Ich hoffe das Thema wurde in letzter Zeit noch nicht behandelt, wenn ja - sorry!
Ich hab grad mal mit zwei o2 Hotlines gesprochen, da ich nirgends die Preise für Videotelefonate finden konnte.
Nach übereinstimmender Aussage der Berater werden die Gespräche im Moment noch wie normale Telefonate berechnet.
So weit, so gut. Aber:
"...Irgendwann wird sich das ändern und dann müssen sie zahlen,
wieviel wissen wir jedoch noch nicht..."
Nun frag ich mich aber mal ganz ernsthaft, ob eine "Nachtarifierung" zur Laufzeit des Vertrages denn so locker flockig möglich ist?!
Man muß mir doch vor Vertragsabschluß die Folgekosten aufzeigen, die dann Vertragsbestandteil werden - oder bin ich da jetzt völlig auf 'nem falschen Dampfer?
Die Damen der Hotline führten noch weiter aus, dass "es sich ja um ein nicht aktiv beworbenes Feature" handele - und eine spätere Berechnung der Videotelefonate demnach rechtens sei und keinen Sonderkündigungsgrund darstelle....
Meine Einwände, dass zum Beispiel das Nokia 6680 SEHR aktiv beworben wird und einer der Primärzwecke dieses Gerätes wohl in der Videotelefonie liegt, liessen sie nicht gelten.
Also so ganz sauber kommt mir das nicht vor.
Das lässt der Preisgestaltung doch etwas zu viel Spielraum, oder?
Wenn also jemand eine Ahnung hat, wie das rechtlich aussieht, bin ich sehr zu Dank verpflichtet.
Grüße,
Yoko