Hallo,
ich hätte mal eine kleine Frage zur StVO:
Folgender Fall:
Unser Nachbar parkt absichtlich so oft es geht mit seinem Opel vor seiner Garage (rot) und blockiert damit
den Parkplatz zwischen den beiden Garagen, auf den wir quasi angewiesen sind, da keine Garage.
Seine Argumente, die gegen das Parken an besagter Stelle sprechen, sind, dass:
1. abgesenkter Bordstein
2. seine Einfahrt rechts & links 2m geschützt ist.
Eben habe ich in einer lebhaften Diskussion mit dem Nachbarn "erfahren", dass das so in der StVO stehe
und er bereits mit der Polizei vereinbart habe, dass er uns "beim nächsten Mal" anzeigt, da dies eine Ordnungswidrigkeit ist.
Meines Wissens ist eine Garageneinfahrt jedoch nur geradlinig geschützt und dem Eigentümer ist mehrmaliges rangieren
zuzumuten, was in diesem Fall jedoch gar nicht nötig wäre, da gegenüber nie ein Auto parkt.
Einziger Punkt wäre demnach der abgesenkte Bordstein...
Vielleicht kennt sich ja jemand mit derartigen Rechtslagen aus und kann mir eventuell auch diverse Urteilssprüche
in ähnlichen Fällen nennen?
Wäre Klasse, etwas schwarz auf weiß zu haben, da er mir partout nicht die
entsprechenden Paragrafen in der StVO nennen wollte.
Gruß,
Jonas