen zu wollen?Grüße
babapapa -
[...] auf den wir quasi angewiesen sind [...]
Aber stimmt schon, etwas mit Lauffaulheit hat es schon zu tun.
Allerdings muss man dazu sagen, dass es mittlerweile verdammt schwer geworden ist,
woanders einen Parkplatz zu finden, da es in Mode gekommen ist, gleich 2 oder 3 Autos zu besitzen,
aber nur eine Garage... :mad:Wir sind fast die Einzigen ohne Garage. Diejenigen mit Garage parken ihre restlichen Autos davor bzw. daneben.
Dagegen kann und will ich gar nichts machen.Es kommt oft genug vor, dass ich auf der Verkehrsverengung parken muss, was natürlich nicht wirklich erlaubt ist.
Aber laut Nachbar hat es ja in der Querstraße noch genügend Parkplätze, aber bei 5min weg zum Parkplatz hört der Spaß auf... :flop:
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Park doch einfach auf den "Parkplätzen" Nr. 1,2 oder 3.
Das kann Dir auch niemand verbieten. Gewohnheitsrecht gilt hier nicht.
So wie ich das sehe, ist "dein" Parkplatz kein Parkplatz. Da gehört m.M. eine gestrichelte Linie hin.
Und 5 Min gehen, halte ich auch nicht für übertrieben.
Wohn mal in einer richtigen Stadt, dann weisst du was es heißt einen Parkplatz zu suchen.Nix für ungut, aber deswegen einen Streit anfangen?
Gruß Gunn
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Zitat
Man kann es auch ganz anders sehen, auch wenn Dir das vermutlich nicht gefallen wird.
Besagter Nachbar nimmt doch eigentlich noch Rücksicht, da er den von Dir eingezeichneten Parkplatz 4 nicht vollständig nutzt, sondern nur einen Teil davon und ansonsten seine eigene Garage zuparkt. So passt vielleicht noch ein Smart oder eine andere Flohkiste davor.
Dir hilft das zwar nicht weiter, aber er könnte ja auch den "kompletten" Parkplatz 4 nutzen. Ob er nun eine Garage hat oder nicht, ist doch eigentlich irrelevant. Vielleicht nutzt er die Garage für Gerümpel oder er opfert da drin regelmäßig Ziegen an Satan und will sich die Reifen nicht schmutzig machen - wäre zwar ein Fall für den Tierschutz, aber hier immer noch irrelevant.Carsten
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Parkplätze 1, 2 & 3 sind immer belegt, da ist eigentlich nie einer zu bekommen.
Warum sollte "mein" Parkplatz keiner sein? Ausreichend lange ist er allemal, einzig die Tatsache,
dass sich da eine Trafostation befindet könnte ausschlaggebend sein.
Allerdings wird dort immer rechtzeitig ein Halteverbotschild aufgestellt,
wenn irgendwelche Wartungsarbeiten stattfinden sollen.Von dem her denke ich, dass es sich auf jeden Fall um einen regulären Parkplatz handelt.
Thema Stadt: Eigentlich war ich immer froh, etwas außerhalb zu wohnen,
gerade auch der Parkplätze wegen, aber weit gefehlt..Nunja, und Streit anfangen ist bestimmt nicht mein Ding. Er ist aber derjenige, der nicht einlenkt
und mit seinem Handeln die ganze Nachbarschaft gegen sich aufbringt.Thema Smart: Gabs tatsächlich, die Nachbarstochter hat sich eine zeitlang extra vor ihn gestellt,
daraufhin hat er immer öfter den kompletten Parkplatz #4 blockiert.Die Garage ist komplett leer, er fährt das Auto morgens raus, wenn alle bei der Arbeit sind und Abends so gegen 23 Uhr wieder rein.
So geht das jeden Tag. :mad:
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