o2: UMTS Videocalls - Preiserhöhung während Vertragslaufzeit zulässig?

  • Ich hoffe das Thema wurde in letzter Zeit noch nicht behandelt, wenn ja - sorry!


    Ich hab grad mal mit zwei o2 Hotlines gesprochen, da ich nirgends die Preise für Videotelefonate finden konnte.
    Nach übereinstimmender Aussage der Berater werden die Gespräche im Moment noch wie normale Telefonate berechnet.


    So weit, so gut. Aber:
    "...Irgendwann wird sich das ändern und dann müssen sie zahlen,
    wieviel wissen wir jedoch noch nicht..."


    Nun frag ich mich aber mal ganz ernsthaft, ob eine "Nachtarifierung" zur Laufzeit des Vertrages denn so locker flockig möglich ist?!
    Man muß mir doch vor Vertragsabschluß die Folgekosten aufzeigen, die dann Vertragsbestandteil werden - oder bin ich da jetzt völlig auf 'nem falschen Dampfer?


    Die Damen der Hotline führten noch weiter aus, dass "es sich ja um ein nicht aktiv beworbenes Feature" handele - und eine spätere Berechnung der Videotelefonate demnach rechtens sei und keinen Sonderkündigungsgrund darstelle....
    Meine Einwände, dass zum Beispiel das Nokia 6680 SEHR aktiv beworben wird und einer der Primärzwecke dieses Gerätes wohl in der Videotelefonie liegt, liessen sie nicht gelten.


    Also so ganz sauber kommt mir das nicht vor.
    Das lässt der Preisgestaltung doch etwas zu viel Spielraum, oder?



    Wenn also jemand eine Ahnung hat, wie das rechtlich aussieht, bin ich sehr zu Dank verpflichtet.


    Grüße,


    Yoko

  • Sind Videotelefonate bei dir Vertragsbestandteil? Wohl kaum. Es ist also eine Zusatzleistung, die praktisch beliebig bepreist und, falls notwendig, sogar wieder komplett eingestellt werden kann.


    Nix mit Sonderkündigung ... ;)

  • Mir ging es auch gar nicht darum, die Chancen einer SoKü auszuloten.
    (Hab das noch nie versucht und wüßte auch nicht warum)...


    Mich hat lediglich der Umstand interessiert, inwieweit eine nachträgliche Tarifierung rechtens ist.


    Und selbstverständlich sind UMTS Videotelefonate Vertragsbestandteil, denn die Nutzung / Nutzbarkeit des UMTS Features wird ja explitzit benannt.
    UMTS Endgeräte die zur Videofonie geeignet sind, befinden sich im Produktportfolio und lassen ja wohl den konkludenten Schluß zu, dass sich diese nicht nur für Datentransfer im UMTS Netz nutzen lassen.


    Des weiteren wird HIER bei den Gerätedetails des 6680 sogar wortwörtlich die "Videotelefonie-Funktion zum Führen von Telefongesprächen mit Blickkontakt" beworben.


    Es handelt sich also imho (!) keineswegs um eine Zusatzleistung, die jederzeit eingestellt werden kann. Ganz im Gegenteil betrachte ich die Videotelefonie sogar als einen integralen Bestandteil des Vertrages, der der reinen Sprachtelefonie gleich zu stellen ist - gerade mit Hinblick auf die im Zusammenhang beworbenen Geräte.


    Mein einzige Frage deshalb: ist eine nachträgliche Auftrennung der Nutzugsgebühren für Video- und normale Telefonie rechtens?!
    Denn als ahnungsloser Kunde muss ich doch davon ausgehen, dass die bei Vertragsabschluß geltenden Bedingungen bestand haben und somit die tarifliche Bewertung von Videocalls als normales Telefonat für 24 Monate gültig ist.


    (Man Stelle sich mal den (überzeichneten) Umkehrschluß vor.... o2 berechnet ab 01.01.06 für alle Bestandskunden eine Gebühr von 3,99 Euro pro Minute - natürlich minutengenau)


    Grüße,


    Yoko

  • ist dir eigentlich aufgefallen das bei dem link sich um einen genion online tarif handelt, damit kannst du keine videotelefonate fuehren(nur mit active). allerdings kann das 6680 dies und das wird auch in der beschreibung mit aufgenommen... ;)

    Riccardo Ricco`s Vater Rubhino
    "Einmal habe ich zu ihn gesagt:"Du bist mein Sohn, aber ich habe noch nie jemand mit so einem abstoßenden Charakter gesehen."Er hat keine Antwort gegeben."

  • Zitat

    Original geschrieben von Yoko

    Des weiteren wird HIER bei den Gerätedetails des 6680 sogar wortwörtlich die "Videotelefonie-Funktion zum Führen von Telefongesprächen mit Blickkontakt" beworben.


    Wie kommst Du darauf, dass es sich bei einer Gerätebeschreibung um Leistungen handelt, die vertraglich auch angeboten werden müssen?


    Das Handy kann das und vielleicht auch noch einige andere Sachen, aber wo steht das der NB sämtliche Features, die das Handy anbietet, auch unterstützen muss.


    Ich habe jedenfalls in Deutschland noch keinen NB gesehen der einen "Gebührenimpuls" aussendet und trotzdem wäre es für einige Modelle möglich dieses einzustellen.



    Und wie Du schon selber gesagt hast, o2 bietet die Videotelefonie derzeit zu normalen Gesprächgebühren an. In Bezug auf die Videotelefonie ist das aber keine preislich festgelegte Größe, denn Videotelefonie ist preislich gar nicht in irgendeiner Tarifbroschüre erwähnt.


    Es ist also eine Leistung, die derzeit genutzt werden kann, ohne berechnet zu werden. Was aber nicht bedeutet, dass sie generell kostenlos ist.

  • also da ich seit mitte des jahres nicht mehr die videocalls gecheckt habe auf meiner Rechnung, da ich mal was mit "..bis ende des jahres sind videocalls kostenlos" gelesen hatte.
    Frage ich mal in die Runde ob das bleibt mit videocall=normalcall kosten?

    Smartphone+TK/iT+DLS

  • antworte mir mal selber: :)
    lt. teltarif sind videocalls weiterhin kostenlos bis 31.01
    also haut rein...wers testen will und niemanden hat ;) ruft mich an, nummer per pn, dann zeige ich euch als tourist den kurfürstendamm :)

    Smartphone+TK/iT+DLS

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