Parken neben Garageneinfahrt

  • Hallo,


    ich hätte mal eine kleine Frage zur StVO:


    Folgender Fall:



    Unser Nachbar parkt absichtlich so oft es geht mit seinem Opel vor seiner Garage (rot) und blockiert damit
    den Parkplatz zwischen den beiden Garagen, auf den wir quasi angewiesen sind, da keine Garage.


    Seine Argumente, die gegen das Parken an besagter Stelle sprechen, sind, dass:
    1. abgesenkter Bordstein
    2. seine Einfahrt rechts & links 2m geschützt ist.


    Eben habe ich in einer lebhaften Diskussion mit dem Nachbarn "erfahren", dass das so in der StVO stehe
    und er bereits mit der Polizei vereinbart habe, dass er uns "beim nächsten Mal" anzeigt, da dies eine Ordnungswidrigkeit ist.


    Meines Wissens ist eine Garageneinfahrt jedoch nur geradlinig geschützt und dem Eigentümer ist mehrmaliges rangieren
    zuzumuten, was in diesem Fall jedoch gar nicht nötig wäre, da gegenüber nie ein Auto parkt.


    Einziger Punkt wäre demnach der abgesenkte Bordstein...


    Vielleicht kennt sich ja jemand mit derartigen Rechtslagen aus und kann mir eventuell auch diverse Urteilssprüche
    in ähnlichen Fällen nennen?


    Wäre Klasse, etwas schwarz auf weiß zu haben, da er mir partout nicht die
    entsprechenden Paragrafen in der StVO nennen wollte.


    Gruß,
    Jonas

    «Some say that we have at least thought of a new way of introducing him. But we haven't. It's The Stig!»

  • Zum Punkt mit dem abgesenkten Bordstein:
    §12 III Nr. 9 StVO
    "Das Parken ist unzulässig...vor Bordsteinabsenkungen."


    Das gilt dann aber auch für ihn ;)

    "I don´t like small cars and real big women, but somehow i always find myself in em!"

  • Zitat

    Original geschrieben von Sir Hoschi
    [...] Das gilt dann aber auch für ihn ;)


    Yep, hab ich ihm auch vorgehalten. Laut seiner Aussage darf er das jedoch, da er ja vor seiner Garage steht. :D


    Die Bordsteinabsenkung hat an der Stelle eher bautechnische Gründe als dass sie das Parken verhindern soll.
    Wenn die NWS vor der Trafostation ein Parkverbot haben wollten, dann wäre dort schon längst ein Schild.


    Fraglich, ob man sich tatsächlich einen Strafzettel einfangen kann, wenn man trotz abgesenktem Bordstein an ebendieser Stelle parkt?!


    Kennt jemand zufällig einen Paragrafen oder ein Urteil, die besagen, welcher Bereich vor einer Garageneinfahrt freizuhalten ist?
    Das ärgert mich mit am meisten, dass dieser Nachbar auf seine beinahe 6,50 Meter breite Schneise vor seiner Einfahrt pocht. :mad:

    «Some say that we have at least thought of a new way of introducing him. But we haven't. It's The Stig!»

  • Erstmal: sind denn abgesehen von den Garageneinfahrten die restlichen Parkplätze auch so angelegt, daß man quasi in einer Reihe zu dem Auto des Nachbarn steht? Ist schwer zu erkennen. Sind also die anderen Parkplätze in der Straße auch am Fahrbahnrand neben dem Bordstein oder steht der sogar drauf? Irgendeine Beschilderung, die das regelt? Oder Linien auf dem Boden?


    Im Prinzip ist es eigentlich egal, ob er nun in seiner Garage, davor oder sonstwo auf einem Parkplatz steht - ist ja sein Bier.


    Was wirklich interessant wäre ist, ob der "Parkplatz" zwischen den Garagen wirklich ein regulärer (öffentlicher) Parkplatz ist - wenn ja, dann könnt ihr euch natürlich dort hinstellen... allerdings darf dann natürlich auch er da stehen, wenn er will. Wenn nein, ist die Fragerei eh egal, da dann niemand da stehen darf - weder ihr noch der Nachbar (ihm wird es egal sein, da er sich dann in die Garage stellt und wahrscheinlich alles anzeigt, was sich dort hinstellt).


    Was ist das für eine Tür in der Mitte? Wem gehören die Garagen?

    Um wirklich Erfolg im Leben haben zu können, muß man 2 Regeln stets befolgen:


    1. Erzähl nicht alles, was du weißt.

  • Ich frage mich auch, was das für ein weisses Teil davorne ist :confused: Soll das eine Verkehrsinsel oder sowas sein?????

    Dennis Thomsen

  • Mhh das mit der 30 hört sich gut an. Aber die schein dann ja ziemlich nahe an den "Bordstein" geschrieben zu sein.....


    Ist auf der Strasse vielleicht ein Mittelstreifen aufgezeichet ?

    Dennis Thomsen

  • Um das ganze mal etwas verständlicher zu gestalten hab ich mal ein bisschen gemalt... :D



    Die Sache mit der aufgemalten 0 ist wohl war ;)


    Rechts von den Garagen passen locker 3-4 Autos hin. Dann eben genau vor der Trafostation eins und links von Garage #2
    nochmal 1 bis die Verkehrsverengung kommt.


    Besagtem Nachbarn gehört nur Garage #1. Ist ja schön und gut wenn er sein Auto öfters draußen stehen lassen will,
    aber dann bitteschön nach rechts versetzt, sodass der Platz zwischen den Garagen freibleibt.


    Achja, gegenüber stehen wie gesagt nie Autos, somit bleibt ausreichen Platz zum rangieren, da die Straße auch nicht wirklich schmal ist.

    «Some say that we have at least thought of a new way of introducing him. But we haven't. It's The Stig!»

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